Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Städtische Wohnungs=Desinfektion.
188
dig ausgeschlossen. (Siehe unten: Transport bei
denselben aus dringliche telephonische Meldungen er¬
stattet werden.
ansteckenden Krankheiten).
Zum Zwecke einer möglichst raschen Hilfe sin
Transportmittel in den Polizeiwachstuben
während der Nacht, sowie an Sonn= und Feiertagen
Räderbahren befinden sich in der Hauptwache
tets zwei Mitglieder in der Rettungs=Station (Rat¬
Rathaus) und in den Polizeistationen Wilten, Lie¬
haus, rückwärtiger Hof) anwesend. An den Wochen¬
beneggstraße 2 und Pradl, Egerdachstraße 13, Trag¬
tagen halten 2 angestellte Sanitätsmänner ständi
bahren in dem Wachzimmer Innstraße und Saggen
gen Dienst, so daß also stets, Tag und Nacht, erste
Viaduktstraße).
Hilfe sofort zu haben ist.
Diese Transportmittel können unter Beibringung
Bei größeren Festen, Versammlungen, sportliche
der erforderlichen zwei Träger (Dienstmänner) mit¬
Veranstaltungen und dgl. wird über Ansuchen ein
telst einer Bestätigung des behandelnden Arztes, das
Sanitätswache beigestellt.
eine infektiöse Erkrankung ausgeschlossen ist, bean¬
Das Wirkungsgebiet erstreckt sich auf die Stad
prucht werden.
Die Partei haftet für die richtige
Innsbruck und ihre nächste Umgebung, nur in dringen
Zurücklieferung der Bahre.
en Fällen, bei Katastrophen, Eisenbahnunfällen uni
dergleichen auch darüber hinaus.
Transport bei ansteckenden Krankheiten
Die
Ueberführung derartiger Kranken ist nur nack
Krankentransport
dem Krankenhause (Infektionsabteilung) gestattet und
Transporte
Die Rettungsabteilung besorgt auch
at ausschließlich mit den eigens dafür bestimmter
owohl im Stadtgebiete, als auch
von Kranken
Wägen zu geschehen, welche in der Aufnahms¬
auswärts. Zu diesem Behufe steher
von und nack
des allgemeinen Krankenhauses (Telephon
drei
Krankentransportwagen, ein Sanitäts=Auto
Nr. 99 und 351) unter Angabe der Krankheit zu be¬
Sanitäts=Schlitten sowie Räderbahren
zu
anspruchen sind. Die Ueberführung wird nach dem
Verfügung
Fiakertarife berechnet.
Krankentransporte werden nur gegen eine von
Im Falle, daß zum Transporte derartiger Kranken
behandelnden Arzte ausgefertigte Bestätigung, daß
andere Wägen zur Benützung gelangten, werden dies
der Kranke transportfähig ist und an keiner Infek¬
behufs Desinfektion für ungefähr 12—24 Stunden im
tionskrankheit leidet, ausgeführt, und wird hiefür
Krankenhause zurückbehalten und stehen dem Wagen¬
ine Gebühr eingehoben, welche bei Unbemitteltei
besitzer keine Schadenersatzansprüche an die Stadt
auf die eigenen Kosten erniedrigt wird.
gemeinde zu.
Krankentransporte werden auch in weiter ent¬
Stellenvermittlung für Privat-Krankenpflegepersonen
legenen Orten oder Städten übernommen und vol
und nach allen Richtungen ausgeführt. Im allge
Die Rettungsabteilung führt einen Nachweis
e mindestens 1 bis 2 Stunden vor¬
meinen sollen
Privat=Krankenpflegepersonen beiderlei Ge¬
her bei der Rettungsabteilung angemeldet werden,
chlechts und können solche mündlich, telephonisch
weitere Transporte entsprechend früher.
oder schriftlich für hier oder auswärts zu jeder
Zeit in der Rettungsstation angesprochen werden.
Vom Transporte sind Infektionskranke vollstän¬
Städtische Wohnungs=Desinfektion.
4. Es wird daher empfohlen, nicht etwa nur ein
Der Einwohnerschaft ist Gelegenheit gegeben, die
zelne Gegenstände, Betten usw. zur Desinfektion 1
von ansteckenden Kranken benützten Räume und Ge¬
desinfizieren
Desinfektion des ganzen
zugeben, sondern stets die
genstände durch städtische Organe
Zimmers zu beantragen. Wo bei beweglichen Gegen
lassen. Die Wahl des im einzelnen Fall anzuwen¬
ständen die Vornahme der Dampfdesinfektion, welch
den Desinfektionsverfahrens richtet sich nach der
in der Desinfektionsanstalt des städtischen Kranken¬
Krankheit. Das Institut der Wohnungsdesinfektion
hauses
stattfindet, angezeigt oder gewünscht wir
teht unter der Oberaufsicht des Stadtphysikates
dieselben stets von dem städtischen Persona
werden
. Bei den meisten Krankheiten erfolgt die Des
m Desinfektionswagen abgeholt und nach der Desin¬
infektion des Zimmers mittels Entwicklung von For¬
fektion nach der Wohnung zurückgebracht. Die Ein¬
malingasdämpfen. Bei diesem Verfahren verbleiben
ieferung von infizierten Sachen in die Desinfektions
Gebrauchsgegenstände jeglicher Art im Zimmer und
instalt durch die Interessenten selbst ist aus hygie
unter dem desinfizierenden Einflusse des Formalin¬
gases. Insbesondere werden Kleider, Betten usw.
ischen Gründen unstatthaft; ebenso sollten aus dei
zu desinfizierenden Zimmern vor der Desinfektion
m Zimmer aufgehängt. Nur Pflanzen und lebende
keinerlei Gegenstände entfernt, vielmehr die Zimme
Tiere müssen entfernt werden.
in der Zwischenzeit unter Verschluß gehalten werden
2. Die Formalingasdesinfektion findet Anwen¬
5. Anmeldungen zur Desinfektion haben schriftlich
dung bei Fällen von Diphtherie, Scharlach, Ma¬
nittels eigener den praktischen Aerzten zugeteilte
Keuchhuster
ern, Tuberkulose, Influenza und
Formulare oder auch mündlich beim Stadtphysikate.
3. Bei Pocken und Pest ist neben der Formalindes
Rathaus
allenfalls auch telephonisa
III. Stock,
infektion die Desinfektion der Betten und Kleide
gegen nachträgliche Einsendung des unter
Nr. 583
im Dampfapparat des städtischen Krankenhauses er¬
Formulares zu erfolgen.
fertigten
Ruhr ist in
forderlich. Bei Typhus, Cholera und
6. Die Desinfektionen werden nach Möglichkeit
der Betten
erster Linie die Dampfdesinfektion
Wäsche, Kleider und Abwaschungen des Bodens usw.
noch am gleichen Tage oder spätestens am folgenden
ausgeführt, sie können aber auch einige Tage vor¬
zinfizierenden Lösungen unentbehrlich, ebenso
mit d
ausbestellt werden
bei Kindbettfieber und Wundkrankheiten („septi¬
7. Die Kosten belaufen sich für ein Zimmer je nach
schen Krankheiten")

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ub
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