137 Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften. Viertel¬ Bei Zeitfahrten wird jede begonnene § 35 stunde des Fahrens oder Wartens für voll gerechnet Zurückerstattung des Fahrgeldes. ind es ist die Zeit der Rückfahrt ebenfalls zu ver¬ Wird eine Fahrt durch die Schuld des Kutschers güten. oder durch einen an seiner Person oder an seinen Be Bestellungen zum Hause wird der Beginn Fuhrwerke sich ereignenden Zufall unterbrochen und der Fahrt von dem Zeitpunkte an gerechnet, an nicht fortgesetzt, so hat der Kutscher auch für die welchem der Fiaker zu erscheinen beordert wurde bereits zurückgelegte Fahrt auf ein Fahrgeld keiner und erschienen ist. Anspruch, oder hat das bereits erhaltene Fahrgel § 50. zurückzuersetzen. Fahrpreise § 36. Für alle Fahrten innerhalb des Stadtbezirkes für nicht ausgeführte Entschädigun Um¬ und die im Tarife bezeichneten Ortschaften di Fahrten. jebung von Innsbruck werden die Fahrpreise durch Abholen bestellter Wagen Kommt ein zum durch den Tarif festgesetzt. die Schuld des Fahrgastes oder eine in desser Per Die Fahrtaren gelten ohne Ausnahme für alle on sich ereignende Veranlassung nicht zur Fahrt Tage (auch Sonn= und Feiertage), für jede Jahres¬ o gebührt dem Fiaker als Entschädigung die Hälft eit und Witterung und bleiben dieselben, gleich¬ der für die bedungene Fahrt entfallenden Tar viel, ob eine oder mehrere Personen fahren. S 37. § 51. Verlangen nach langsamen Fahren Verbot der Forderung höherer Fahr¬ preise Der Fahrgast kann nur bei Zeitfahrten ver¬ langen, langsam gefahren zu werden, welchen Be nach der Tarifbestim¬ Höhere Fahrpreise, als gehren, sowie der Verwahrung gegen zu schnelle¬ mungen festgesetzt sind, oder ein höheres, als das im Fahren bei Tourenfahrten vom Kutscher stets Folg Tarife ausgesetzte Trinkgeld, dürfen von den Fiakern zu leisten ist. unter keinem wie immer gearteten Vorwande ge § 45 fordert werden und gelten solche Forderungen als Tax=Ueberschreitungen Futterstunden während der Fahrten. Bei Fahrten für den ganzen Tag sind mittags 52. nindestens zwei Futterstunden zu gestatten und es Freies Uebereinkommen bei weiteren darf überhaupt keine Fahrt unausgesetzt über mehr Fahrten. als drei Stunden ohne Abwässerung oder Abfüt¬ Für andere im Fahrtarife nicht benannte Fahrten terung der Pferde verlangt werden. oder Fälle bleibt die Feststellung des Fahrpreise¬ dem freien Uebereinkommen überlassen; es können § 46. jedoch auch für die im Tarife bezeichneten Zeit¬ Zeit= und Tourfahrten und Tourfahrten zwischen dem Fahrgaste und dem von den Fiakern im Fahrbezirke zu leisten¬ Fiaker niedrigere Fahrpreise vereinbart werden. den Fahrten sind entweder Zeitfahrten, bei welchen § 53 das Fahrgeld (Fahrtaxe und Trinkgeld) nach der Verköstigung der Pferde und des Kut Zeitdauer der Fahrt berechnet wird, oder Tour schers, Wagenbeleuchtung ec. ahrten, für welche es nach der Entfernung be messen ist Bei allen Fahrten hat der Fiaker, den Fall 47. 8 eines besonderen Uebereinkommens ausgenommen, die Verköstigung der Pferde und des Kutschers, dann Wahl der Zeit= oder Tourfahrten. die Beleuchtung des Wagens aus Eigenem und ohne die Bestimmung, ob nach der Zeit oder nach Anspruch auf eine Vergütung zu bestreiten der Entfernung bezahlt werden soll, steht, insofern de Tarif eine solche zuläßt, dem Fahrgaste zu . Standplätze der Hutomobilfiaker. Bei Fahrten in auswärtige Orte ist der Kutscher Au Grund des § 54 Gew.=Ordg. werden den bis an das letzte Haus zu fahren verpflichtet. Automobilfiakern nachstehende Standplätze zuge¬ wiesen: § 48 In der Maria Theresienstraße Fahrt von einer Ortschaft zur andern a) Der gepflasterte Straßenteil längs des Bür¬ Wird ein Lohnwagen ohne besonderes Ueberein gersteiges vor den Häusern Zelger, Tschoner ommen zu Fahrten nach mehr als einer der im ind Kreditanstal Tarife benannten Ortschaften der Umgebung auf¬ Der gepflasterte Straßenteil vor dem Wa¬ genommen oder benützt, so ist der Fahrpreis für die Dieser Stand¬ renhause Schwar entfernteste Ortschaft nach dem Tourtarife zu be¬ platz ist für zwe Automobile bestimmt und ahlen, für die Fahrt zu den anderen Ortschafter darf nur in der Zeit von 8 Uhr abend¬ aber dann, wenn sie außer der diesfälligen Route bis 6 Uhr früh benützt werden. iegen, nach der zu diesen Abweichungen verwen¬ Am Bahnhofplatze der Platz westlich von der II deten Zeit, nach dem Tarife für Zeitfahrten (Zeit¬ kleinen Rettungsinsel bei der gedeckten nörd tarif) besonders zu vergüten. lichen Ausgangshalle für 3 Automobile. Außerdem dürfen die Automobilfiaker bei den III § 49. übrigen Bahnhöfen, beim Stadt= und Löwen¬ Zeitfahrten und deren Modalitäten. haustheater, den Stadtsälen und anderen Un Bei Zeitfahrten hat der Fiaker durch Vorweisung terhaltungslokalen nach Maßgabe des Rau der Uhr den Fahrgast beim Ein= und Aussteige nes und unter Beobachtung der von der Po¬ auf die Zeit aufmerksam zu machen, widrigens be Aufstellungsmodalitäten izei bestimmten mi Streitigkeiten den Angaben des Fahrgastes volle hren Automobilen behufs Erlangung von Glaube beigemessen würde. Fahrgästen Aufstellung nehmen lchaualng 8 IG