Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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malen Wasserdruckes erreicht, ein Rohr¬
bruch oder eine schwere Schädigung des
Hahnes (Ventils) verursacht werden.
Nach der Absperrung verständige man den
nächsten konzessionierten Wasserleitungs¬
installateur zur Behebung des Schadens.
Gelingt die Absperrung aus irgend einem
Grunde nicht, rufe man das Wasserwerk
(Stördienst) bei Tag unter Nr. 3964, bei
Nacht unter Nr. 2632 an.
Die Hauseigentümer und Hausbewohner
sollen darauf achten, daß der Zugang zum
Wasserzähler stets frei bleibt, um im Falie
eines auftretenden Schadens sofort zum
Absperrhahn gelangen zu können.
Gegenwärtige Bedeutung des Heimatrechtes
Die heimatrechtlichen Bestimmungen sind
1939 aufgehoben und nicht wieder in Kraft
gesetzt worden. Die Rechte und Pflichten
aus dem Heimatrecht sind daher weggefal¬
len. Auch zum Erwerb der österreichischen
Bundesbürgerschaft ist die Zusicherung der
Aufnahme in den Heimatverband einer
Gemeinde für den Fall der Verleihung der
österreichischen Bundesbürgerschaft nicht
mehr notwendig.
Zur Feststellung der österreichischen Bun¬
desbürgerschaft spielt das ehemalige Hei¬
matrecht insoweit eine Rolle, als Personen,
die am 13. März 1938 das Heimatrecht in
einer österreichischen Gemeinde hatten,
heute die österreichische Bundesbürger¬
schaft besitzen, sofern sie diese nicht zwi¬
schenzeitlich durch Verehelichung mit einem
Ausländer, durch Erwerb einer fremden
Staatsbürgerschaft oder aus anderen Grün¬
den verloren haben. Das gleiche gilt für
jene, die ihre Bundesbürgerschaft auf
Grund der Rechtsnachfolge nach diesen
Personen ableiten.
Polizeistunde
Auf Grund der Verordnung der Landes¬
hauptmannschaft für Tirol vom 6. Februar
1926 wurde die Polizeistunde für das Stadt¬
gebiet Innsbruck auf 24 Uhr und für den
Landkreis Innsbruck auf 23 Uhr festgesetzt.
Fundamt
Sillgasse 6—8, 1. Stock, Zimmer 109, Tel. 6101.
Parteienverkehr: werktags von 8—11.30 Uhr.
Hat jemand einen Gegenstand gefunden,
so ist dieser in einem Wachzimmer oder im
Fundamt der Polizeidirektion in der Sill¬
gasse abzugeben. Dem Fundamt obliegt die
Verwaltung und Ausfolgung der Fundgegen¬
stände sowie die Auskunfterteilung in
Fundsachen. Dem Finder wird eine Emp¬
fangsbestätigung über den abgegebenen
Gegenstand ausgefolgt. Die Verwaltungs¬
abgabe in Verlustsachen beträgt pro Nieder¬
schrift über Dokumentenverluste sowie bei
jeder Verlustanzeige und bei Ausfolgung
von Verlustgegenständen gegenwärtig S 1.—,
und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des
Wertes des Verlustgegenstandes. Der Finder
lohn beträgt für Fundgegenstände bis zu
einem Werte von über S 500.— 10%, von
diesem Werte aufwärts 5%, also z. B. für
S 1000.— S 75.—. Die Fundgegenstände wer¬
den grundsätzlich nur durch das Fundamt
ausgefolgt. Kann ein Fundgegenstand dem
Eigentümer nicht ausgehändigt werden, so
kann er in Verwahrung des Finders belas¬
sen werden, wenn dieser vertrauenswürdig
ist und der Wert des Gegenstandes S 20.—
nicht übersteigt.
Wohnungswechsel
An- und Abmeldung bei der zuständigen
Polizeirevierstelle nicht vergessen. Wegen
Feststellung des Zählerstandes für Gas und
Strom das Elektrizitätswerk, Bismarckplatz
Nr. 1 (Hochhaus), Telephon Nr. 6211 (Hebe¬
dienstauskunft), verständigen.
Einstellung von Arbeitskräften
Die Einstellung von Arbeitskräften (Arbei¬
tern, Angestellten, Hausgehilfen, Lehrlingen
usw.) ist grundsätzlich an die Zustimmung
des Arbeitsamtes Innsbruck, Schöpfstraße
Nr. 3, Telephon Nr. 61 41, gebunden. Dies gilt
auch dann, wenn der Arbeitsgeber die Ar¬
beitskräfte selbst geworben hat. Betriebe der
Landwirtschaft sind davon ausgenommen.
Straßenreinigung
In deiner Hand liegt die Sauberkeit
deiner Stadt!
Papier und Abfälle auf der Straße nicht
wegwerfen. Für diesen Zweck sind Papier¬
körbe in den Straßen aufgestellt. Helft alle
mit, es gilt die Sauberkeit der Landeshaupt¬
stadt Innsbruck.
Die städtischen Versorgungsanstalten
in Innsbruck
Die Stadt Innsbruck unterhält gegenwär¬
tig vier Versorgungsanstalten für Erwach¬
sene und eine Versorgungsanstalt für Kinder.
Altersheime:
Ing.-Etzel-Straße 59, Telephon Nr. 74994
und 74993.
Schulgasse 3, Telephon Nr. 72421.
Innallee 11, Telephon Nr. 725 51.
Pflegeanstalt, derzeit in Solbad Hall i. T.,
Thurnfeldstraße 22.
Kinderheim Mariahilf, Höttinger Au 8.
Die in den Anstalten untergebrachten
Pfleglinge genießen volle Versorgung (Unter¬
kunft, Verpflegung, notfalls Bekleidung und
im Krankheitsfalle den nötigen ärztlichen
Beistand und Heilmittel). Soweit die Pfleg¬
linge selbst imstande sind, den Aufwand für
ihre Versorgung zu tragen, werden sie zum
Kostenersatz nach Maßgabe der jeweils gel¬
tenden Verpflegungskostensätze, die in den
einzelnen Anstalten verschieden sind, heran¬
gezogen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit