Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Vor- und Zuname (bei Frauen auch Mäd¬
chenname)
Beruf
Stand
Religion
Geburtsdaten
Geburts-, Zuständigkeits- u. Sterbeort
Sterbetag und Sterbestunde.
Stand der Verstorbene während seiner letz¬
ten Krankheit in ärztlicher Behandlung, so
haben die Angehörigen vom behandelnden
Arzt einen Behandlungsschein zu erwirken
und diesen beim Stadtphysikate oder bei
der Leichenbestattungsunternehmung abzu¬
geben.
Weiters ist jeder Todesfall dem Standes¬
amt, Herzog-Friedrich-Straße 15, unter Vor¬
lage amtlicher Dokumente wie Geburts- und
Trauschein, Heimatschein usw. bekanntzu¬
geben.
Bei außergewöhnlichen Todesfällen, wie
Unglücksfällen, Selbstmord, oder Auffin¬
den von Leichen ist sofort der nächste Po¬
lizei- oder Gendarmerieposten zu verstän¬
digen.
Amtsstunden des Stadtphysikates, Claudia¬
straße 7/I., Tel. 34 68:
Wochentags 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr,
Samstag nachmittags 14 bis 17 Uhr,
Sonntag 9 bis 12 Uhr.
Verhalten bei Brandausbruch
Bei Ausbruch eines Brandes oder bei
Uberschwemmungen, Explosionen, Einstür¬
zen und dergleichen hat jedermann die
Pflicht, auf kürzestem Wege die Städtische
Berufsfeuerwehr zur Hilfeleistung herbeizu¬
rufen. Das geschieht am besten durch den
telephonischen Anruf der Nummer 4411.
Der Feuerwache ist bekanntzugeben:
1. Ob es sich um einen Brand oder einen
anderen Notstand handelt,
2. wo der Brandplatz oder die Unglücksstelle
liegt,
3. ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind,
und
4. Name und Anschrift des Anrufenden.
Wichtig ist, daß der Anrufende die An¬
gaben in deutlicher, klarer Sprache macht.
Die Städtische Berufsfeuerwehr (Haupt¬
feuerwache in der Fallmerayerstraße 1) kann
bei Tag und Nacht alarmiert werden. Fer¬
ner können Meldungen über Brände und
öffentliche Notstände bei jeder Dienststelle
der Polizei erstattet werden. Die Straßen¬
melder sind derzeit außer Betrieb.
Verhalten bei elektrischen Störungen
1. Uberbrücke nie die Sicherungen; sie
schützen dein Heim vor Brandgefahr.
2. Berühre nie herabhängende Drähte von
elektrischen Leitungen; sie sind gefähr¬
lich, auch wenn sie am Boden liegen.
3. Elektrische Leitungsanlagen dürfen nur
vom dazu befugten Fachmann errichtet
werden. Laß selbst die Hände weg.
Auch behelfsmäßige Leitungen, z. B.
auf Baustellen, müssen den Sicherheits¬
vorschriften entsprechen; nur dann kön¬
nen Unfälle vermieden werden.
4. Sei besonders vorsichtig in feuchten Räu¬
men, wie Badezimmer und Waschküchen,
explosionsgefährlichen Räumen, wie Ga¬
ragen, Tankstellen, und in Räumen mit
Metallmassen, wie Zentralheizungen, Me¬
tallwerkstätten und ähnlichem.
5. Rufe bei Störungen stets einen Fachmann
zu Hilfe. Das Elektrizitätswerk hat hiefür
einen zu jeder Zeit erreichbaren Störungs¬
dienst eingerichtet: Hochhaus, 1. Stock,
Ruf Nr. 6211.
Verhalten bei Gasrohrbruch
Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist fol¬
gendes zu beachten:
1. In Räumen: Lüften durch Öffnen von Tü¬
ren und Fenstern, alle Gashähne schließen,
den Wachdienst (Tag und Nacht) des Städ¬
tischen Gaswerkes (Telephon Nr. 4712)
verständigen unter Angabe der genauen
Adresse und des Vorfalles, Nebenparteien
und eventuell Hausmeister aufmerksam
machen, Verwendung von offenen Flam¬
men, das Anzünden von Zündmitteln, das
Ein- und Ausschalten von elektrischen
Lampen (Funkenbildung) ist untersagt,
die betroffenen Räume verlassen und Ein¬
treffen des Monteurs abwarten.
2. Bei verschlossenen Räumen: Städtisches
Gaswerk verständigen (wie oben), Krimi¬
nalpolizei und Hausmeister benachrich¬
tigen, wenn notwendig, Treppenhaus
lüften.
3. Bei Eindringen von Gas ins Haus von der
Straße her: Städtisches Gaswerk und
Hausmeister verständigen (wie oben),
Kellerräume lüften durch Öffnen der
Türen und der hofseitigen Fenster, stra¬
Benseitige Fenster geschlossen halten, die
Fenster der Stockwerke sind straßenseitig
ebenfalls geschlossen zu halten.
4. Bei Unfällen durch Einatmen von Leucht¬
gas sofort Arzt oder Rettungsabteilung
verständigen.
In allen Fällen ist der Gebrauch von of¬
fenen Flammen, wie Kerzen, Streichhölzern
u. dgl., strengstens untersagt.
Verhalten bei Wasserrohrbruch
Läßt sich ein Auslaufhahn auf keine Weise
schließen oder ist ein Wasserrohr innerhalb
des Hauses oder der Wohnung geplatzt, so
ist der „Haupthahn“ des Hauses, das ist das
in der Fließrichtung nach dem Wasser¬
messer angebrachte Absperrventil oder in
neueren Häusern das Absperrventil der
Wohnung, zu schließen.
Man merke sich, daß der Hahn lang¬
sam und nach rechts, also im Sinne des
Uhrzeigers, zu drehen ist. Bei hastigem
Schließen des Hahnes kann durch den in
der Leitung auftretenden sogenannten Sto߬
druck, der das Drei- bis Vierfache des nor¬