der Pfleglinge sind die ihnen gegenüber nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen nach ihrer Leistungsfähigkeit kostenersatz¬ pflichtig. Aus irgendwelchen Gründen nicht einbringliche Verpflegungskosten werden von der öffentlichen Fürsorge getragen. Die Unterschiede in den Verpflegsgebühren sind in den unterschiedlichen Leistungen in den einzelnen Anstalten begründet. In den städtischen Altersheimen finden Personen beiderlei Geschlechtes Aufnahme, die wegen ihres Alters oder wegen ihrer Bresthaftigkeit sich nicht mehr selbst ver¬ sorgen können und die nötige Versorgung auch nicht oder nicht in ausreichendem Maße auf anderem Wege, insbesondere von ihren Angehörigen, erhalten können und deshalb dauernd anstaltsbedürftig sind. Kranke, die einer besonderen Pflege bedür¬ fen oder mit ansteckenden oder ekelerre¬ genden Krankheiten behaftet sind, können nicht aufgenommen werden. Die Anstaits¬ bedürftigkeit wird durch den Amtsarzt fest¬ gestellt. Mittellosigkeit begründet kein Hin¬ dernis für die Aufnahme. Tageskosten: für Einheimische S 1.33, für Fremdzuständige S 1.87. Im Malfatti-Altersheim, Innallee 11, bestehen andere Gebühren, da besondere Wünsche (Einbettzimmer usw.) berücksich¬ tigt werden können. In der Pflegeanstalt finden Aufnahme Per¬ sonen, die wegen Krankheit dauernd einer besonderen Pflege bedürfen, die ihnen ander¬ weitig nicht geboten werden kann, es han¬ delt sich hiebei überwiegend um Kranke, die wegen unheilbarer Leiden aus dem Kranken¬ haus entlassen werden oder dort keine Auf¬ nahme finden. Im übrigen gelten die für die Aufnahme in die Altersheime bestehenden Bestimmungen sinngemäß. Uber Gesuche um Aufnahme in die Altersheime und die Pflege¬ anstalt entscheidet das Städtische Fürsorge¬ amt. Tageskosten: für Einheimische S 2.20, für Fremdzuständige S 2.33. Im Kinderheim Mariahilf, das wegen der beschränkten Raumverhältnisse für die dauernde Aufnahme einer größeren Anzahl von Kindern nicht geeignet ist, werden Kin¬ der vom dritten bis zum zehnten Lebensjahr aufgenommen, die kein Heim haben, um die sich die Angehörigen nicht kümmern oder aus irgendwelchen Gründen nicht kümmern können, die den Eltern wegen unzureichen¬ der Pflege- und Erziehungsverhältnisse zwangsweise abgenommen werden müssen, den Eltern entlaufene Kinder u. dgl. Weiters werden Kinder, die unter besonders ungün¬ stigen Wohnverhältnissen leben und die wegen Berufstätigkeit ihrer Mütter keine ausreichende Pflege und Aufsicht genießen, für tagsüber aufgenommen. Uber Auf¬ nahme und Kostenersatz entscheidet das Jugendamt. Straßenbahn-, Kraftwagen- und Bergbahn¬ verkehr Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe A. G. Zur Innsbrucker Verkehrsbetriebe A. G. gehören: 1. Die Straßenbahn- und Kraftfahrlinien (mit den Linien nach Solbad Hall i. T. und Igls). 2. die Hungerburgbahn, 3. die Patscherkofelbahn, 4. die Stubaitalbahn, 5. die Verkehrsunternehmung Stubaital. Die Innsbrucker Straßenbahn besteht seit mehr als vierzig Jahren, die Linie 1 ist seit 1905 in Betrieb. Bis dahin sah man vom Berg Isel über die Leopold- und Maria¬ Theresien-Straße den Vorläufer unserer heu¬ tigen Straßenbahn, die „Haller“ mit der kleinen Dampflokomotive, läutend und pu¬ stend ihrem Ziele zueilen, eine Idylle, an die sich die älteren Innsbrucker noch gerne er¬ innern werden. Später traten dann die Linien 3 (Pradi), 4 (Hauptbahnhof—Hall) und 6 (Berg Isel— Igls) hinzu, welch letztere auch schon vor 1900 mit einer kleinen Berglokomotive und den kleinen, heute noch in Gebrauch stehen¬ den grünen Anhängewagen die Innsbrucker und ihre Gäste in das wundervolle Mittel¬ gebirge hinaufzog. Die Streckenlängen der vier Straßenbahn¬ linien sind folgende: Linie 1 Berg Isel—Hungerburgbahn 4.96 km, Linie 3 Wilten—Pradl 3.10 km, Linie 4 Hauptbahnhof—Hall i. T. 11.60 km, Linie 6 Berg Isel—Igls 8.37 km. Die Hungerburgbahn (1906 erbaut) hat eine Streckenlänge von 824 m. Die Seilschwebebahn auf den Patscherkofel weist in zwei Teilstrecken von je 1894 m eine Gesamtstreckenlänge von 3788 m auf und überwindet hiebei einen Höhenunterschied von 1050 m. Die Stubaitalbahn Innsbruck—Fulpmes hat eine Streckenlänge von 18.2 km. Die Verkehrsunternehmung Stubaital (Innsbruck—Neustift 29 km) verfügt derzeit über drei Autobusse. Verkehr mit je einem Kurswagen täglich in jeder Richtung. Fahrplan der Innsbrucker Verkehrsbetriebe A. G. Linie 1: ab Berg Isel 5.55—21.00 Uhr 7½- Min.-Verkehr 21.00—23.00 15-Min.-Verkehr ab Hungerburgbahn 6.16—21.23 7½-Min.- Verkehr. 21.23—23.22 15-Min.-Verkehr. Linie 3: ab Kaiserschützenplatz 6.00—20.30 7½-Min.-Verkehr. 20.30—22.45 15-Min.-Verkehr und 23.06 ab Pradl 6.16—20.46 7½-Min.-Verkehr 20.46—23.00 15-Min.-Verkehr und 23.22