202 Tarife für Wild u. Wildgeflügel ec., Brennholzmesser, Kunsteis, Kühlzellen, Brunnenzinse u. Kanalreinigungsgebühr. 2. Von Holzkohle u. Koaks per 100 Kilo Kr. —.08 Brennmateriale. per 100 Kilo Kr. —.04 3. Von Steinkohle 1. Von Holz und zwar: —.12 a) hartem bis zu 6 dm Länge per Meter K Stadtmagistrat Innsbruck. b) hartem über 6 dm Länge 22 „ Der Bürgermeister: W. Greil. c) weichem bis zu 6 dm Länge „ —.14 d) weichem über 6 dm Länge „ „ „ Tarif für Brennholzmesser. Per Meter. Aufschlag Messerlohn Aufschlag Messerlohn 5 h 3. weiches bis 6 Dezimeter Länge 12 h . hartes bis 6 Dezimeter Länge 9 h 9 h 4. weiches über 6 Dezimeter Länge 14 h 22 h 2. hartes über 6 Dezimeter Länge Eiswerke abgegebenes Kunsteis. Tarif für vom städtischen (Vei größeren Entfernungen 30 Heller Zufuhr 24 Heller ganzer Block
im Stadtgebiete wird die Blöck Zustellungsgebühr erhöht.) „ 1.50 Krone.
„ à 26 10 Block Tarif für Benützung der Kühlzellen=Anlagen. K 70.— Für ganzjährige Benützung einer Zelle pro Quadratmeter jährlich . —.20 Für einmaliges Einhängen von Fleisch auf einem fixen Hacken pro Tag Für Benützen eines beweglichen Hackens (Höchstgewicht 20 Kilogramm) pro Tag . ...... „ —.10 Gefrierzellenmietes pro Quadratmeter Jahresmiete 10pCt. Zuschlag zu Punkt:1. 5. Hackengebühr derselben pro Stück 20 h per Tag. für Brunnenzinse Tari Pradl. a) für Innsbruck und Für ge¬ Wasch¬ Stock¬ Ueber Spring¬ Hof¬ werblich Bad Lüfter küchen¬ Hydrant Abort werks¬ wasser brunnen brunnen Zwecke brunnen brunnen Tägl. Ver¬ 1000 500 1000 f. d. m8 f. d. m3 1000 500 1000 3500 brauch 1000 in Liter Gebühr 8 K —.04 h 20 K —.04 h 20 K 20 K 8 K 20 K 12 K 20 K f. d. Jahr in Kronen Wilten. b) für für Bauzwecke Mindestgebühr für das Hydranten jährlich für den Raummeter den Raummeter Jahr 12 h 12 K 6 h 20 K des Wasserziuses oder der zugestellten Rechnung Wenn ein Wassrahnehmer mit der Zahlung von zwei Tellsahlunge im Rückstände lst, steht der Stadtgemeinde das Recht zu, demselben durch Sperrung der Zuleitung das Wasser zu nehmen. Wassermesser. Die Wassermesser werden von der Stadt angeschafft und unterhalten. An Mietzins für die Wasser¬ messer hat die Partei 10% des Herstellungspreises jährlich in vierteljährlichen Raten mit dem Wasserzins zu bezahlen. Kanalreinigungsgebühr: 1% vom einbekannten oder ideellen Zins. Gemeinderats=Beschlüsse vom 2. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr. I. Jene Hausbesitzer, welche die Abfuhr des Kehrichts Für die Kehrichtabfuhr wird vom 1. Jänner 1910 eitens der Stadtgemeinde nicht wünschen, haben dies angefangen eine Gebühr von einem halben Heller bis 31. Dezember 1909 dem Magistrate anzuzeigen für jede Krone des fatierten Bruttohauszinses ein¬ widrigenfalls die Abfuhr des Kehrichts und natur¬ gehoben. Die Gebühren, welche gegenwärtig für die gemäß auch die Vorschreibung der Gebühr erfolgt Kehrichtabfuhr der öffentlichen Gebäude vorgeschrie¬ ben werden, bleiben unverändert. □U C * * *