Dienstvermittlungen. 186 Der Gemeinderat der Landeshaupt¬ tungsfähigkeit befragt werden. Sobald eine Stelle tadt Innsbruck setzte für das städt. Arbeits¬ zu besetzen ist, erfolgt die Zuweisung an den Ar¬ amt in der Sitzung vom 16. Dezember 1903 fol¬ beitgeber gemäß Formular (Postkarte) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Ar¬ gende Geschäftsordnung fest: beitsanweisung (Postkarte) abzunehmen, die Ein¬ bezw. Nichteinstellung zu bescheinigen und sodann die § 1 etreffende Karte datiert und unterzeichnet dem Ar¬ Das Arbeitsamt ist geöffnet: beitsamte frankiert einzusenden. an den Werktagen von 8—12 Uhr vormittags a Arbeitgeber, welche dieser Verpflichtung nicht nach¬ und von 2—6 Uhr nachmittags; kommen, können von der Verwaltungskommission auf b) an Sonn= und Feiertagen bleibt dasselbe ge¬ bestimmte Zeit von der Benützung des Amtes aus schlossen. geschlossen werden. § 2. Alle eingehenden Gesuche um Zuweisung von Ar¬ § 6. beit und Arbeitern werden in Listen eingetragen, Jede Zuweisung wird gleich wie die Anzeige der die nach Berufsarten gesondert und für Arbeitgebet Erledigung von Gesuchen auf den betreffenden Listen und Arbeiter, jede getrennt, geführt werden. vorgemerkt. Die Berufsarten werden in Klassen eingeteilt und S 7 dementsprechend werden auch die gleiche Anzahl Listen Demjenigen, welchem eine Arbeitsstelle nicht nach¬ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt gewiesen werden kann, wird auf Verlangen eine dies¬ Die Gesuche werden der Zeitfolge nach in jede ezügliche Bestätigung erteilt. Liste mit fortlaufender Nummer vorgetragen Bei Gesuchen von Arbeitgebern werden ein¬ § 8. getragen: Gesuche die nicht binnen 30 Sämtliche 1. Laufende Nummer, 2. Tag der Anmeldung, 3. agen erledigt oder Name, 4. Wohnung, 5. Beruf, 6. Zahl und Beschäf zurückgezogen werden, gelten als er¬ tigungsart der gesuchten Arbeiter, 7. Lohn, 8. Be¬ oschen. merkungen (auf Wunsch der Gesuchsteller) 9. Der Eintrag der Arbeitnehmer=Liste weist Das Arbeitsamt wird nach außen durch den Vor¬ folgende Rubriken auf sitzenden der Kommission vertreten. 1. Laufende Nummer, 2. Tag der Anmeldung, 3 Wohnung, 5. Alter, 6. Familienstand, 7 Name, 4. § 10. eimat, 8. Beruf, 9. gesuchte Beschäftigung, 10. Lohn¬ Die Geschäftsleitung beider Abteilungen des Ar¬ anspruch, 11. letzte Arbeitsstelle, 12. Bemerkungen beitsamtes, sowie die Arbeitsverteilung obliegt dem (auf Wunsch der Gesuchsteller) Geschäftsleiter. Bei Lehrlingen bezw. Lehrmädchen werden auch eingetragen: Name des Vaters und Schulbesuch. § 11 Die Verwaltungskommission hat die Pflicht, die § 3. Geschäftsführung zu kontrollieren. nachsuchenden Arbeiter werden Arbeit Die um tunlichst nach der Reihenfolge der Anmeldung be § 12 so jedoch, daß Personen, die mit ihren rücksichtigt, Allfällige Wünsche und Beschwerden sind in das bezw. hier heimatberechtigt Familie ende Buch ein¬ m Arbeitsvermittlungsamte Alleinstehenden und vor neu Zugezogener sind, vor utragen oder der Verwaltungskommission zur Kennt¬ werden könner bevorzug nis zu bringen. Bei Dienstboten ist die Zuweisung an keine Reihen¬ Dem städt. Arbeitsvermittlungsamte haben sich folge gebunden. angeschlossen: Die Bäcker=Genossenschaft die Wirts=Genossenschaft schieht auf Grund Die Eintragung der Gesuch ie Genossenschaft der vereinigten Metall=Indu¬ von schriftlichen oder mündlichen (auch telephon¬ triellen des Gerichtsbezirkes Innsbruck ischen) Anzeigen. die Tischler=Genossenschaft; Formulare zu schriftlichen Anzeigen werden stets e Genossenschaft der Handelsgärtner; unentgeltlich abgegeben. der Hafner; die Genossenschaft der Baugewerbe und der da¬ eGenossenschaft 5 Maurer= und nmergewerbe mit verbundenen ie Arbeitsuchenden sollen genau über die Art für der Verban der Gastwirtegenossenschaft ährer bisherigen Beschäftigung und über ihre Lei¬ Tirol und Vorarlberg. Dienstvermittlung .40 Kranewitter Josefa, Vormerkgebühr: K —.60 Vermittlungsgebühr: K für Löhne bis K 20.— monatlich über über Hörmann Dorothea „ —.50 bis f. Kellnerinnen u. andere Dienstboten Mair Amalia „ —.40 für gewöhnliche Arbeitskräfte. 45 Uageglurgjin6 G 7825 8 ###111 E K S S 8 S 2 22 82 S 8