Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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137
Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften.
Viertel¬
Bei Zeitfahrten wird jede begonnene
§ 35
stunde des Fahrens oder Wartens für voll gerechnet
Zurückerstattung des Fahrgeldes.
ind es
ist die Zeit der Rückfahrt ebenfalls zu ver¬
Wird eine Fahrt durch die Schuld des Kutschers
güten.
oder durch einen an seiner Person oder an seinen
Be
Bestellungen zum Hause wird der Beginn
Fuhrwerke sich ereignenden Zufall unterbrochen und
der Fahrt von dem Zeitpunkte an gerechnet, an
nicht fortgesetzt, so hat der Kutscher auch für die
welchem der Fiaker zu erscheinen beordert wurde
bereits zurückgelegte Fahrt auf ein Fahrgeld keiner
und erschienen ist.
Anspruch, oder hat das bereits erhaltene Fahrgel
§ 50.
zurückzuersetzen.
Fahrpreise
§ 36.
Für alle Fahrten innerhalb des Stadtbezirkes
für nicht ausgeführte
Entschädigun
Um¬
und die im Tarife bezeichneten Ortschaften di
Fahrten.
jebung von Innsbruck werden die Fahrpreise durch
Abholen bestellter Wagen
Kommt ein zum
durch
den Tarif festgesetzt.
die Schuld des Fahrgastes oder eine in desser
Per
Die Fahrtaren gelten ohne Ausnahme für alle
on sich ereignende Veranlassung nicht zur Fahrt
Tage (auch Sonn= und Feiertage), für jede Jahres¬
o gebührt dem Fiaker als Entschädigung die Hälft
eit und Witterung und bleiben dieselben, gleich¬
der für die bedungene Fahrt entfallenden Tar
viel, ob eine oder mehrere Personen fahren.
S 37.
§ 51.
Verlangen nach langsamen Fahren
Verbot der Forderung höherer Fahr¬
preise
Der Fahrgast kann nur bei Zeitfahrten ver¬
langen, langsam gefahren zu werden, welchen Be
nach der Tarifbestim¬
Höhere Fahrpreise, als
gehren, sowie der Verwahrung gegen zu schnelle¬
mungen festgesetzt sind, oder ein höheres, als das im
Fahren bei Tourenfahrten vom Kutscher stets Folg
Tarife ausgesetzte Trinkgeld, dürfen von den Fiakern
zu leisten ist.
unter keinem wie immer gearteten Vorwande ge
§ 45
fordert werden und gelten solche Forderungen als
Tax=Ueberschreitungen
Futterstunden während der Fahrten.
Bei Fahrten für den ganzen Tag sind mittags
52.
nindestens zwei Futterstunden zu gestatten und es
Freies Uebereinkommen bei weiteren
darf überhaupt keine Fahrt unausgesetzt über mehr
Fahrten.
als drei Stunden ohne Abwässerung oder Abfüt¬
Für andere im Fahrtarife nicht benannte Fahrten
terung der Pferde verlangt werden.
oder Fälle bleibt die Feststellung des Fahrpreise¬
dem freien Uebereinkommen überlassen; es können
§ 46.
jedoch auch für die im Tarife bezeichneten Zeit¬
Zeit= und Tourfahrten
und Tourfahrten zwischen dem Fahrgaste und dem
von den Fiakern im Fahrbezirke zu leisten¬
Fiaker niedrigere Fahrpreise vereinbart werden.
den Fahrten sind entweder Zeitfahrten, bei welchen
§ 53
das Fahrgeld (Fahrtaxe und Trinkgeld) nach der
Verköstigung der Pferde und des Kut
Zeitdauer der Fahrt berechnet wird, oder Tour
schers, Wagenbeleuchtung ec.
ahrten, für welche es nach der Entfernung be
messen ist
Bei allen Fahrten hat der Fiaker, den Fall
47.
8
eines besonderen Uebereinkommens ausgenommen, die
Verköstigung der Pferde und des Kutschers, dann
Wahl der Zeit= oder Tourfahrten.
die Beleuchtung des Wagens aus Eigenem und ohne
die Bestimmung, ob nach der Zeit oder nach
Anspruch auf eine Vergütung zu bestreiten
der
Entfernung bezahlt werden soll, steht, insofern
de
Tarif eine solche zuläßt, dem Fahrgaste zu
. Standplätze der Hutomobilfiaker.
Bei Fahrten in auswärtige Orte ist der Kutscher
Au
Grund des § 54 Gew.=Ordg. werden den
bis an das letzte Haus zu fahren verpflichtet.
Automobilfiakern nachstehende Standplätze zuge¬
wiesen:
§ 48
In der Maria Theresienstraße
Fahrt von einer Ortschaft zur andern
a) Der gepflasterte Straßenteil längs des Bür¬
Wird ein Lohnwagen ohne besonderes Ueberein
gersteiges vor den Häusern Zelger, Tschoner
ommen zu Fahrten nach mehr als einer der im
ind Kreditanstal
Tarife benannten Ortschaften der Umgebung auf¬
Der gepflasterte
Straßenteil vor dem Wa¬
genommen oder benützt, so ist der Fahrpreis für die
Dieser Stand¬
renhause Schwar
entfernteste Ortschaft nach dem Tourtarife zu be¬
platz ist für zwe
Automobile bestimmt und
ahlen, für die Fahrt zu den anderen Ortschafter
darf nur in der
Zeit von 8 Uhr abend¬
aber dann, wenn sie außer der diesfälligen Route
bis 6 Uhr früh benützt werden.
iegen, nach der zu diesen Abweichungen verwen¬
Am Bahnhofplatze der Platz westlich von der
II
deten Zeit, nach dem Tarife
für Zeitfahrten (Zeit¬
kleinen Rettungsinsel bei der gedeckten nörd
tarif) besonders zu vergüten.
lichen Ausgangshalle für 3 Automobile.
Außerdem dürfen die Automobilfiaker bei den
III
§ 49.
übrigen Bahnhöfen, beim Stadt= und Löwen¬
Zeitfahrten und deren Modalitäten.
haustheater, den Stadtsälen und anderen Un
Bei Zeitfahrten hat der Fiaker durch Vorweisung
terhaltungslokalen nach Maßgabe des Rau
der Uhr den Fahrgast beim Ein= und Aussteige
nes und unter Beobachtung der von der Po¬
auf die Zeit aufmerksam zu machen, widrigens be
Aufstellungsmodalitäten
izei bestimmten
mi
Streitigkeiten den
Angaben des Fahrgastes volle
hren Automobilen behufs Erlangung von
Glaube beigemessen würde.
Fahrgästen Aufstellung nehmen
lchaualng
8
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