Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften. 139 Inlande haben, bei der politischen Bezirksbehörde, Ueber die mit Erfolg abgelegte Prüfung ist ein im in deren Bezirk der Standort gelegen ist, wenn aber Zeugnis auszustellen. der Standort sich im Nayon einer landesfürstlichen Hinsichtlich der Prüfungstaren gelten die Be¬ Polizeibehörde befindet, bei dieser anzusuchen. stimmungen des § 20.
25. § 29. bezeich¬ den 23 und 24 Auf Grund der in §8 Die Kennzeichen bestehen aus einem Buchstaben Bewerbern über ihm den neten Zeugnisse werden in lateinischer Schrift und aus einer Zahl (Evidenz¬ Bezirksbehörde ihres Ansuchen von der po nummer) in arabischen Ziffern. Wohnsitz im Rayon einer Der Buchstabe bezeichnet das Land, beziehungs landesfürstlichen Polizeibehörde gelegen ist, von diese weise den Rayon (§ 30), in welchem die Kennzei¬ die Führerscheine ausgestellt, falls nicht der Erteilung chen ausgefolgt wurden, während die Zahl der Re¬ ein Bedenken im Sinne des 22 entgegensteht. In gisternummer im Evidenzverzeichnisse entspricht. jedem Führerschein ist anzugeben, auf welche Gattung 30. beziehungsweise Gattungen von Fahrzeugen der Füh¬ Jedem Lande wird ein Buchstabe zugewiesen; der Führerschein ist mit der rerschein sich bezieht. Nayon der Polizeidirektion in Wien und jener Photographie des Berechtigten zu versehen. der k. k. Polizeidirektion in Prag wird mit je einem 26. besonderen Buchstaben bezeichnet. Die Verteilung der Buchstaben ist aus dem beiliegenden Verzeichnisse zu eines Führerscheines sol Macht sich der Inhaber zu strafbarer Handlungen schuldig, die seine Ver¬ Die Polizeidirektionen in Wien und Prag geben Kraftfahrzeuges zu be¬ läßlichkeit als Führer eines einträchtigen geeignet sind, Automobile Motorräder fortlaufend aus, den und schen Bezirks=, beziehungsweise landesfürstlichen Po¬ § 28 bezeichneten Behörden werden Zahlenreihen lizeibehörde seines jeweiligen Aufenthaltsortes schrift¬ von den betreffenden Landesbehörden zugewiesen, lich zu verwarnen. welche dieselbe Zahlenreihe je für Automobile und Die bezeichnete Behörde kann den Führerschein Motorräder zu verwenden haben Mehr als drei¬ nach wiederholter fruchtloser Verwarnung oder ohne stellige Zahlen dürfen nicht in Anwendung kommen vorherige Verwarnung dann entziehen, wenn Tat¬ Sind in einem Lande oder einem Rayon alle Zahlen¬ sachen festgestellt werden, die die Annahme rechtfer reihen innerhalb der dreistelligen Zahlen erschöpft tigen, daß der Berechtigte zum Führen von Kraft¬ ist dem Erkennungsbuchstaben die be¬ so fahrzeugen ungeeignet ist. * in römischer ziehungsweise Ziffern bei¬ II u Bei der Entziehung ist auszusprechen, ob sie für hat die Nummerierung wieder fort¬ bestimmte Zeit oder dauernd erfolgt, und im eine laufend von an zu beginnen. 1 bei einer etwaigen Wiederbewer¬ zweiten Falle ob bung die Prüfung neuerlich abzulegen ist. 31. Nach der Entziehung ist der Führerschein der Be¬ im § 28 bezeichneten Behörden (Evidenzbe¬ Die hörde abzuliefern. hörden) haben den Fahrzeugbesitzern, welche um die 27. Kennzeichen in schrift¬ Kennzeichen angesucht haben, die Auslande kommenden Der Führer eines aus dem licher, mit dem Amts sehener Ausfertigung Er¬ der Verpflichtung Kraftfahrzeuges ist von Diese hinauszugeben. Ausfertigung ist auf den nach vorgeschriebenen Führerscheine wirkung des im § 22 beziehungsweise 19 ausgestellten Zertifikaten, dann befreit, went iona¬ einen gültigen internat beziehungsweise Bescheinigungen einzutragen. in dem er als zur Führung 38), len Fahrausweis (§ Jede Evidenzbehörde hat je ein berechtigt eingetragen ist, besitzt des Kraftfahrzeuges abgesondert für Automobile und für Motorräder zu wel¬ Unter den gleichen Voraussetzungen, unter führen. In das Register ist bei jeder Ausfertigung § 26 Führerschein entzogen werden chen nach die Evidenznummer, der Name und die Wohnung kann, kann jenen Führern, die nach vorstehendem Ab des Besitzers und der Standort des Fahrzeuges ein¬ satze von der Erwirkung eines Führerscheines befreit zutragen. beziehungsweise Bezirks¬ 32 jeweiligen Auf¬ landesfürstlichen Polizeibehörde ihres Die Kennzeichen sind enthaltsortes der Betrieb ihres Fahrzeuges im In¬ ßem Grunde in gut lesbaren Schriftzeichen auszu¬ lande untersagt werden. führen. Die Anbringung von Verzierungen ist un¬ Trifft die im ersten Absatze bezeichnete Voraus¬ zulässig. eines aus Führer dem setzung nicht zu, so ist Bei Automobilen sind die Kennzeichen vorne und Kraftfahrzeuges, der keinen Auslande kommenden rückwärts, und zwar entweder auf der Wand des Wa¬ hierländischen Führerschein besitzt, den Fall des 42, verpflichtet, längstens bin¬ Alinea 2, ausgenommen, haftem Material mit möglichst glatter Oberfläche her Führerschein zu erwir nen acht Tagen gestellten, entsprechend befestigten Tafel, an einer leicht dieser Frist ist ihm das Fahrzeu ken. Innerhalb sind sichtbaren Stelle anzubringen. An der Rückseite selbständig zu lenken nur so lange gestattet, als ihm die Kennzeichen so anzuordnen, daß der Buchstabe un sicherheitpolizeilichen Rücksichten durch dies einer politischen Bezirks= oder lan¬ einem Abstande von 2 Zentimeter die Evidenznummen desfürstlichen Polizeibehörde untersagt wird. mindestens 12 Zentimeter, ihre Stärke im Grundstriche 5. Abschnitt. mindestens 2 Zentimeter zu betragen. An der Vor Kennzeichen der Kraftfahrzeuge. derseite können die Kennzeichen entweder in der¬ § 28. selben Anordnung wie hori¬ an der Rückseite oder Die Kraftfahrzeuge müssen mit den von der Be¬ zontal nebeneinander Abstand des Buchstabens, be¬ ten Falle hat der hörde bestimmten Kennzeichen versehen sein von der Evidenz¬ ziehungsweise der römischen Zahl nummer mindestens Besitzer jener Kraftfahrzeuge, welche ihren Standor 7 Zentimeter zu betragen. Die Sahe uc cdacden schoagensck spinsgaunic un dwich suct —soustuose Z1 eue 300 uliunneusglach dig kotsulijung 8 uaa zauvilajz Ulbuls and Scppizsac uopio Hoiogin zun Piautvsch metlog an inn Phlage Aolwngl i want eun lossbangt
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