Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Volltext dieser Seite

der Pfleglinge sind die ihnen gegenüber nach
bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
nach ihrer Leistungsfähigkeit kostenersatz¬
pflichtig. Aus irgendwelchen Gründen nicht
einbringliche Verpflegungskosten werden
von der öffentlichen Fürsorge getragen. Die
Unterschiede in den Verpflegsgebühren sind
in den unterschiedlichen Leistungen in den
einzelnen Anstalten begründet.
In den städtischen Altersheimen finden
Personen beiderlei Geschlechtes Aufnahme,
die wegen ihres Alters oder wegen ihrer
Bresthaftigkeit sich nicht mehr selbst ver¬
sorgen können und die nötige Versorgung
auch nicht oder nicht in ausreichendem
Maße auf anderem Wege, insbesondere von
ihren Angehörigen, erhalten können und
deshalb dauernd anstaltsbedürftig sind.
Kranke, die einer besonderen Pflege bedür¬
fen oder mit ansteckenden oder ekelerre¬
genden Krankheiten behaftet sind, können
nicht aufgenommen werden. Die Anstaits¬
bedürftigkeit wird durch den Amtsarzt fest¬
gestellt. Mittellosigkeit begründet kein Hin¬
dernis für die Aufnahme. Tageskosten: für
Einheimische S 1.33, für Fremdzuständige
S 1.87. Im Malfatti-Altersheim, Innallee 11,
bestehen andere Gebühren, da besondere
Wünsche (Einbettzimmer usw.) berücksich¬
tigt werden können.
In der Pflegeanstalt finden Aufnahme Per¬
sonen, die wegen Krankheit dauernd einer
besonderen Pflege bedürfen, die ihnen ander¬
weitig nicht geboten werden kann, es han¬
delt sich hiebei überwiegend um Kranke, die
wegen unheilbarer Leiden aus dem Kranken¬
haus entlassen werden oder dort keine Auf¬
nahme finden. Im übrigen gelten die für die
Aufnahme in die Altersheime bestehenden
Bestimmungen sinngemäß. Uber Gesuche um
Aufnahme in die Altersheime und die Pflege¬
anstalt entscheidet das Städtische Fürsorge¬
amt. Tageskosten: für Einheimische S 2.20,
für Fremdzuständige S 2.33.
Im Kinderheim Mariahilf, das wegen der
beschränkten Raumverhältnisse für die
dauernde Aufnahme einer größeren Anzahl
von Kindern nicht geeignet ist, werden Kin¬
der vom dritten bis zum zehnten Lebensjahr
aufgenommen, die kein Heim haben, um die
sich die Angehörigen nicht kümmern oder
aus irgendwelchen Gründen nicht kümmern
können, die den Eltern wegen unzureichen¬
der Pflege- und Erziehungsverhältnisse
zwangsweise abgenommen werden müssen,
den Eltern entlaufene Kinder u. dgl. Weiters
werden Kinder, die unter besonders ungün¬
stigen Wohnverhältnissen leben und die
wegen Berufstätigkeit ihrer Mütter keine
ausreichende Pflege und Aufsicht genießen,
für tagsüber aufgenommen. Uber Auf¬
nahme und Kostenersatz entscheidet das
Jugendamt.
Straßenbahn-, Kraftwagen- und Bergbahn¬
verkehr
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe A. G.
Zur Innsbrucker Verkehrsbetriebe A. G.
gehören:
1. Die Straßenbahn- und Kraftfahrlinien
(mit den Linien nach Solbad Hall i. T.
und Igls).
2. die Hungerburgbahn,
3. die Patscherkofelbahn,
4. die Stubaitalbahn,
5. die Verkehrsunternehmung Stubaital.
Die Innsbrucker Straßenbahn besteht seit
mehr als vierzig Jahren, die Linie 1 ist seit
1905 in Betrieb. Bis dahin sah man vom
Berg Isel über die Leopold- und Maria¬
Theresien-Straße den Vorläufer unserer heu¬
tigen Straßenbahn, die „Haller“ mit der
kleinen Dampflokomotive, läutend und pu¬
stend ihrem Ziele zueilen, eine Idylle, an die
sich die älteren Innsbrucker noch gerne er¬
innern werden.
Später traten dann die Linien 3 (Pradi),
4 (Hauptbahnhof—Hall) und 6 (Berg Isel—
Igls) hinzu, welch letztere auch schon vor
1900 mit einer kleinen Berglokomotive und
den kleinen, heute noch in Gebrauch stehen¬
den grünen Anhängewagen die Innsbrucker
und ihre Gäste in das wundervolle Mittel¬
gebirge hinaufzog.
Die Streckenlängen der vier Straßenbahn¬
linien sind folgende:
Linie 1 Berg Isel—Hungerburgbahn 4.96 km,
Linie 3 Wilten—Pradl 3.10 km,
Linie 4 Hauptbahnhof—Hall i. T. 11.60 km,
Linie 6 Berg Isel—Igls 8.37 km.
Die Hungerburgbahn (1906 erbaut) hat eine
Streckenlänge von 824 m.
Die Seilschwebebahn auf den Patscherkofel
weist in zwei Teilstrecken von je 1894 m eine
Gesamtstreckenlänge von 3788 m auf und
überwindet hiebei einen Höhenunterschied
von 1050 m.
Die Stubaitalbahn Innsbruck—Fulpmes hat
eine Streckenlänge von 18.2 km.
Die Verkehrsunternehmung Stubaital
(Innsbruck—Neustift 29 km) verfügt derzeit
über drei Autobusse. Verkehr mit je einem
Kurswagen täglich in jeder Richtung.
Fahrplan der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
A. G.
Linie 1: ab Berg Isel 5.55—21.00 Uhr 7½-
Min.-Verkehr
21.00—23.00 15-Min.-Verkehr
ab Hungerburgbahn 6.16—21.23 7½-Min.-
Verkehr.
21.23—23.22 15-Min.-Verkehr.
Linie 3: ab Kaiserschützenplatz 6.00—20.30
7½-Min.-Verkehr.
20.30—22.45 15-Min.-Verkehr und
23.06
ab Pradl 6.16—20.46 7½-Min.-Verkehr
20.46—23.00 15-Min.-Verkehr und
23.22