Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Dienstvermittlungen.
186
Der Gemeinderat der Landeshaupt¬
tungsfähigkeit befragt werden. Sobald eine Stelle
tadt Innsbruck setzte für das städt. Arbeits¬
zu besetzen ist, erfolgt die Zuweisung an den Ar¬
amt in der Sitzung vom 16. Dezember 1903 fol¬
beitgeber gemäß Formular (Postkarte)
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Ar¬
gende Geschäftsordnung fest:
beitsanweisung (Postkarte) abzunehmen, die Ein¬
bezw. Nichteinstellung zu bescheinigen und sodann die
§ 1
etreffende Karte datiert und unterzeichnet dem Ar¬
Das Arbeitsamt ist geöffnet:
beitsamte frankiert einzusenden.
an den Werktagen von 8—12 Uhr vormittags
a
Arbeitgeber, welche dieser Verpflichtung nicht nach¬
und von 2—6 Uhr nachmittags;
kommen, können von der Verwaltungskommission auf
b)
an Sonn= und Feiertagen bleibt dasselbe ge¬
bestimmte Zeit von der Benützung des Amtes aus
schlossen.
geschlossen werden.
§ 2.
Alle eingehenden Gesuche um Zuweisung von Ar¬
§ 6.
beit und Arbeitern werden in Listen eingetragen,
Jede Zuweisung wird gleich wie die Anzeige der
die nach Berufsarten gesondert und für Arbeitgebet
Erledigung von Gesuchen auf den betreffenden Listen
und Arbeiter, jede getrennt, geführt werden.
vorgemerkt.
Die Berufsarten werden in Klassen eingeteilt und
S 7
dementsprechend werden auch die gleiche Anzahl Listen
Demjenigen, welchem eine Arbeitsstelle nicht nach¬
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt
gewiesen werden kann, wird auf Verlangen eine dies¬
Die Gesuche werden der Zeitfolge nach in
jede
ezügliche Bestätigung erteilt.
Liste mit fortlaufender Nummer vorgetragen
Bei Gesuchen von Arbeitgebern werden ein¬
§ 8.
getragen:
Gesuche
die nicht binnen 30
Sämtliche
1. Laufende Nummer, 2. Tag der Anmeldung, 3.
agen
erledigt oder
Name, 4. Wohnung, 5. Beruf, 6. Zahl und Beschäf
zurückgezogen werden, gelten als er¬
tigungsart der gesuchten Arbeiter,
7. Lohn, 8. Be¬
oschen.
merkungen (auf Wunsch der Gesuchsteller)
9.
Der Eintrag der Arbeitnehmer=Liste weist
Das Arbeitsamt wird nach außen durch den Vor¬
folgende Rubriken auf
sitzenden der Kommission vertreten.
1. Laufende Nummer, 2. Tag der Anmeldung, 3
Wohnung, 5. Alter, 6. Familienstand, 7
Name, 4.
§ 10.
eimat, 8. Beruf, 9. gesuchte Beschäftigung, 10. Lohn¬
Die Geschäftsleitung beider Abteilungen des Ar¬
anspruch, 11. letzte Arbeitsstelle, 12. Bemerkungen
beitsamtes, sowie die Arbeitsverteilung obliegt dem
(auf Wunsch der Gesuchsteller)
Geschäftsleiter.
Bei Lehrlingen bezw. Lehrmädchen werden auch
eingetragen: Name des Vaters und Schulbesuch.
§ 11
Die Verwaltungskommission hat die Pflicht, die
§ 3.
Geschäftsführung zu kontrollieren.
nachsuchenden Arbeiter werden
Arbeit
Die um
tunlichst nach der Reihenfolge der Anmeldung be
§ 12
so jedoch, daß Personen, die mit ihren
rücksichtigt,
Allfällige Wünsche und Beschwerden sind in das
bezw. hier heimatberechtigt
Familie
ende Buch ein¬
m
Arbeitsvermittlungsamte
Alleinstehenden und vor neu Zugezogener
sind, vor
utragen oder der Verwaltungskommission zur Kennt¬
werden könner
bevorzug
nis zu bringen.
Bei Dienstboten ist die Zuweisung an keine Reihen¬
Dem städt. Arbeitsvermittlungsamte haben sich
folge gebunden.
angeschlossen:
Die Bäcker=Genossenschaft
die Wirts=Genossenschaft
schieht auf Grund
Die Eintragung der Gesuch
ie Genossenschaft der vereinigten Metall=Indu¬
von schriftlichen oder mündlichen (auch telephon¬
triellen des Gerichtsbezirkes Innsbruck
ischen) Anzeigen.
die Tischler=Genossenschaft;
Formulare zu schriftlichen Anzeigen werden stets
e Genossenschaft der Handelsgärtner;
unentgeltlich abgegeben.
der Hafner;
die Genossenschaft
der Baugewerbe und der da¬
eGenossenschaft
5
Maurer= und
nmergewerbe
mit verbundenen
ie Arbeitsuchenden sollen genau über die Art
für
der Verban
der Gastwirtegenossenschaft
ährer bisherigen Beschäftigung und über ihre Lei¬
Tirol und Vorarlberg.
Dienstvermittlung
.40
Kranewitter Josefa, Vormerkgebühr: K —.60 Vermittlungsgebühr: K
für Löhne bis K 20.— monatlich
über
über
Hörmann Dorothea
„ —.50
bis
f. Kellnerinnen u. andere Dienstboten
Mair Amalia
„ —.40
für gewöhnliche Arbeitskräfte.
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