Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Vorschriften für die städt. Wohnungs=Vermittlung. — Städt. Sanitätsdienst. — Rettungsdienst. 187
Vorschriften für die städtische Wohnungs=Vermittlung.
Kanzlei Innrain Nr. 24 (259).
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
Ankündigung gebrachten Wohnung oder Ge
hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 1902 die
schäftslokales binnen 24 Stunden dem Arbeitsamte
zu melden, nicht nachkommt.
Errichtung einer Wohnungsnachweisstelle
beschlossen.
Ueber rechtzeitige Anmeldung wird die Kaution
Dieselbe wird in Verbindung mit dem städt.
gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung zurücker¬
Arbeitsamte errichtet und dient zur Vermittlung von
stattet.
Wohnungen und Geschäftslokalen
3.
Hiefür gelten folgende Bestimmungen:
Das Arbeitsamt entfernt von der Wohnungstafel
alle Ankündigungen von Wohnungen usw., bezü
1.
lich deren die erfolgte Vermietung, gemeldet ode
gegen Bezaylung vor
Jeder Vermieter erhäl
sonst konstatiert und der Vermieter vom Kaution¬
beim städt. Arbeitsamte ein mit dessen
30 Heller
verfall verständigt wurde.
Stempel versehenes Formulare, welches vom Ver¬
Ebenso werden alle Ankündigungen, die schon ei
mieter ausgefüllt und sodann vom Amte an einer
halbes Jahr angekündigt sind oder bezüglich welchen
iezu errichteten Wohnungsankündigungstafel ange¬
der angegebene Vermittlungstermin verstrichen ist,
schlagen wird.
von amtswegen entfernt.
Der Vermieter erlegt für jede zur Ankündigung
gebrachte Wohnung bezw. jedes Geschäftslokal bein
Alle Geschäfte der Wohnungsnachweisstelle werden
Arbeitsamte gegen Empfangsbestätigung eine Kau¬
von den Angestellten des städt. Arbeitsamtes in den
tion von 2 Kr., welche verfällt, falls der Vermieter
für dasselbe festgesetzten Geschäftsstunden unter Lei¬
seiner Verpflichtung, die erfolgte Vermietung jeder
tung und Aufsicht des Stadtmagistrates geführt.
Städtischer Sanitätsdienst.
Stock. — Telephon Nr. 612.
Stadt=Physikat: Rathaus 3
Dr. Wilhelm Pritzi, Museumstr. 6, Dr. Hermann
Stadtphysikus: Dr. Franz Hörtnagl, (440)
Schumacher, Pfarrgasse 5, Dr. Franz Stettner, Hötting
Ober=Bezirksarzt: Dr. Viktor Tschamler (555)
Riedgasse 13 a, Dr. Alfons Tschurtschentaler, Innrain 3
Sanitätskonzipist: Dr. Sobelsa Alfred.
(nur Hausordination) und Dr. Anton Waßmuth,
Anichstr. 22.
Armenärztliche Behandlung.
Vor Inanfpruchnahme des
Armenarztes ist im
1. Bez
zirk: Südlicher und westlicher Stadtteil am
städt. Armenamte, Innrain 36
gegen Vorweis des
rechten Innufer bis Kaiser Wilhelmstraße, Maximi¬
Heimatscheines ein Krankenschein zu lösen.
lianstraße: Stadtarzt Dr. Mader, Leopoldstr. 20 (441)
2. Bezirk: Die Stadtteile östlich der Bahn= und
Totenbeschau.
Viaduktstraße: Stadtarzt Dr. Alois Hirn, Rudolf¬
Todesfälle sind
ehestens im Stadtphysikate, Rat¬
traße 4 (243)
haus, 3. St., während der Amtsstunden von 8—12
3. In allen übrigen Stadtteilen besorgen die be¬
und 2—6 Uhr, außerhalb der Amtsstunden in der
stellten Armenärzte die armenärztliche Behandlung.
Polizeiwachstube im Rathaus anzuzeigen, von wo
aus der zuständige Beschauarzt verständigt wird.
Armenärzte sind: Dr. Otmar Greipel, Leopoldstr. 18,
Die Totenbeschau wird im ehemaligen Stadt¬
Dr. Martin Hauser, Innstraße 5, Dr. Albert Huber
teile Wilten durch den Stadtarzt Dr. Mader, im
(Hals= und Ohrenkranke), Falkstraße 31, Dr. Otto Ja¬
Stadtteile östlich des Bahnviaduktes durch den Stadt¬
nowsky, Leopoldstr. 7, Dr. Emil Kofler, Müllerstr. 18,
in den übrigen Bezirken vom
Dr. Karl Krautschneider (Augenarzt), Anichstraße 8,
Stadtphysikate besorgt.
Dr. Josef Ladurner, Pradlerstr. 32, Dr. Fritz Lant¬
An Sonn und Feiertagen versorgt abwechselnd
schner, Karl Ludwigsplatz 10, Dr. Wilhelm Lantschner
Rudolf Michaeler, (Augenarzt),
Höttingergasse 6. Dr.
ein Stadtarzt den Dienst. Liste hierüber liegt in den
Polizeiwachstuben auf.
Karl Ludwigsplatz 6, Dr. Paul Posch, Mühlau 87,
Krankentransporte.
Rettungsdienst und
liche Hilfe zu verschaffen. Die erste Hilfe bei Un¬
Rettungsdienst.
fällen ist kostenlos.
Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr
Meldungen sind mündlich, schriftlich oder tele¬
Innsbruck
leistet
phonisch (Nr. 300) an die ständige Rettungsstation,
öffentlichen Lokalen, Werkstätten, Fabriken und dergl.
Rathaus zu richten. Jeder Wachmann besitzt einen
e erste Hilfe, sie besorgt den Transport in zweck¬
Schlüssel zu den Feuermeldern und können auch von
mäßiger Weise und ist bestrebt, baldmöglichste ärzt
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