Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse gegründete Alterssparkasse. 183 Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkasse. k. k. Mi¬ Die Alterssparkasse, deren Statuten das Dieser Zuschuß kann mit der vorhin erwähnten Be¬ nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni schränkung im Betrage des ½ bis höchstens 6 fachen Jahres=Zinsen=Drittels gewährt werden 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck, Die Verzinsung des gesamten Guthabens in der unbemittelten Einlegern der Sparkasse der Alterssparkasse erfolgt zu dem jeweiligen für Spar¬ Stadt Innsbruck besondere Begünstigungen kasse=Einlagen bestehenden Zinsfuße. zuzuwenden Mit Hilfe dieser Zuschüsse und der fortlaufenden Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen, Verzinsung des jeweiligen Guthabens in der Alters¬ von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge¬ sparkasse wachsen selbst kleine Beträge im Laufe winne gespendeten Zuschüssen welche nach be¬ mehrerer Jahre zu einem ganz ansehnlichen stimmten Grundsätzen unter die Mitglieder der Sparkapitale an, und dieses vergrößert sich um Alterssparkasse zur Verteilung gelangen. rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in die so Auf diese Art kommen dieselben in die Lage, für Sparkasse macht und je weniger er davon zurückzieht jene Zeit, in welcher Arbeitskraft und Erwerbsfä¬ Würde beispielsweise jemand durch 30 Jahre jähr¬ higkeit naturgemäß abnehmen, ein Kapital an¬ lich 20 Kronen in die Sparkasse der Stadt Innsbruck zusammeln, welches sie im Alter vor Entbehrung einlegen, so hätte er bei der gegenwärtigen 4%. schützt. igen Verzinsung und jährlichen Kapitalisierung der In die Alterssparkasse können grundsätzlich Zinsen nur dürftige Kleingewerbetreibende nach 112 K 66 k Jahren ein Guthaben von fen niede¬ Handlungs= und Gewerbeg nach 10 Guthaben von Jahren ein 72 h 249 Dienst¬ rer Kategorie Fabriksarbeite 416 Jahren Guthaben von nach 15 ein 50 h boten, Tagschreiber und Personen ähn¬ Guthaben von Jahren 619 ein nach 20 lichen Standes aufgenommen werden, welche das Guthaben von 866 K 22 h Jahren ein nach 18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens Jahren ein 1166 K 56 30 Guthaben von nach jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Wäre aber dieser Einleger zugleich Mitglied der Stadt Innsbruck oder in den Gerichtsbezirken Inns¬ Alterssparkasse und erhielte dasselbe einen jährlichen bruck, Hall, Mieders, Steinach und Telfs ihren Zuschuß nur mit dem dreifachen des jährlichen Zin¬ bleibenden Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, sein gesamtes Guthaben sen=Drittels, so betrüge muß während der Amtsstunden persönlich in der nach 5 Jahren 125 K 80 H 13 K 14 h sohin gegen¬ 53 K Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er¬ 48 h 76 h 303 über den oben lerstraße Nr. 8, I. Stock) erscheinen und 547 K 90 h 40 bezeichneten 877 K 40 h 258 20 1. sein Sparkassabuch, wenn er ein solches bereits Beträgen 448 K 314 K 78 h 56 h 25 besitzt, mehr um 722 K 28 h 1888 K 89 h 30 seinen Geburts= oder Heimatschein sein Arbeits= oder Dienstbotenbuch Ueber sein Guthaben in der Sparkasse kann der beziehungsweise seinen Gewerbeschein oder in Teilnehmer an der Alterssparkasse jederzeit un¬ Ermangelung der in diesem Punkte aufgeführten Do¬ beschränkt verfügen; nicht so über sein Gut¬ kumente ein von dem Gemeinde=Vorsteher des jewei¬ haben in der Alterssparkasse, welches grund¬ ligen Wohnortes des Bewerbers ausgestelltes Zeug¬ bi. zum erreichten 55. Lebensjahre des nis über seine dermalige Beschäftigung und Teilnehmers liegen bleiber 4. die Bestätigung der Gemeinde=Vorste¬ ausnahmsweise u. zw. im Falle von Erwerbsun¬ hung über den Wohnort und die Vermögens¬ fähigkeit, langwieriger Krankheit, schwerem Unglück, losigkeit des Bewerbers mitbringen. bei Auswanderung usw. auch vor vollendetem 55. Das Ansuchen der Parteien um Aufnahme in die Lebensjahre voll ausgezahlt werden kann. Alterssparkasse wird bei der Direktion proto¬ Besteht aber ein Teilnehmer auf der Auszahlung ollarisch aufgenommen. Die Vorlage eines seines, in der Alterssparkasse angesammelten Zinsen¬ schriftlichen Aufnahmsgesuches ist unnötig. rittels samt den hievon angewachsenen Zinsen, so Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor¬ kann er zwar diese beiden, ihm jederzeit gebührenden stand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob Beträge beheben; er verliert jedoch alle Zu¬ er in die Alters=Sparkasse aufgenommen wurde oder schüsse der Sparkasse und die hiefür zu¬ sich ver¬ nicht. Jeder Teilnehmer an derselben muß flichten, von den Zinsen seines Sparkasse=Guthabens Diese Bestimmung ist notwendig, um den Zweck der am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil Alterssparkasse zu erreichen, d. i. das Angesammelte abschreiben und als Einlage in die Alters für jenen Zeitpunkt in Reserve zu halten, in welchem sparkasse gutschreiben zu lassen. Diese Ueber¬ es der Teilnehmer in der Regel am dringendsten ragung darf jedoch den dritten Teil des Jahreszin¬ benötigt. ses von einem Kapital von 2000 Kronen nicht über¬ Jedes Mitglied der Alterssparkasse erhält ein auf steigen. seinen Namen lautendes Alterssparkassebuch, in welches Zur Mehrung dieses Guthabens in der Alters¬ von der Sparkasse außer den sonst üblichen Eintra¬ sparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck gungen auch noch jährlich die nötigen Mittel welche als Zu¬ 1. das Zinsen=Drittel aus seiner Sparkasse=Ein¬ schuß zu dem erwähnten Zinsen=Drittel unter die Teil¬ lage; nehmer der Alterssparkasse verteilt und auf dem für jeden derselben bestehenden Alterssparkassenkonto zu¬ 2. sein Anteil am jährlichen Zuschuß der Spar¬ kasse, geschrieben werden. unsgascach uad 505 niou i bunumnsch =6 un 1