184 Satzungen des Arbeits=Vermittlungs=Amtes der Landeshauptstadt Innsbruck. 3. der Jahreszins von beiden (1 und 2) einge¬ sitz nehmen muß, kann noch weiter Mitglied der Al¬ tragen werden. Jeder Teilnehmer hat sein Alters¬ terssparkasse bleiben. Sparkassebuch zum Zwecke der Eintragung der Zinsen Erreicht das Guthaben eines Teilnehmers auf und des Zuschusses jedes Jahr im Monat März zu¬ seinem Alterssparkasse=Konto den Betrag von 4000 gleich mit einer gemeindeämtlichen Bestäti¬ Kronen, so hört die Ueberschreibung von Zinsen aus gung über seinen ordentlichen (ständigen) Wohnsitz der Sparkasse auf die Alterssparkasse und die Ueber¬ seine Beschäftigung (Beruf) und allfällige Verehelichung weisung von Zuschüssen an die letztere auf, und es bei der Sparkasse persönlich oder durch die Post vor¬ erfolgt sodann nur noch die regelmäßige Verzinsung zulegen, widrigenfalls er den Anspruch auf die des Guthabens in der Alterssparkasse Zuschüsse verliert. Mit dem vollendeten 60. Lebensjahre scheidet der Sobald bei einem Teilnehmer die Voraussetzungen Teilnehmer aus der Alterssparkasse aus, welche ihm, seiner Mitgliedschaft an der Alterssparkasse nicht sowie den aus den oben angeführten Gründen aus mehr zutreffen, erfolgt sein Ausschluß aus derselben, dem Verbande Ausgeschlossenen das statutengemäß ge bührende Guthaben ausbezahlen wird welcher auch in dem Falle einzutreten hat, als ein Möge es kein Berufener versäumen, an den Wohl¬ Teilnehmer seinen ordentlichen Wohnsitz außerhalb taten der Alterssparkasse teilzunehmen, um dadurch des Gebietes der Stadt oder Bezirkshauptmannschaft den Grund zu legen zu einer kostenlosen Altersversor¬ Innsbruck verlegt. Nur jener Teilnehmer, welcher gung und zu einem möglichst sorgenfreien Alter. in diesem Gebiete heimatsberechtigt ist, und erwerbs¬ Alles Nähere besagt das Statut halber außerhalb desselben seinen bleibenden Wohn¬ Sparkasse der Stadt Innsbruck. Satzungen des Arbeits=Vermittlungs=Amtes der Landeshauptstadt Innsbruck. Kanzlei: Innrain Nr. 24 (259). Amtsdauer: an Werktagen von 8—12 Uhr vorm., 2—6 Uhr nachm. Der Gemeinderat der Landeshaupt¬ die Nachweisstelle unter Ausschluß jeder Mitteilung Sit¬ stadt Innsbruck beschloß in einer über die politische Parteirichtung. ember 1902 die Erric ung vom 20. . Schaffung der Grundlagen für eine gerechte und tung eines städtischen Arbeitsvermitt¬ spa same Armenpflege. Erst die Verbindung mit lungsamtes. der Arbeitsvermittlungsstelle gewährt den Armenver¬ Die soziale Bedeutung des Arbeitsnachweises läßt waltungen die Möglichkeit, verschuldete und unver¬ sich in Folgendem zusammenfassen: chuldete Armut zu unterscheiden und dem Armen Fortfall des planlosen Umherwanderns der einen Weg zu neuem Erwerb zu eröffnen. Arbeiter und Handwerksgesellen und damit Fortfall 10. Bessere Erforschung der Ursachen, des Um¬ der Verführung z um Bettel und Vagabundieren. fanges und der Dauer der periodisch wiederkehrenden 2. Fortfall des planlosen Umschauens der Arbeiter Arbeitslosigkeit auf Grund des aus dem Geschäfts¬ und Arbeiterinnen um Arbeit. betriebe erwachsenden statistischen Materiales und der 3. Verkürzung und Beseitigung der jetzt gelegent dabei gesammelten Erfahrungen und im Anschluf lich des Arbeitswechsels meist stattfindenden vorüber¬ daran Förderung der der Arbeitslosigkeit vorbeugen¬ gehenden Arbeitslosigkeit. den Tätigkeit. Dezentralisation der Industrie, indem man es 11. Verhinderung der Ausbeutung von Dienst¬ den Arbeitgebern der kleinen und mittleren Städte boten und Arbeitern bei Bewerbung um Arbeit vor möglich macht, tüchtige Fachleiter aus den größeren Seite der privaten Dienstvermittlungen Städten zu erhalten und es den Arbeitern der kleineren 12. Dementsprechender Schutz der Arbeitgeber. Städte wie der Landgemeinden erleichtert, an den Die Schaffung einer derartigen gemeindlichen Ar¬ kleineren Orten bei Arbeitsstockung Beschäftigung zu beitsvermittlungsstelle erkannte nach der bestehenden erhalten. Lage der Gemeinderat der Stadt Innsbruck als not¬ Durch die zentrale Organisation wird also nun wendig und zweckdienlich an. In der natürlichen Ver¬ nicht, wie man behauptet hat, der Zug der Arbeiter folgung dieses Prinzipes muß sich dieselbe auf alle in die großen Städte gefördert, sondern im Gegen¬ Berufszweige erstrecken. Da sich dies der Neuheit un teil gerade der Hauptgrund desselben beseitigt, daß hohen Kosten halber nicht sofort durchführen läßt es nämlich jetzt nur dort verhältnismäßig leicht ist, oll hier mit einzelnen Zweigen begonnen werden. rasch Arbeit zu finden, während in den kleinen Städ¬ Weiter soll die Durchführung sozialer Reformen nicht ten und auf dem Lande die Arbeitsgelegenheit meist mit entschädigungsloser Expropriation vorhandener mangels organisierten Nachweises nur durch Zufall Rechte verbunden sein. Es besteht auch nicht die bekannt wird. geringste Absicht, durch eine gemeindliche Arbeits¬ . Die Möglichkeit es frühzeitig zu erfahren, wenn vermittlung den bestehenden gut eingerichteten ge¬ Arbeitslose sich im allgemeinen oder in bestimmten nossenschaftlichen Vermittlungen Konkurrenz zu bieten Gegenden oder gewissen Geschäftszweigen in besorg¬ und es wird ich auch riedurch eine Einschränkung niserregender Weise vermehren, um rechtzeitige Ab¬ in den Berufsarten bei der städtischen Vermittlung hilfe schaffen zu können. von selbst ergeben. Als Hauptaufgabe betrachtet es . Förderung des sozialen Friedens, indem man die kommunale Arbeitsvermittlung, wie sie hier ein¬ eine der Ursachen des Arbeiterelendes der Verbrechen geführt werden soll, vorerst Dienstboten und nicht und der Unzufriedenheit, die Arbeitslosigkeit, nach qualifizierten Arbeitern Arbeit zu verschaffen. Möglichkeit beseitigt. Sicher werden sich hier wie in allen österreich¬ Erschwerung unberechtigter Arbeitseinstellungen ischen und deutschen Städten, wo städtische Arbeits¬ und Ausschließungen vermittlungsämter eingeführt wurden, die Genossen¬ 8. Hebung der Moralität, der Leistungen und des schaften demselben anschließen. uten Benehmens der Arbeiter und Arbeitgeber durch Ueberall siegte die ausgesprochene Bereitwillig¬ Erteilung gewissenhafter, fachgemäßer Auskünfte durch keit der Stadtverwaltung, den zu gründenden Arbeits¬