Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften. 142 16 und 17 mit der Maßgabe Anwendung, daß die f) die Zahl und Art der Bremsvorrichtungen sowie m § 15 geforderte kotierte Zeichnung durch eine das Uebersetzungsverhältnis derselben chematische Zeichnung oder durch eine entsprechen die Beleuchtungs= und Signalvorrichtungen; deutliche Photographie des Fahrzeuges ersetzt werden überdies bei Automobilen h) die größte Länge, Breite und Höhe des Wagens kann. den Radstand, die Spurweite, das Wagengewich § 20 und den Felgenbelag, bei Lastwagen auch die Die Mitglieder de Prüfungskommission erhalten Felgenbreite und die Tragfähigkeit; eine Entschädigung (Prüfungs für ihre Mühewaltung ie Zahl und das Abhäsionsgewicht der ge¬ taxe), deren Höhe von der politischen Landesbehörd bremsten Räder. festgesetzt wird Die Prüfungstaxe ist von dem Prüfungswerbei § 16 zu entrichten und bei der Ueberreichung des Gesuche¬ Die Entscheidung über die Zulassung einer Typ zu erlegen. steht der Landesbehörde zu. § 21 Vor der Entscheidung ist im Wege einer Prüfung Die dem Militärärare gehörigen Kraftfahrzeuge festzustellen, ob die vorgelegte Type zur Zulassung ind von den vorstehenden Bestimmungen über d für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Be¬ Prüfung und Genehmigung der Kraftfahrzeuge aus¬ hufs Vornahme dieser Prüfung haben die politische Landesbehörden eine oder nach Bedarf mehrere aus genommen. Fachmännern bestehende Kommissionen zu bestellen. 4. Abschnitt Die Kommission erstattet ihr Gutachten auf Grun der vorgelegten Beschreibungen und Zeichnungen und Führung der Kraftfahrzeuge. auf Grund einer Probefahrt, welche mit einem der § 22. Beschreibung und Zeichnung entsprechenden Fahrzeuge Vor selbständigen Führung von Kraftfahr¬ vorzunehmen ist. sind solche Personen ausgeschlossen, die nicht zeugen § 17 mindestens 18 Jahre alt sind Wenn der Zulassung der Type Bedenken nich Die selbständige Führung eines mehr als einspu¬ im Wege stehen, so hat die politische Landesbehörd rigen Kraftfahrzeuges ist nur demjenigen gestatte die Genehmigung der Type dem Gesuchsteller übe der nach erbrachtem Ausweise seiner fachlichen Be¬ eine amtliche Bescheinigung auszufertigen, welch fähigung die behördliche Bewilligung hierzu (Führer Namen und Wohnsitz des Erzeugers und die im § 15 Bewilligung kann ver chein) erlangt hat. Diese Punkt 2, bezeichneten Daten, ferner eine schematisch weigert werden, wenn solche Tatsachen vorliegen, di Zeichnung des Fahrzeuges und das behördliche Ty¬ die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber zun penzeichen zu enthalten hat. Andernfalls ist das An Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (zum suchen unter Angabe der Gründe abzuweisen. Beispiel körperliche Mängel, Neigung zur Trunk¬ sucht, schwere Delikte gegen die körperliche Sicherheit § 18. und die Sicherheit des Eigentums) Der Erzeuger der genehmigten Type, beziehungs¬ weise der inländische Vertreter desselben, hat bei der § 23 Type entsprechenden Fahr Ablieferung eines der Die fachliche Befähigung zur Führung eines Kraft¬ zeuges dem Käufer eine Abschrift der amtlichen Be¬ fahrzeuges ist durch eine Prüfung darzutun. scheinigung auszufolgen und derselben die Angab Von der Ablegung dieser Prüfung sind die Füh¬ der fortlaufenden Erzeugungsnummer, sowie eine Be rer der dem Militärärar gehörigen Kraftfahrzeuge tätigung darüber beizufügen, daß das Fahrzeug ir dann befreit, wenn sie sich über ihre Befähigung durch Bezug auf den maschinellen und Sicherheitseinrichtun ein Zeugnis des Leiters des Automobilwesens im gen mit der genehmigten Type vollständig überein¬ k. u. k. Heere ausweisen immt. Für die Richtigkeit der Bestätigung ist der § 24. rzeuger, beziehungsweise sein Vertreter verant¬ vortlich zur Vornahme der Führerprüfung bestellt die po Jedes solche Zertifikat muß mit dem Visum jener itische Landesbehörde der Prüfungskommissäre litischen Bezirks= beziehungsweise landesfürstlichen erforderlichen Anzahl und bestimmt die Stelle, wo Polizeibehörde versehen sein, in deren Bezirke oder um die Zulassung der Prüfung anzusuchen ist. Jeden Rayon die Erzeugungsstätte oder der Aufenthaltsort besuchsteller hat anzugeben, für welche Gattung, be des inländischen Vertreters des ausländischen Erzeu¬ ziehungsweise Gattungen von Kraftfahrzeugen er die gers gelegen ist. Prüfung ablegen will Im Falle eines späteren Wechsels im Besitze des Die Prüfung hat sich auf den Nachweis der Kenn Fahrzeuges hat der Verkäufer dem Besitznachfolger iis der für den Führer eines Kraftfahrzeuges ma߬ das Zertifikat zu übergeben. Die Ueberlassung des ebenden gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften und Zertifikates an den Besitzer eines anderen Fahrzeuges ener Kenntnisse der maschinellen Einrichtungen vor st unstatthaft traftfahrzeugen zu erstrecken, welche zur sicheren Führ¬ § 19. ung eines Fahrzeuges der vom Gesuchsteller bezeich¬ neten Gattung, beziehungsweise Gattungen erfor¬ Für Kraftfahrzeuge, deren Uebereinstimmung mit derlich sind. Außerdem ist im Wege einer Probefahr iner genehmigten Type nicht durch das im bezeichnete Zertifikat nachgewiesen ist, dann für solch die praktische Fähigkeit zur Führung eines solche Fahrzeuges nachzuweisen Fahrzeuge, welche infolge nachträglicher konstruktive Der Prüfungswerber hat, falls die Landesbe¬ Aenderungen an wesentlichen Bestandteilen des Be hörde nichts anderes bestimmt, das zur Vornahme der triebsmechanismus der genehmigten Type nicht meh Probefahrten dienende Fahrzeug beizustellen. Fahr entsprechen, hat der Besitzer vor der Benützung des zeuge, die infolge ihrer Konstruktion oder infolg Fahrzeuges im öffentlichen Verkehre die Genehmigung mangelhafter Instandhaltung eine sichere Beurteilun zu erwirken der praktischen Kenntnisse des Prüfungswerbers nich Hinsichtlich des Einschreitens, der Prüfung und ermöglichen, sind zurückzuweisen. Genehmigung finden die Bestimmungen der §§ 15, 1 #0 O• 8