Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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202 Tarife für Wild u. Wildgeflügel ec., Brennholzmesser, Kunsteis, Kühlzellen, Brunnenzinse u. Kanalreinigungsgebühr.
2.
Von Holzkohle u. Koaks per 100 Kilo Kr. —.08
Brennmateriale.
per 100 Kilo Kr. —.04
3. Von Steinkohle
1. Von Holz und zwar:
—.12
a) hartem bis zu 6 dm Länge per Meter K
Stadtmagistrat Innsbruck.
b) hartem über 6 dm Länge
22

Der Bürgermeister: W. Greil.
c) weichem bis zu 6 dm Länge „
—.14
d) weichem über 6 dm Länge „
„ „
Tarif für Brennholzmesser.
Per Meter.
Aufschlag Messerlohn
Aufschlag
Messerlohn
5 h
3. weiches bis 6 Dezimeter Länge
12 h
. hartes bis 6 Dezimeter Länge
9 h
9 h
4. weiches über 6 Dezimeter Länge 14 h
22 h
2. hartes über 6 Dezimeter Länge
Eiswerke abgegebenes Kunsteis.
Tarif für vom städtischen
(Vei größeren Entfernungen
30 Heller
Zufuhr 24 Heller
ganzer Block

im Stadtgebiete wird die
Blöck
Zustellungsgebühr erhöht.)
„ 1.50 Krone.


à 26
10 Block
Tarif für Benützung der Kühlzellen=Anlagen.
K 70.—
Für ganzjährige Benützung einer Zelle pro Quadratmeter jährlich .
—.20
Für einmaliges Einhängen von Fleisch auf einem fixen Hacken pro Tag
Für Benützen eines beweglichen Hackens (Höchstgewicht 20 Kilogramm) pro Tag . ...... „ —.10
Gefrierzellenmietes pro Quadratmeter Jahresmiete 10pCt. Zuschlag zu Punkt:1.
5. Hackengebühr derselben pro Stück 20 h per Tag.
für Brunnenzinse
Tari
Pradl.
a) für Innsbruck und
Für ge¬
Wasch¬
Stock¬
Ueber
Spring¬
Hof¬
werblich
Bad
Lüfter
küchen¬
Hydrant
Abort
werks¬
wasser
brunnen
brunnen
Zwecke
brunnen
brunnen
Tägl. Ver¬
1000
500
1000
f. d. m8
f. d. m3
1000
500
1000
3500
brauch
1000
in Liter
Gebühr
8 K
—.04 h
20 K
—.04 h
20 K
20 K
8 K
20 K
12 K
20 K
f. d. Jahr
in Kronen
Wilten.
b) für
für Bauzwecke
Mindestgebühr für das
Hydranten jährlich
für den Raummeter
den Raummeter
Jahr
12 h
12 K
6 h
20 K
des Wasserziuses oder der zugestellten Rechnung
Wenn ein Wassrahnehmer mit der Zahlung von zwei Tellsahlunge
im Rückstände lst, steht der Stadtgemeinde das Recht zu, demselben durch Sperrung der Zuleitung das Wasser zu nehmen.
Wassermesser. Die Wassermesser werden von der Stadt angeschafft und unterhalten. An Mietzins für die Wasser¬
messer hat die Partei 10% des Herstellungspreises jährlich in vierteljährlichen Raten mit dem Wasserzins zu bezahlen.
Kanalreinigungsgebühr: 1% vom einbekannten oder ideellen Zins.
Gemeinderats=Beschlüsse
vom 2. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr.
I.
Jene Hausbesitzer, welche die Abfuhr des Kehrichts
Für die Kehrichtabfuhr wird vom 1. Jänner 1910
eitens der Stadtgemeinde nicht wünschen, haben dies
angefangen eine Gebühr von einem halben Heller
bis 31. Dezember 1909 dem Magistrate anzuzeigen
für jede Krone des fatierten Bruttohauszinses ein¬
widrigenfalls die Abfuhr des Kehrichts und natur¬
gehoben. Die Gebühren, welche gegenwärtig für die
gemäß auch die Vorschreibung der Gebühr erfolgt
Kehrichtabfuhr der öffentlichen Gebäude vorgeschrie¬
ben werden, bleiben unverändert.
□U C
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