Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

vorhergehende ||| nächste Seite 350 Buch 1917
   
Neue Suche:
   


Volltext dieser Seite

Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften.
140
Nummerntafeln können auch aus entsprechend
Die
vorderen Kennzeichen müssen mindestens 8 Zentimete
starkem Papier hergestellt werden.
Zentimeter stark sein
Solche Tafeln
hoch und im Grundstriche 1
ist
rückwärtige Kennzeichet
Bei
Motorzügen
werden von den Zollämtern über Begehren ausge¬
das
stets
an der Rückseite des letzten Anhängewagens
Im übrigen
folgt.
gung und der Art de
anzubringen
Ausführung der Kennzeichen die
enthaltenen
Motorrädern sind die Kennzeichen vorne an
Bei
im
Bestimmungen.
§ 32
bereits andere Kenn¬
dem Fahrzeuge
sichtbaren Stelle anzubringen; ihre Höhe
ind an
einer gut
im
stens 8 Zentimeter und ihre
Stärke
zeichen angebracht, so
sie abzunehmen oder durch
ind
Zentimeter
Verdecken, Ueberkleben
mindestens
dgl. unkenntlich zu machen
Grundstriche
u.
Ist
rückwärts ein
Die von den Grenzzollämtern ausgefolgten Kenn¬
seitwärts oder
einem Motorrade
zeichen gelten nur für die Dauer von acht Tagen
Beiwagen angehängt, so ist
nicht nu
das Motor¬
Nach erfolgter
sondern auch die Rückwand des Beiwagens mit
Prüfung und
Genehmigung des
dem Kennzeichen zu versehen. Für diese Kennzeichen
jener politi¬
Benützer bei
42) hat der
Fahrzeuges (§
Vorschriften wie für
am Beiwagen gelten die gleichen
andesfürst¬
schen Bezirks¬
beziehungsweise be
jene
beziehungs¬
in deren Bezirke
lichen Polizeibehörde,
die bei
Automobilen an der Rückseite anzubringen¬
weise Rayon er sich auf
folgung von
hält, um die
Aus
den Zeichen.
Kennzeichen gemäß
8
28 anzusuchen. Kraftfahrzeugbe¬
33.
nützer, welche das Kennzeichen auf Grund dieser Be¬
welche
Diejenigen
stimmung erhalten haben, haben der Evidenzbehörde
haben in der Regel für jedes ihrer Fahrzeuge
sitzen,
die Anzeige zu erstatten, wenn das Fahrzeug das
um die Ausfolgung der Kennzeichen anzusuchen, so daß
Inland verläßt.
Evidenznummer
erhält
jedes
Fahrzeug seine
Wenn jedoch derlei Kraftfahrzeugbenützer mit
sich mit der Herstel¬
Gewerbetreibenden, welche
Inland kommen, so
ihren Fahrzeugen häufig in
solchen
lung von Kraftfahrzeugen befassen oder mit
Prüfung und Genehmi¬
können ihnen nach erfolgte
Fahrzeugen Handel treiben, kann jedoch über ihr An¬
ener politischen Be¬
suchen zur Bezeichnung ihrer Fahrzeuge bei Probe¬
deren
landesfürstlichen
Polizeibehörden,
fahrten eine Anzahl von Evidenznummern zugewiesen
Bezirk oder Rayon nahe an der
Grenze gelegen ist,
werden, welche nicht an bestimmte Fahrzeuge ge¬
ständige Kennzeichen
ausgefolgt
werden. Auf
diese
bunden sind.
Kennzeichen finden die Bestimmungen der §§ 29
§ 34.
bis 32 Anwendung. Eine
Ueberlassung dieser Kenn¬
Kennzeichen versehenes Fahr¬
Wird ein mit
dem
zeichen an andere Personen ist nicht gestattet. Domizil¬
Standort oder der Wohn¬
zeug veräußert oder sein
änderungen hat der Kraftfahrzeugbesitzer der Evi¬
so hat derjenige
des Besitzers bleibend verlegt
denzbehörde bekannt zu geben.
ausgefertigt wur¬
auf dessen Namen die Kennzeichen
acht Tagen nach
innen
den, der Evidenzbehörde
6. Abschnitt.
hierüber die Anzeige zu
eingetretener Veränderung
wenn der neue
erstatten. Die Evidenzbehörde
Huslandsverkehr.
Bezirke
in
oder
ihrem
Standort des Fahrzeuges
§ 36.
in
dem Register richtig¬
Rayon gelegen ist, die Daten
die
Personen,
sich mit ihrem Kraftfahrzeuge in
der S
Nayor
tandort
aber
zustellen, wenn
die Länder der
heiligen ungarischen Krone oder
in
Evidenzbehörde
verleg
einer anderen
oder Bezir!
der
der Pariser Konvention vom 11
diesem
wurde, die Evidenznummern
Oktbr. 1909 beigetretenen Staaten“) begeben wollen
ssen Besitz
sich das
in des
hat derjenige,
zweiten Falle
der Staaten, in
haben
vorher
befindet, binnen acht Tagen nach
Fahrzeug
sich zu begeben beabsichtigen
einen interna
sie
die
itzwechsel, beziehungsweise nach der Ver¬
tretenem Bes
Fahrausweis
bei
ener
Vereinigung vor
tionalen
jener Evidenzbehörde, in
tandortes bei
hierzu vom
der neue Standort ge¬
Bezirk
Nayon
deren
oder
Ministerium des Innern ermächtigt wird. — Zum
k.
Kennzeichen anzu¬
Ausfolgung neuer
ist
Um
fertigung der internationalen Fahrausweise ist
Aus
neuen Kennzeichen
Bis
suchen
der
Automobilklub für Tirol und Vorarlberg er¬
sich
der Besitzer der früheren Kennzeichen zu be¬
hat
mächtigt.
dienen
Dieser Fahrausweis ist auf Grund der im § 18,
Eine
vorübergehende Verlegung des Standortes
angeführten Zertifikate oder
beziehungsweise §
19
Fahrzeuges oder des Wohnortes des Besitzer¬
des
Bescheinigungen und des im 8
25 angeführten Führer¬
ichtet nicht zu einer Anmeldung und Lösung
amtlich
der
festgesetzter
Kennzeichen
neuer
Gestehungskosten und
tempelgebühren auszufertigen
§ 35.
Bezirks
beziehungswei
von der politischen
se lan¬
Den Kraftfahrzeugen aus einem der Staaten,
in
die
desfürstlichen Polizeibehörde,
deren Bezirk die aus¬
ihren
der Pariser Konvention (§ 36) nicht beigetreten sind,
stellende Vereinigung
itz hat, zu vidieren
erden beim Eintritte über die Zollgrenze die Kenn¬
und gilt für die Dauer eines Jahres vom Tage der
zeichen von dem k. k. Grenzzollamte ausgefolgt. Diese
Ausstellung.
be¬
haben nächst dem Buchstaben des
Ueberdies ist das Fahrzeug an
der Rückseite ober¬
Kennzeichen
effenden
halb der Kennzeichen mit dem
Verwaltungsgebietes und der Evidenz¬
“ in roter Farbe
mmer noch den Buchstaben „I
Es besteht bei Auto¬
terscheidungszeichen zu versehen.
#1
runden Schilde von 3(
mobilen aus einem länglich
führen.
ie
Zentimeter Breite und
Ueber die Ausfolgung der Kennzeichen haben
auf weißem Grunde in
Grenzzollämter
Farbe den lateini¬
schwarzer
Evidenznummer, der Name und Wohnsitz der Fahr¬
schen Druckbuchstaben A
trägt. Der Buchstabe muß
wenigstens 10 Zentimeter hoch sein und eine Strich¬
zeugbesitzer und der Tag der Ausstellung einzutra¬
breite von 15 Milimeter haben.
gen
Jedes
politischen
Landesbehörde Zahlenreihen als Evidenz¬
Spanien, Frankreich, Großbritanien, Italien, Monako, Rußland,
Belgien und Niederlande.
zugewiesen.
mummern
auvjänig owudig uhjjbis ubjuvnaggolg (piazuva.
uszuf
lulojoj ung ögibg a##ava
olun iod ichenloch ad
5

ounschistng Ueban enseh
lofsppund unduuc unch muntassnschal
Ablanod Angsnag
M SOG A10
1960 1100
onso non Bönsngug sg bund
135
ia unh Oloshreag Aoser

Lusglac sjv uogiaausjgog öaggagsoquvF u
er0 o Alnchogt gun dunig oa
10
Kaschnil onig ilnt
230 15
Alser wolse
aagelane
20
onstshnuct gussonte aigen

undoiten ie
U1
500
Unn
341
9
ar
lcaza
uch
11305 unreg
1150
piunigunich
ind
2 *
8.2