Städtische Wohnungs=Desinfektion. 188 dig ausgeschlossen. (Siehe unten: Transport bei denselben aus dringliche telephonische Meldungen er¬ stattet werden. ansteckenden Krankheiten). Zum Zwecke einer möglichst raschen Hilfe sin Transportmittel in den Polizeiwachstuben während der Nacht, sowie an Sonn= und Feiertagen Räderbahren befinden sich in der Hauptwache tets zwei Mitglieder in der Rettungs=Station (Rat¬ Rathaus) und in den Polizeistationen Wilten, Lie¬ haus, rückwärtiger Hof) anwesend. An den Wochen¬ beneggstraße 2 und Pradl, Egerdachstraße 13, Trag¬ tagen halten 2 angestellte Sanitätsmänner ständi bahren in dem Wachzimmer Innstraße und Saggen gen Dienst, so daß also stets, Tag und Nacht, erste Viaduktstraße). Hilfe sofort zu haben ist. Diese Transportmittel können unter Beibringung Bei größeren Festen, Versammlungen, sportliche der erforderlichen zwei Träger (Dienstmänner) mit¬ Veranstaltungen und dgl. wird über Ansuchen ein telst einer Bestätigung des behandelnden Arztes, das Sanitätswache beigestellt. eine infektiöse Erkrankung ausgeschlossen ist, bean¬ Das Wirkungsgebiet erstreckt sich auf die Stad prucht werden. Die Partei haftet für die richtige Innsbruck und ihre nächste Umgebung, nur in dringen Zurücklieferung der Bahre. en Fällen, bei Katastrophen, Eisenbahnunfällen uni dergleichen auch darüber hinaus. Transport bei ansteckenden Krankheiten Die Ueberführung derartiger Kranken ist nur nack Krankentransport dem Krankenhause (Infektionsabteilung) gestattet und Transporte Die Rettungsabteilung besorgt auch at ausschließlich mit den eigens dafür bestimmter owohl im Stadtgebiete, als auch von Kranken Wägen zu geschehen, welche in der Aufnahms¬ auswärts. Zu diesem Behufe steher von und nack des allgemeinen Krankenhauses (Telephon drei Krankentransportwagen, ein Sanitäts=Auto Nr. 99 und 351) unter Angabe der Krankheit zu be¬ Sanitäts=Schlitten sowie Räderbahren zu anspruchen sind. Die Ueberführung wird nach dem Verfügung Fiakertarife berechnet. Krankentransporte werden nur gegen eine von Im Falle, daß zum Transporte derartiger Kranken behandelnden Arzte ausgefertigte Bestätigung, daß andere Wägen zur Benützung gelangten, werden dies der Kranke transportfähig ist und an keiner Infek¬ behufs Desinfektion für ungefähr 12—24 Stunden im tionskrankheit leidet, ausgeführt, und wird hiefür Krankenhause zurückbehalten und stehen dem Wagen¬ ine Gebühr eingehoben, welche bei Unbemitteltei besitzer keine Schadenersatzansprüche an die Stadt auf die eigenen Kosten erniedrigt wird. gemeinde zu. Krankentransporte werden auch in weiter ent¬ Stellenvermittlung für Privat-Krankenpflegepersonen legenen Orten oder Städten übernommen und vol und nach allen Richtungen ausgeführt. Im allge Die Rettungsabteilung führt einen Nachweis e mindestens 1 bis 2 Stunden vor¬ meinen sollen Privat=Krankenpflegepersonen beiderlei Ge¬ her bei der Rettungsabteilung angemeldet werden, chlechts und können solche mündlich, telephonisch weitere Transporte entsprechend früher. oder schriftlich für hier oder auswärts zu jeder Zeit in der Rettungsstation angesprochen werden. Vom Transporte sind Infektionskranke vollstän¬ Städtische Wohnungs=Desinfektion. 4. Es wird daher empfohlen, nicht etwa nur ein Der Einwohnerschaft ist Gelegenheit gegeben, die zelne Gegenstände, Betten usw. zur Desinfektion 1 von ansteckenden Kranken benützten Räume und Ge¬ desinfizieren Desinfektion des ganzen zugeben, sondern stets die genstände durch städtische Organe Zimmers zu beantragen. Wo bei beweglichen Gegen lassen. Die Wahl des im einzelnen Fall anzuwen¬ ständen die Vornahme der Dampfdesinfektion, welch den Desinfektionsverfahrens richtet sich nach der in der Desinfektionsanstalt des städtischen Kranken¬ Krankheit. Das Institut der Wohnungsdesinfektion hauses stattfindet, angezeigt oder gewünscht wir teht unter der Oberaufsicht des Stadtphysikates dieselben stets von dem städtischen Persona werden . Bei den meisten Krankheiten erfolgt die Des m Desinfektionswagen abgeholt und nach der Desin¬ infektion des Zimmers mittels Entwicklung von For¬ fektion nach der Wohnung zurückgebracht. Die Ein¬ malingasdämpfen. Bei diesem Verfahren verbleiben ieferung von infizierten Sachen in die Desinfektions Gebrauchsgegenstände jeglicher Art im Zimmer und instalt durch die Interessenten selbst ist aus hygie unter dem desinfizierenden Einflusse des Formalin¬ gases. Insbesondere werden Kleider, Betten usw. ischen Gründen unstatthaft; ebenso sollten aus dei zu desinfizierenden Zimmern vor der Desinfektion m Zimmer aufgehängt. Nur Pflanzen und lebende keinerlei Gegenstände entfernt, vielmehr die Zimme Tiere müssen entfernt werden. in der Zwischenzeit unter Verschluß gehalten werden 2. Die Formalingasdesinfektion findet Anwen¬ 5. Anmeldungen zur Desinfektion haben schriftlich dung bei Fällen von Diphtherie, Scharlach, Ma¬ nittels eigener den praktischen Aerzten zugeteilte Keuchhuster ern, Tuberkulose, Influenza und Formulare oder auch mündlich beim Stadtphysikate. 3. Bei Pocken und Pest ist neben der Formalindes Rathaus allenfalls auch telephonisa III. Stock, infektion die Desinfektion der Betten und Kleide gegen nachträgliche Einsendung des unter Nr. 583 im Dampfapparat des städtischen Krankenhauses er¬ Formulares zu erfolgen. fertigten Ruhr ist in forderlich. Bei Typhus, Cholera und 6. Die Desinfektionen werden nach Möglichkeit der Betten erster Linie die Dampfdesinfektion Wäsche, Kleider und Abwaschungen des Bodens usw. noch am gleichen Tage oder spätestens am folgenden ausgeführt, sie können aber auch einige Tage vor¬ zinfizierenden Lösungen unentbehrlich, ebenso mit d ausbestellt werden bei Kindbettfieber und Wundkrankheiten („septi¬ 7. Die Kosten belaufen sich für ein Zimmer je nach schen Krankheiten")