5 3. 1. 2. 203 Mullabfuhr. — Armenfondsgebühren=Tarif. II. vom 16. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr. Der Stadtgemeinde wird freigestellt, die Kehricht= dort untergebrachten Betriebe an die Abfuhr zu bfuhr aus Häusern die zu entlegen sind oder wegen starke Anforderungen stellen würden, auch abzulehnen. Armenfondsgebühren=Tarif. I. Statthalterei-Kundmachung vom 22. Juni 1018, E.-G.-Bl. Dr. 52, betreffend die Sin¬ hebung von Luftbarkeitsauflagen in der Landeshauptltadt Innsbruck. Carif, giltig für die Jahre 1918 bis einschließlich 1919. nehmungen im Freien o der in eigenen Für jede Tanzunterhaltung Buden, Zelten usw. pro Tag: 4 in öffentlichen Lokalen a) von größerer Bedeutung als: größere Für Theatervorstellungen Menagerien, Zirkusse, Rutschbahnen, Vorstellung pro 6—12 Hippodrome usw. K 10 ) im Stadttheater ) von geringer Bedeutung, als: Schie߬ in anderen Lokalen je nach Größe des Schau¬ buden. Ringelspiele. Vivarien, Lokales und Bedeutung des Unternehmens K 4—8 Kurio¬ stellungen von Abnormitäten und Wachs¬ täten aller Art, Guckkästen, je nach Größe des Lokales und Bedeutung igurenkabinette, Ball= und Plattenwur K 6—12 des Unternehmens pro Vorstellung Tiervorstellungen, Schiffschaukeln usw K .1—6 4. für Konzerte und andere Pro¬ je nach Größe des Unternehmens, An¬ duktionen in öffentlichen Lokalen zahl der Vorstellungen usw. a) gegen Eintrittsgeld, Sammlung 7. für ständige Schaustellungs K oder Enthebungskarten ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder und ähnlich Unternehmungen je nach Größe K 1.20 Enthebungskarten K 1 —2 und Bedeutung des Unternehmens pro Tag 5. für Musik und andere Pro¬ 4 8. für Bestkegelschieben pro Tag duktionen im Umherziehen von 9. für Veranstaltung von Feuerwer¬ Lokal zu Lokal pro Tag: K rken gegen Entgelt we 10 ) bei höchstens zwei Personen 10. für den entgeltlichen Betrieb b) für jede Person mehr K035 . für Produktionen u. Schau Pacalice e elsaeetetele 2 Wanderunter stellungen von innerhalb des Tarifes werdendem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen. Pauschalierungen II. Gebühren für Dolizeistunde-Verlängerungen Tiroler Landesausschußes vom 25. April 1910, Zl. 293/III/3.) (Erlaß des Für jede Polizeistunde=Verlängerung 4 K Uhr früh Monatslizenzen a) bis 2 .60 Uhr früh .. .90 K Monatslizenzen b) bis 3 Stadtmagistrat Innsbruck. Stadtsaal=Tarif. 6. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬ genem Zimmer und Entreezimmer zu ämtlichen Nebenräumen im Parterre, im Konzerten usw. mit Benützung der I. Stock mit Ausnahme des Kasino und Räume auch zu Restauration oder Tanz K 200 der vermieteten Räume Kleiner Saal mit nordwärts gele¬ Großer Saal und Musik=Zim genem Zimmer wie oben mit Restaura¬ mer mit Benützung der Gallerien, des tion und Benützung zum Tanz. großen Saales für Konzerte und ander 8. Unterhaltungen usw ohne Benützung Benützung des Rauchzimmers und der „ 100 dieser Räume zu Restauxation Hallerie Großer Saal und Musik=Zim¬ Adlersaal allein zu Konzerten, Vor 9. merusw. wie oben, jedoch mit Benützung lesungen usw. ohne Restauratior dieser Räume auch zu Restauration 10 Adlersaal wie oben mit Benützung 120 oder Tanz desselben au chzu Restauration oder Tanz Großer Saal und Musik=Zim Adlersaal wie oben mit Benützung 1 mer usw. wie oben mit Benützung desselben zu Restauration und Tan zu Restauration und Tanz .. „ 130 Adlersaal wie ad 11 mit Benützung 12. des Rauchzimmers Kleiner Saal mit nordwärts ge¬ 13. Benützung eines einzelnen Zimmers mit legenem Zimmer zu Konzerten und an¬ Ausnahme des großen und kleinen Saa¬ deren Unterhaltungen ohne Benützung les und Adlersaales ... dieser Räume zu Restauration „ 50 „
60 70 80 20 24 30 40 „ 10 og gun Stzululiespnvic Sog bunzuusgk otpmasin 5z in un. 0 U Aauch Goll d usbunugsurzzun Gijuhv gun A n Zinottvch il usunptusgsig uschiffily) bungnagag gun sojvjay sog dggich (o