Vorschriften für die städt. Wohnungs=Vermittlung. — Städt. Sanitätsdienst. — Rettungsdienst. 187 Vorschriften für die städtische Wohnungs=Vermittlung. Kanzlei Innrain Nr. 24 (259). Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck Ankündigung gebrachten Wohnung oder Ge hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 1902 die schäftslokales binnen 24 Stunden dem Arbeitsamte zu melden, nicht nachkommt. Errichtung einer Wohnungsnachweisstelle beschlossen. Ueber rechtzeitige Anmeldung wird die Kaution Dieselbe wird in Verbindung mit dem städt. gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung zurücker¬ Arbeitsamte errichtet und dient zur Vermittlung von stattet. Wohnungen und Geschäftslokalen 3. Hiefür gelten folgende Bestimmungen: Das Arbeitsamt entfernt von der Wohnungstafel alle Ankündigungen von Wohnungen usw., bezü 1. lich deren die erfolgte Vermietung, gemeldet ode gegen Bezaylung vor Jeder Vermieter erhäl sonst konstatiert und der Vermieter vom Kaution¬ beim städt. Arbeitsamte ein mit dessen 30 Heller verfall verständigt wurde. Stempel versehenes Formulare, welches vom Ver¬ Ebenso werden alle Ankündigungen, die schon ei mieter ausgefüllt und sodann vom Amte an einer halbes Jahr angekündigt sind oder bezüglich welchen iezu errichteten Wohnungsankündigungstafel ange¬ der angegebene Vermittlungstermin verstrichen ist, schlagen wird. von amtswegen entfernt. Der Vermieter erlegt für jede zur Ankündigung gebrachte Wohnung bezw. jedes Geschäftslokal bein Alle Geschäfte der Wohnungsnachweisstelle werden Arbeitsamte gegen Empfangsbestätigung eine Kau¬ von den Angestellten des städt. Arbeitsamtes in den tion von 2 Kr., welche verfällt, falls der Vermieter für dasselbe festgesetzten Geschäftsstunden unter Lei¬ seiner Verpflichtung, die erfolgte Vermietung jeder tung und Aufsicht des Stadtmagistrates geführt. Städtischer Sanitätsdienst. Stock. — Telephon Nr. 612. Stadt=Physikat: Rathaus 3 Dr. Wilhelm Pritzi, Museumstr. 6, Dr. Hermann Stadtphysikus: Dr. Franz Hörtnagl, (440) Schumacher, Pfarrgasse 5, Dr. Franz Stettner, Hötting Ober=Bezirksarzt: Dr. Viktor Tschamler (555) Riedgasse 13 a, Dr. Alfons Tschurtschentaler, Innrain 3 Sanitätskonzipist: Dr. Sobelsa Alfred. (nur Hausordination) und Dr. Anton Waßmuth, Anichstr. 22. Armenärztliche Behandlung. Vor Inanfpruchnahme des Armenarztes ist im 1. Bez zirk: Südlicher und westlicher Stadtteil am städt. Armenamte, Innrain 36 gegen Vorweis des rechten Innufer bis Kaiser Wilhelmstraße, Maximi¬ Heimatscheines ein Krankenschein zu lösen. lianstraße: Stadtarzt Dr. Mader, Leopoldstr. 20 (441) 2. Bezirk: Die Stadtteile östlich der Bahn= und Totenbeschau. Viaduktstraße: Stadtarzt Dr. Alois Hirn, Rudolf¬ Todesfälle sind ehestens im Stadtphysikate, Rat¬ traße 4 (243) haus, 3. St., während der Amtsstunden von 8—12 3. In allen übrigen Stadtteilen besorgen die be¬ und 2—6 Uhr, außerhalb der Amtsstunden in der stellten Armenärzte die armenärztliche Behandlung. Polizeiwachstube im Rathaus anzuzeigen, von wo aus der zuständige Beschauarzt verständigt wird. Armenärzte sind: Dr. Otmar Greipel, Leopoldstr. 18, Die Totenbeschau wird im ehemaligen Stadt¬ Dr. Martin Hauser, Innstraße 5, Dr. Albert Huber teile Wilten durch den Stadtarzt Dr. Mader, im (Hals= und Ohrenkranke), Falkstraße 31, Dr. Otto Ja¬ Stadtteile östlich des Bahnviaduktes durch den Stadt¬ nowsky, Leopoldstr. 7, Dr. Emil Kofler, Müllerstr. 18, in den übrigen Bezirken vom Dr. Karl Krautschneider (Augenarzt), Anichstraße 8, Stadtphysikate besorgt. Dr. Josef Ladurner, Pradlerstr. 32, Dr. Fritz Lant¬ An Sonn und Feiertagen versorgt abwechselnd schner, Karl Ludwigsplatz 10, Dr. Wilhelm Lantschner Rudolf Michaeler, (Augenarzt), Höttingergasse 6. Dr. ein Stadtarzt den Dienst. Liste hierüber liegt in den Polizeiwachstuben auf. Karl Ludwigsplatz 6, Dr. Paul Posch, Mühlau 87, Krankentransporte. Rettungsdienst und liche Hilfe zu verschaffen. Die erste Hilfe bei Un¬ Rettungsdienst. fällen ist kostenlos. Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr Meldungen sind mündlich, schriftlich oder tele¬ Innsbruck leistet phonisch (Nr. 300) an die ständige Rettungsstation, öffentlichen Lokalen, Werkstätten, Fabriken und dergl. Rathaus zu richten. Jeder Wachmann besitzt einen e erste Hilfe, sie besorgt den Transport in zweck¬ Schlüssel zu den Feuermeldern und können auch von mäßiger Weise und ist bestrebt, baldmöglichste ärzt à losog owonjähagvis 900 1615g gun nonugog unzpiltsgt u