Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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199
Städtisches Schwimmbad für Männer.
5. Der äußerliche Gebrauch von Medikamenten,
Für ein Wannenbad in offener Zelle im
sowie der Zusatz von solchen beim Gebrauche der
K
1.—
Volksbad
Bäder ist
verboten.
Für ein Wannenbad in geschlossener Zelle
K 1.60
mVolksbad 3
6. Die Badegäste sind befugt, unreine oder nassc
Für das Brausebad wird jedem Badegast ein
Wäsche zurückzuweiser
Handtuch verabfolgt.
Beim Verlassen des Bades sind die Wäschestück
Für ein Wannenbad wird dem Badegast ein Lein¬
dem Badediener (der Badedienerin) zu übergeben
tuch verabreicht.
genommenem Bade haben die Badegäste die
Nach
Wird noch weitere Wäsche gewünscht, so ist hiefür
Anstalt sofort zu verlassen.
eine besondere Gebühr zu entrichten und zwar: Für
. Das Rauchen, Lärmen, Singen und Schreien
Handtuch 4 Heller, für ein Leintuch
den Räumen der Volksbäder ist strenge untersagt
ein
Heller.
Desgleichen ist das Mitnehmen von Hunden ver¬
Seife wird zum Selbstkostenpreise vom Bedie¬
boten.
nungspersonal verkauft.
8. Für jede Verunreinigung und Beschädigung
4. Kindern unter 6 Jahren ist das Baden
der Räume, Einrichtungs= und Gebrauchsgegenstände
nur in Begleitung von erwachsenen Personen ge¬
ist Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen wer¬
stattet.
den polizeilich bestraft.
Für diese Kinder ist im Wannenbade keine Ge¬
Badeanstalt müssen sich
9. Die Bediensteten der
bühr zu entrichten.
den Badegästen gegenüber mit Anstand und Be¬
Dauer
flissenheit benehmen und dürfen bei Strafe der so¬
Brausebades darf einschließlich der zum Aus¬
fortigen Entlassung kein Trinkgeld fordern
und Ankleiden notwendigen Zeit 15 Minuten nicht
Die Badegäste haben den Weisungen bezüglich
übersteigen.
der Aufrechterhaltung der Ordnung nachzukommen.
Die Dauer der
10. Allfällige Beschwerden der Badegäste sind beim
nenbades wird für Männer mit 30 Minuten, für
Stadtmagistrate vorzubringen
Frauen mit 40 Minuten festgesetzt.
Städtisches Schwimmbad für Männer
in der Museumstraße 34, außerhalb des Südbahnviaduktes.
Bade=Ordnung
7. Das Mitnehmen von Hunden in die Anstalt,
Schwimmbad ist an Werktagen vor
der Gebrauch von Seife, sowie das Waschen und
bis zum Einbruch der Dämmerung, an
rfrüh
uh
Ausringen von Badewäsche ist im Schwimmbade un
Sonn= und Feiertagen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr
ersagt. Für das Ausspucken dienen Spucknäpfe un
mittags geöffnet.
die seitlichen Ausflußöffnungen des Baderaumes.
2. Der Eintritt ist nur gegen Vorweisung einer
sichtlicher Krankhei
8. Personen, welche wegen
Dauer= oder Abgabe einer Einzelkarte gestattet
oder aus anderen Gründen die Mitbadenden voraus¬
3. Die Benützungszeit für eine Zelle beschränk
sichtlich belästigen, gefährden oder Eckel erregen wür
Die Tür hat beim Ver
sich auf eine Stunde.
den, sind vom Bade auszuschließen
lassen der Zelle geöffnet zu bleiben und soll nass
. Für den Badegästen abhanden gekommene Ge¬
Wäsche nicht auf den Fußboden geworfen werden
genstände wird seitens der Anstalt kein Ersatz gelei
tnaben, die nicht in Begleitung Erwachsener erschei
Wertsachen können gegen Gebühr an der Kasse
stet
nen, werden in den allgemeinen Auskleideraum ge¬
hinterlegt werden.
viesen, dessen Inanspruchnahme für höchstens zwei
10. Der Schwimmeister ist für Wahrung des An¬
Stunden freisteht.
standes und die Aufrechthaltung der Ordnung in
4. Jeder Badegast begibt sich vorerst in den
der ganzen Anstalt verantwortlich; er und alle An
Reinigungsraum zur Waschung oder Abbrausung.
Badegästen stets
gestellten haben sich gegenüber den
Das Reinigungsbad darf nicht länger beanspruch¬
höflich und zuvorkommend zu benehmen; andererseits
werden, als es seinem Zwecke entspricht.
haben alle Besucher der Anstalt den Anordnungen des
. Die Bekleidung mit Schwimmhose ist auch fün
Verweisung aus der
Schwimmeisters bei sonstiger
leisten.
Anstalt unweigerlich Folge zu
das Sonnenbad vorgeschrieben.
Allfällige Beschwerden sind in das bei der Kassa
Jede Verunreinigung und Beschädigung der
aufliegende Beschwerdebuch einzutragen oder beim
Räume, der Einrichtung und der Gebrauchsgegen¬
Stadtmagistrate vorzubringen.
stände verpflichtet zu Ersatz.
Preis=Tarif
90
60
Eine Badekarte ohne Wäsche
Ein Dutzendkartenheft ohne Wäsche und Wäscheaufbewahrung
60
Ein Dutzendkartenheft ohne Wäsche, jedoch mit Wäscheaufbewahrung
Eine Monatskarte für Volks=, Mittel= und Hochschüler, ohne Wäsche und Wäsche¬
aufbewahrung, ohne Benützung einer versperrbaren Kabine
Eine Monatskarte für Volks=, Mittel= und Hochschüler, ohne Wäsche, jedoch mit
60
Wäscheaufbewahrung, ohne Benützung einer versperrbaren Kabine
6 Eine Saisonkarte ohne Wäsche und Wäscheaufbewahrung

70 00
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