Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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3.
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6
8
Tarif der Fiaker und Lohnkutscher
Tarif der Fiaker und Lohnkutscher
für die Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung.
Trelpimne
Sinspänner
Fahrten
h
I. Direkte Fahrten
(das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur
Hinfahrt, also ohne Rückfahrt und ohne Aufenthalt
während der Fahrt)
von einem Standplatze aus innerhalb des Stadt¬
gebietes bis:
Berg Isel (zum Fuße des)
Sillbrücke beim Sillfalle
Zu dem zwischen Militärfriedhof, Lindenhof und
Reichenau gelegenen verbauten Gebiete Pradls
Kettenbrücke (auf beiden Ufern des Inn) ...
40
2
20
Fallbach (St. Nikolaus=Kirche)
Stadtgrenze in der Höttingergasse (Gärtnerei
Heppert
*
Mariahilfer=Brücke
Bahnübersetzung vor dem Peterbrünnl
und umgekehrt
Innern
Für größere
Gepäckstücke, welche nicht im
des Wagens untergebracht werden können
ist eine Ge¬
bühr von 20
Hellern per Stück zu bezahlen. An¬
deres Gepäck frei
II. Zeitfahrten.
von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers
oder einem anderen von demselben bezeichneten Ort
aus innerhalb des Stadtgebietes mit nachstehenden
Einschränkungen und Erweiterungen:
a) am linken Innufer einschließlich der Höttingerau
bis zur städt. Schwimmschule und der verlänger¬
Innstraße bis zur Kettenbrücke und ausschlie߬
ten
lich
der Weiherburggasse
rechten Innufer bis zum Fuße des süd¬
b.
lichen Mittelgebirges
(Paschberg, Villerberg,
Wiltenberg) und zur Bahnübersetzung beim Pe¬
terbrünnl,
einschließlich der Brennerstraße
bis
um Fuße des Berg Isel und des Fürstenweges in
Amras, den Anstieg nach Schloß Amras aus¬
genommen
2
für
60
die erste halbe Stunde
60
40
20
20
40
80
20
50
10
40
für jede weitere Viertel=Stunde*)
#
*
III. Halbe und ganze Tagesfahrten in¬
nerhalb des unter II bezeichneten Ge¬
bietes.
Halbe Tagesfahrten in der Dauer von fünf Stunden
1
und mit Beginn und Ende zwischen 7 Uhr morgens
und 2 Uhr nachmittags
10
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8
2—
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12
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en Teitonntate der Venstzung des Uagene an, der nacdtebende
Inmerkung. Bei
Bestellung zum Haufe wird der Beginn der Fahrt vom Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Fiaker zu erscheinen
beordert wurde und erschienen ist
ede begonnene ¼ Stunde des Fahrens oder Martens wird als volle berechnet. Die für die leere Rückfahrt zum Husgangspunkte notwendig
Zeit ist ebenfalls zu vergüten, es darf aber für dieselbe nie mehr als ¼ Stunde angerechnet werden.
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