Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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5
3.
1.
2.
203
Mullabfuhr. — Armenfondsgebühren=Tarif.
II. vom 16. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr.
Der Stadtgemeinde wird freigestellt, die Kehricht= dort untergebrachten Betriebe an die Abfuhr zu
bfuhr aus Häusern die zu entlegen sind oder wegen starke Anforderungen stellen würden, auch abzulehnen.
Armenfondsgebühren=Tarif.
I. Statthalterei-Kundmachung vom 22. Juni 1018, E.-G.-Bl. Dr. 52, betreffend die Sin¬
hebung von Luftbarkeitsauflagen in der Landeshauptltadt Innsbruck.
Carif, giltig für die Jahre 1918 bis einschließlich 1919.
nehmungen im Freien o der in eigenen
Für jede Tanzunterhaltung
Buden, Zelten usw. pro Tag:
4
in
öffentlichen Lokalen
a) von größerer Bedeutung als: größere
Für Theatervorstellungen
Menagerien,
Zirkusse, Rutschbahnen,
Vorstellung
pro
6—12
Hippodrome usw.
K
10
) im Stadttheater
) von geringer Bedeutung, als: Schie߬
in anderen Lokalen je nach Größe des
Schau¬
buden.
Ringelspiele. Vivarien,
Lokales und Bedeutung des Unternehmens K 4—8
Kurio¬
stellungen von Abnormitäten und
Wachs¬
täten aller Art, Guckkästen,
je nach Größe des Lokales und Bedeutung
igurenkabinette, Ball= und Plattenwur
K 6—12
des Unternehmens pro Vorstellung
Tiervorstellungen, Schiffschaukeln usw
K .1—6
4. für Konzerte und andere Pro¬
je nach Größe des Unternehmens, An¬
duktionen in öffentlichen Lokalen
zahl der Vorstellungen usw.
a) gegen Eintrittsgeld, Sammlung
7. für ständige Schaustellungs
K
oder
Enthebungskarten
ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder
und ähnlich Unternehmungen je nach Größe
K
1.20
Enthebungskarten
K 1
—2
und
Bedeutung des Unternehmens pro Tag
5. für Musik und andere Pro¬
4
8. für Bestkegelschieben pro Tag
duktionen im Umherziehen von
9. für Veranstaltung von Feuerwer¬
Lokal zu Lokal pro Tag:
K
rken gegen Entgelt
we
10
) bei höchstens zwei Personen
10. für den entgeltlichen Betrieb
b) für jede Person mehr
K035
. für Produktionen u. Schau
Pacalice e elsaeetetele
2
Wanderunter
stellungen von
innerhalb des Tarifes werdendem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen.
Pauschalierungen
II. Gebühren für Dolizeistunde-Verlängerungen
Tiroler Landesausschußes vom 25. April 1910, Zl. 293/III/3.)
(Erlaß des
Für jede Polizeistunde=Verlängerung
4 K
Uhr früh
Monatslizenzen a) bis 2
.60
Uhr früh ..
.90 K
Monatslizenzen b) bis 3
Stadtmagistrat Innsbruck.
Stadtsaal=Tarif.
6.
Kleiner Saal mit nordwärts gele¬
genem Zimmer und Entreezimmer zu
ämtlichen Nebenräumen im Parterre, im
Konzerten usw. mit Benützung der
I. Stock mit Ausnahme des Kasino und
Räume auch zu Restauration oder Tanz
K 200
der vermieteten Räume
Kleiner Saal mit nordwärts gele¬
Großer Saal und Musik=Zim
genem Zimmer wie oben mit Restaura¬
mer mit Benützung der Gallerien, des
tion und Benützung zum Tanz.
großen Saales für Konzerte und ander
8.
Unterhaltungen usw ohne Benützung
Benützung des Rauchzimmers und der
„ 100
dieser Räume zu Restauxation
Hallerie
Großer Saal und Musik=Zim¬
Adlersaal allein zu Konzerten, Vor
9.
merusw. wie oben, jedoch mit Benützung
lesungen usw.
ohne Restauratior
dieser Räume auch zu Restauration
10
Adlersaal wie oben mit Benützung
120
oder Tanz
desselben au chzu Restauration oder Tanz
Großer Saal und Musik=Zim
Adlersaal wie oben mit Benützung
1
mer usw. wie oben mit Benützung
desselben zu Restauration und Tan
zu Restauration und Tanz ..
„ 130
Adlersaal wie ad 11 mit Benützung
12.
des Rauchzimmers
Kleiner Saal mit nordwärts ge¬
13. Benützung eines einzelnen Zimmers mit
legenem Zimmer zu Konzerten und an¬
Ausnahme des großen und kleinen Saa¬
deren Unterhaltungen ohne Benützung
les und Adlersaales ...
dieser Räume zu Restauration
„ 50



60
70
80
20
24
30
40
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