Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse gegründete Alterssparkasse. 183
Kundmachung
betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete
Alterssparkasse.
k. k. Mi¬
Die Alterssparkasse, deren Statuten das
Dieser Zuschuß kann mit der vorhin erwähnten Be¬
nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni
schränkung im Betrage des ½ bis höchstens 6 fachen
Jahres=Zinsen=Drittels gewährt werden
1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck,
Die Verzinsung des gesamten Guthabens in der
unbemittelten Einlegern der Sparkasse der
Alterssparkasse erfolgt zu dem jeweiligen für Spar¬
Stadt Innsbruck besondere Begünstigungen
kasse=Einlagen bestehenden Zinsfuße.
zuzuwenden
Mit Hilfe dieser Zuschüsse und der fortlaufenden
Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen,
Verzinsung des jeweiligen Guthabens in der Alters¬
von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge¬
sparkasse wachsen selbst kleine Beträge im Laufe
winne gespendeten Zuschüssen welche nach be¬
mehrerer Jahre zu einem ganz ansehnlichen
stimmten Grundsätzen unter die Mitglieder der
Sparkapitale an, und dieses vergrößert sich um
Alterssparkasse zur Verteilung gelangen.
rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in
die
so
Auf diese Art kommen dieselben in die Lage, für
Sparkasse macht und je weniger er davon zurückzieht
jene Zeit, in welcher Arbeitskraft und Erwerbsfä¬
Würde beispielsweise jemand durch 30 Jahre jähr¬
higkeit naturgemäß abnehmen, ein Kapital an¬
lich 20 Kronen in die Sparkasse der Stadt Innsbruck
zusammeln, welches sie im Alter vor Entbehrung
einlegen, so hätte er bei der gegenwärtigen 4%.
schützt.
igen Verzinsung und jährlichen Kapitalisierung der
In die Alterssparkasse können grundsätzlich
Zinsen
nur dürftige Kleingewerbetreibende
nach
112 K 66 k
Jahren ein
Guthaben von
fen niede¬
Handlungs= und Gewerbeg
nach 10
Guthaben von
Jahren ein
72 h
249
Dienst¬
rer Kategorie Fabriksarbeite
416
Jahren
Guthaben von
nach 15
ein
50 h
boten, Tagschreiber und Personen ähn¬
Guthaben von
Jahren
619
ein
nach
20
lichen Standes aufgenommen werden, welche das
Guthaben von
866 K 22 h
Jahren
ein
nach
18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens
Jahren ein
1166 K 56
30
Guthaben von
nach
jahr aber noch nicht überschritten haben und in der
Wäre aber dieser Einleger zugleich Mitglied der
Stadt Innsbruck oder in den Gerichtsbezirken Inns¬
Alterssparkasse und erhielte dasselbe einen jährlichen
bruck, Hall, Mieders, Steinach und Telfs ihren
Zuschuß nur mit dem dreifachen des jährlichen Zin¬
bleibenden Wohnsitz haben.
Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt,
sein gesamtes Guthaben
sen=Drittels, so betrüge
muß während der Amtsstunden persönlich in der
nach 5 Jahren 125 K 80 H
13 K 14 h
sohin gegen¬
53 K
Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er¬
48 h
76 h
303
über den oben
lerstraße Nr. 8, I. Stock) erscheinen und
547 K 90 h
40
bezeichneten
877
K 40 h
258
20
1. sein Sparkassabuch, wenn er ein solches bereits
Beträgen
448 K
314 K 78 h
56 h
25
besitzt,
mehr um
722 K 28 h
1888 K
89 h
30
seinen Geburts= oder Heimatschein
sein Arbeits= oder Dienstbotenbuch
Ueber sein Guthaben in der Sparkasse kann der
beziehungsweise seinen Gewerbeschein oder in
Teilnehmer an der Alterssparkasse jederzeit un¬
Ermangelung der in diesem Punkte aufgeführten Do¬
beschränkt verfügen; nicht so über sein Gut¬
kumente ein von dem Gemeinde=Vorsteher des jewei¬
haben in der Alterssparkasse, welches grund¬
ligen Wohnortes des Bewerbers ausgestelltes Zeug¬
bi.
zum erreichten 55.
Lebensjahre des
nis über seine dermalige Beschäftigung und
Teilnehmers
liegen bleiber
4. die Bestätigung der Gemeinde=Vorste¬
ausnahmsweise u. zw. im Falle von Erwerbsun¬
hung über den Wohnort und die Vermögens¬
fähigkeit, langwieriger Krankheit, schwerem Unglück,
losigkeit des Bewerbers mitbringen.
bei Auswanderung usw. auch vor vollendetem 55.
Das Ansuchen der Parteien um Aufnahme in die
Lebensjahre voll ausgezahlt werden kann.
Alterssparkasse wird bei der Direktion proto¬
Besteht aber ein Teilnehmer auf der Auszahlung
ollarisch aufgenommen. Die Vorlage eines
seines, in der Alterssparkasse angesammelten Zinsen¬
schriftlichen Aufnahmsgesuches ist unnötig.
rittels samt den hievon angewachsenen Zinsen, so
Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor¬
kann er zwar diese beiden, ihm jederzeit gebührenden
stand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob
Beträge beheben; er verliert jedoch alle Zu¬
er in die Alters=Sparkasse aufgenommen wurde oder
schüsse der Sparkasse und die hiefür zu¬
sich ver¬
nicht. Jeder Teilnehmer an derselben muß
flichten, von den Zinsen seines Sparkasse=Guthabens
Diese Bestimmung ist notwendig, um den Zweck der
am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil
Alterssparkasse zu erreichen, d. i. das Angesammelte
abschreiben und als Einlage in die Alters
für jenen Zeitpunkt in Reserve zu halten, in welchem
sparkasse gutschreiben zu lassen. Diese Ueber¬
es der Teilnehmer in der Regel am dringendsten
ragung darf jedoch den dritten Teil des Jahreszin¬
benötigt.
ses von einem Kapital von 2000 Kronen nicht über¬
Jedes Mitglied der Alterssparkasse erhält ein auf
steigen.
seinen Namen lautendes Alterssparkassebuch, in welches
Zur Mehrung dieses Guthabens in der Alters¬
von der Sparkasse außer den sonst üblichen Eintra¬
sparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck
gungen auch noch
jährlich die nötigen Mittel welche als Zu¬
1. das Zinsen=Drittel aus seiner Sparkasse=Ein¬
schuß zu dem erwähnten Zinsen=Drittel unter die Teil¬
lage;
nehmer der Alterssparkasse verteilt und auf dem für
jeden derselben bestehenden Alterssparkassenkonto zu¬
2. sein Anteil am jährlichen Zuschuß der Spar¬
kasse,
geschrieben werden.
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