Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

vorhergehende ||| nächste Seite 56 Buch 1947
   
Neue Suche:
   


Volltext dieser Seite

I 36
6. Beseitigung v. Verkehrshindernissen,
Flottmachen umgestürzter Fahrzeuge,
Herabnehmen loser Gesimsstücke usw.,
soweit sie nicht kostenlos zu leisten
sind, je Fahrzeug 50% der Sätze gem.
§ 6 (1) für die zum Einsatz kommenden
vergleichbar. Fahrzeuge (Fahrgestell¬
Tragfähigkeit)
7. An- und Abtransport von Mannschaft
u. Gerät, wie in vorstehender Ziff. 6
b) Personelle Kosten:
Kosten für die Bedienungskräfte zu
den Hilfeleistungen unter a)
Führer der Gruppe je Stunde S 2.—
Unterführer u. Männer je Stunde S 1.50
(3) Feuersicherheitsdienst:
a) Für Sicherheitswachen ständig. Thea¬
ter je Vorstellung:
Führer der Sicherheitswache (ohne
Rücksicht auf den Dienstgrad) S 5.—
Unterführer u. Männer S 4.—
b) Für Sicherheitswachen anderer Art
bis zu 4 Stunden Dauer:
Führer der Sicherheitswache (ohne
Rücksicht auf den Dienstgrad) S 8.—
Unterführer u. Männer S 6.—
Für jede weitere Stunde:
Führer d. Sicherheitswache (ohne
Rücksicht a. d. Dienstgrad) S 2.—
Unterführer u. Männer S 1.50
Die Sicherheitswache zieht im allgemeinen
eine halbe Stunde vor Beginn der Veran¬
staltung auf. Bei Nichtstattfinden von Ver¬
anstaltungen, die vom Veranstalter nicht
rechtzeitig beim Kommando d. Feuerschutz¬
polizei abgesagt wurden, wird für die auf¬
gezogene Sicherheitswache 1 Stunde, u. zw.
für den Unterführer der Sicherheitswache
mit S 2.—
für Unterführer und Männer S 1.50
in Rechnung gestellt.
(4) Ausleihen von Geräten:
a) Sauerstoffkoffer oder sonstige Inhala¬
tionsgeräte je Tag S 3.—
plus Kosten der Neufüllung
b) Arbeitsschläuche:
B-Schlauch für einen Tag S 2.—
für jeden weiteren Tag „ —.50
C-Schlauch für einen Tag „ 1.50
für jeden weiteren Tag „ —.40
c) Wasserführende Armaturen (Stahl¬
rohre, Ubergangsstücke usw.)
je Tag „ —.50
Für Schäden, die nicht auf die normale
Abnützung der Geräte zurückzuführen sind,
kann Schadenersatz verlangt werden.
(5)Prüfung privater Feuermelde- u. Feuer¬
löschanlagen:
a) Einvierteljährliche Prüfung und War¬
tung von Feuermeldern (Hauptmelder)
je Jahr S 20.—
b) Einvierteljährliche Prüfung von Kübel¬
spritzen oder Feuerhähnen für je 5 Stück
und Jahr S 8.—
(6) Instandsetzung von Feuerlöschgeräten:
a) Druckproben von Schläuchen, Reinigen
u. Trocknen derselben je lfd. m Schlauch¬
länge S —.10
b) Flicken v. Schläuchen je Flick¬
stelle —.30
c) Einbinden von Schläuchen:
je B-Kuppelung (Stück) „ —.50
je C-Kuppelung (Stück) „ —.40
(7) Prüfung von Gasschutzgeräten:
a(Reinigen u. Prüfen von Gasmasken,
je Stück S 1.—
b) Reinigen u. Prüfen von Gasschutz¬
geräten (z. B. Heeresatmer) je St. S 10.—
c) Reinigen u. Flicken von Gasschutz¬
anzügen (kleinere Reparaturen)
je Stück S 5.—
Für Verbrauch von Flickmaterial und Ge¬
rät, Lieferung von Ersatzteilen usw. werden
die Anschaffungskosten plus 10% Aufschlag
zusätzlich in Rechnung gestellt.
S 7.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom
11. Juli 1935 außer Kraft.
Beiträge
Fremdenverkehrsförderungsbeiträge und
Kurtaxen:
Die Höhe der Fremdenverkehrsförde¬
rungsbeiträge richtet sich nach dem Nut¬
zen, den jeder Beitragspflichtige aus dem
Fremdenverkehr zieht.
Die Einschätzung dieses Nutzens erfolgt
in jedem Jahr durch den Bürgermeister
nach billigem Ermessen unter Rücksicht¬
nahme auf den Umfang des Fremdengeschäf¬
tes und der Umstände, die den dem Bei¬
tragspflichtigen verbleibenden Nutzen be¬
einträchtigen.
Die Höhe der Kurtaxen beträgt, einge¬
teilt nach drei Gruppen, die sich nach der
Ausstattung des Gastgewerbebetriebes rich¬
ten, 7, 13 oder 20 Groschen für jede Näch¬
tigung und Person.
Anliegerbeiträge:
Die Anliegerbeiträge betragen für die Er¬
richtung von Straßenwasserleitungen S 13.—.
für die Errichtung von Straßenkanalleitun¬
gen S 26.— je laufenden Meter Grundstücks¬
frontlänge im Falle bereits vor dem 3. Mai
1940 erfolgten Verbauung. Für Neubauten
seit diesem Tage betragen die Anliegerbei¬
träge bei Volkswohnungen und Kleinsiedler¬
stellen 2½%, bei allen übrigen Bauvor¬
haben 5% der Gesamtkosten und sind darin
Straßenbau, Straßenentwässerung, Kanal-,
Wasser-, Strom- und Gasleitungsherstel¬
lung berücksichtigt.