Vor- und Zuname (bei Frauen auch Mäd¬ chenname) Beruf Stand Religion Geburtsdaten Geburts-, Zuständigkeits- u. Sterbeort Sterbetag und Sterbestunde. Stand der Verstorbene während seiner letz¬ ten Krankheit in ärztlicher Behandlung, so haben die Angehörigen vom behandelnden Arzt einen Behandlungsschein zu erwirken und diesen beim Stadtphysikate oder bei der Leichenbestattungsunternehmung abzu¬ geben. Weiters ist jeder Todesfall dem Standes¬ amt, Herzog-Friedrich-Straße 15, unter Vor¬ lage amtlicher Dokumente wie Geburts- und Trauschein, Heimatschein usw. bekanntzu¬ geben. Bei außergewöhnlichen Todesfällen, wie Unglücksfällen, Selbstmord, oder Auffin¬ den von Leichen ist sofort der nächste Po¬ lizei- oder Gendarmerieposten zu verstän¬ digen. Amtsstunden des Stadtphysikates, Claudia¬ straße 7/I., Tel. 34 68: Wochentags 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, Samstag nachmittags 14 bis 17 Uhr, Sonntag 9 bis 12 Uhr. Verhalten bei Brandausbruch Bei Ausbruch eines Brandes oder bei Uberschwemmungen, Explosionen, Einstür¬ zen und dergleichen hat jedermann die Pflicht, auf kürzestem Wege die Städtische Berufsfeuerwehr zur Hilfeleistung herbeizu¬ rufen. Das geschieht am besten durch den telephonischen Anruf der Nummer 4411. Der Feuerwache ist bekanntzugeben: 1. Ob es sich um einen Brand oder einen anderen Notstand handelt, 2. wo der Brandplatz oder die Unglücksstelle liegt, 3. ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind, und 4. Name und Anschrift des Anrufenden. Wichtig ist, daß der Anrufende die An¬ gaben in deutlicher, klarer Sprache macht. Die Städtische Berufsfeuerwehr (Haupt¬ feuerwache in der Fallmerayerstraße 1) kann bei Tag und Nacht alarmiert werden. Fer¬ ner können Meldungen über Brände und öffentliche Notstände bei jeder Dienststelle der Polizei erstattet werden. Die Straßen¬ melder sind derzeit außer Betrieb. Verhalten bei elektrischen Störungen 1. Uberbrücke nie die Sicherungen; sie schützen dein Heim vor Brandgefahr. 2. Berühre nie herabhängende Drähte von elektrischen Leitungen; sie sind gefähr¬ lich, auch wenn sie am Boden liegen. 3. Elektrische Leitungsanlagen dürfen nur vom dazu befugten Fachmann errichtet werden. Laß selbst die Hände weg. Auch behelfsmäßige Leitungen, z. B. auf Baustellen, müssen den Sicherheits¬ vorschriften entsprechen; nur dann kön¬ nen Unfälle vermieden werden. 4. Sei besonders vorsichtig in feuchten Räu¬ men, wie Badezimmer und Waschküchen, explosionsgefährlichen Räumen, wie Ga¬ ragen, Tankstellen, und in Räumen mit Metallmassen, wie Zentralheizungen, Me¬ tallwerkstätten und ähnlichem. 5. Rufe bei Störungen stets einen Fachmann zu Hilfe. Das Elektrizitätswerk hat hiefür einen zu jeder Zeit erreichbaren Störungs¬ dienst eingerichtet: Hochhaus, 1. Stock, Ruf Nr. 6211. Verhalten bei Gasrohrbruch Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist fol¬ gendes zu beachten: 1. In Räumen: Lüften durch Öffnen von Tü¬ ren und Fenstern, alle Gashähne schließen, den Wachdienst (Tag und Nacht) des Städ¬ tischen Gaswerkes (Telephon Nr. 4712) verständigen unter Angabe der genauen Adresse und des Vorfalles, Nebenparteien und eventuell Hausmeister aufmerksam machen, Verwendung von offenen Flam¬ men, das Anzünden von Zündmitteln, das Ein- und Ausschalten von elektrischen Lampen (Funkenbildung) ist untersagt, die betroffenen Räume verlassen und Ein¬ treffen des Monteurs abwarten. 2. Bei verschlossenen Räumen: Städtisches Gaswerk verständigen (wie oben), Krimi¬ nalpolizei und Hausmeister benachrich¬ tigen, wenn notwendig, Treppenhaus lüften. 3. Bei Eindringen von Gas ins Haus von der Straße her: Städtisches Gaswerk und Hausmeister verständigen (wie oben), Kellerräume lüften durch Öffnen der Türen und der hofseitigen Fenster, stra¬ Benseitige Fenster geschlossen halten, die Fenster der Stockwerke sind straßenseitig ebenfalls geschlossen zu halten. 4. Bei Unfällen durch Einatmen von Leucht¬ gas sofort Arzt oder Rettungsabteilung verständigen. In allen Fällen ist der Gebrauch von of¬ fenen Flammen, wie Kerzen, Streichhölzern u. dgl., strengstens untersagt. Verhalten bei Wasserrohrbruch Läßt sich ein Auslaufhahn auf keine Weise schließen oder ist ein Wasserrohr innerhalb des Hauses oder der Wohnung geplatzt, so ist der „Haupthahn“ des Hauses, das ist das in der Fließrichtung nach dem Wasser¬ messer angebrachte Absperrventil oder in neueren Häusern das Absperrventil der Wohnung, zu schließen. Man merke sich, daß der Hahn lang¬ sam und nach rechts, also im Sinne des Uhrzeigers, zu drehen ist. Bei hastigem Schließen des Hahnes kann durch den in der Leitung auftretenden sogenannten Sto߬ druck, der das Drei- bis Vierfache des nor¬