204 3. 5 6 8 Tarif der Fiaker und Lohnkutscher Tarif der Fiaker und Lohnkutscher für die Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung. Trelpimne Sinspänner Fahrten h I. Direkte Fahrten (das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur Hinfahrt, also ohne Rückfahrt und ohne Aufenthalt während der Fahrt) von einem Standplatze aus innerhalb des Stadt¬ gebietes bis: Berg Isel (zum Fuße des) Sillbrücke beim Sillfalle Zu dem zwischen Militärfriedhof, Lindenhof und Reichenau gelegenen verbauten Gebiete Pradls Kettenbrücke (auf beiden Ufern des Inn) ... 40 2 20 Fallbach (St. Nikolaus=Kirche) Stadtgrenze in der Höttingergasse (Gärtnerei Heppert * Mariahilfer=Brücke Bahnübersetzung vor dem Peterbrünnl und umgekehrt Innern Für größere Gepäckstücke, welche nicht im des Wagens untergebracht werden können ist eine Ge¬ bühr von 20 Hellern per Stück zu bezahlen. An¬ deres Gepäck frei II. Zeitfahrten. von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers oder einem anderen von demselben bezeichneten Ort aus innerhalb des Stadtgebietes mit nachstehenden Einschränkungen und Erweiterungen: a) am linken Innufer einschließlich der Höttingerau bis zur städt. Schwimmschule und der verlänger¬ Innstraße bis zur Kettenbrücke und ausschlie߬ ten lich der Weiherburggasse rechten Innufer bis zum Fuße des süd¬ b. lichen Mittelgebirges (Paschberg, Villerberg, Wiltenberg) und zur Bahnübersetzung beim Pe¬ terbrünnl, einschließlich der Brennerstraße bis um Fuße des Berg Isel und des Fürstenweges in Amras, den Anstieg nach Schloß Amras aus¬ genommen 2 für 60 die erste halbe Stunde 60 40 20 20 40 80 20 50 10 40 für jede weitere Viertel=Stunde*) # * III. Halbe und ganze Tagesfahrten in¬ nerhalb des unter II bezeichneten Ge¬ bietes. Halbe Tagesfahrten in der Dauer von fünf Stunden 1 und mit Beginn und Ende zwischen 7 Uhr morgens und 2 Uhr nachmittags 10 —7 — 8 2— 1 „ „ „ „ * 12 hinabriean din anter 1 degeichneten Berteies zuer Kicefähr denargen, 1o uit t - Carik in Wirklamkei en Teitonntate der Venstzung des Uagene an, der nacdtebende Inmerkung. Bei Bestellung zum Haufe wird der Beginn der Fahrt vom Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Fiaker zu erscheinen beordert wurde und erschienen ist ede begonnene ¼ Stunde des Fahrens oder Martens wird als volle berechnet. Die für die leere Rückfahrt zum Husgangspunkte notwendig Zeit ist ebenfalls zu vergüten, es darf aber für dieselbe nie mehr als ¼ Stunde angerechnet werden. 20 1 — S c 2 usmlieing ploßgung Nelage1 zulilleinz piabgung sejühr duns 3N
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