Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften.
139
Inlande haben, bei der politischen Bezirksbehörde,
Ueber die mit Erfolg abgelegte Prüfung ist ein
im
in deren Bezirk der Standort gelegen ist, wenn aber
Zeugnis auszustellen.
der Standort sich im Nayon
einer landesfürstlichen
Hinsichtlich der Prüfungstaren gelten die Be¬
Polizeibehörde befindet, bei dieser anzusuchen.
stimmungen des § 20.

25.
§ 29.
bezeich¬
den
23 und 24
Auf Grund der in
§8
Die Kennzeichen bestehen aus einem Buchstaben
Bewerbern über
ihm
den
neten Zeugnisse werden
in lateinischer Schrift und aus einer Zahl (Evidenz¬
Bezirksbehörde
ihres
Ansuchen von der po
nummer) in arabischen Ziffern.
Wohnsitz im Rayon einer
Der Buchstabe bezeichnet das Land, beziehungs
landesfürstlichen Polizeibehörde gelegen ist, von diese
weise den Rayon (§ 30), in welchem die Kennzei¬
die Führerscheine ausgestellt, falls nicht der Erteilung
chen ausgefolgt wurden, während die Zahl der Re¬
ein Bedenken im Sinne des
22 entgegensteht. In
gisternummer im Evidenzverzeichnisse entspricht.
jedem Führerschein ist anzugeben, auf welche Gattung
30.
beziehungsweise Gattungen von Fahrzeugen der Füh¬
Jedem Lande wird ein Buchstabe zugewiesen; der
Führerschein ist mit der
rerschein sich bezieht.
Nayon der
Polizeidirektion in Wien und jener
Photographie des Berechtigten zu versehen.
der k. k. Polizeidirektion in Prag wird mit je einem
26.
besonderen Buchstaben bezeichnet. Die Verteilung der
Buchstaben ist aus dem beiliegenden Verzeichnisse zu
eines Führerscheines sol
Macht sich der Inhaber
zu
strafbarer Handlungen
schuldig, die seine Ver¬
Die Polizeidirektionen in Wien und Prag geben
Kraftfahrzeuges zu be¬
läßlichkeit als Führer eines
einträchtigen geeignet sind,
Automobile
Motorräder fortlaufend aus,
den
und
schen Bezirks=, beziehungsweise
landesfürstlichen Po¬
§ 28
bezeichneten Behörden werden Zahlenreihen
lizeibehörde seines jeweiligen Aufenthaltsortes schrift¬
von den betreffenden Landesbehörden zugewiesen,
lich zu verwarnen.
welche dieselbe Zahlenreihe je für
Automobile und
Die bezeichnete Behörde kann
den Führerschein
Motorräder zu verwenden haben
Mehr als drei¬
nach wiederholter fruchtloser Verwarnung oder ohne
stellige Zahlen dürfen nicht in Anwendung kommen
vorherige Verwarnung dann entziehen, wenn Tat¬
Sind in einem
Lande oder einem Rayon alle Zahlen¬
sachen festgestellt werden, die die Annahme rechtfer
reihen innerhalb
der dreistelligen Zahlen erschöpft
tigen, daß der Berechtigte zum Führen von Kraft¬
ist
dem Erkennungsbuchstaben die
be¬
so
fahrzeugen ungeeignet ist.
*
in römischer
ziehungsweise
Ziffern
bei¬
II u
Bei
der Entziehung ist auszusprechen, ob sie für
hat die Nummerierung wieder
fort¬
bestimmte Zeit oder dauernd erfolgt, und im
eine
laufend von
an zu beginnen.
1
bei einer etwaigen Wiederbewer¬
zweiten Falle ob
bung die Prüfung neuerlich
abzulegen ist.
31.
Nach der Entziehung ist der Führerschein der Be¬
im § 28 bezeichneten
Behörden (Evidenzbe¬
Die
hörde abzuliefern.
hörden) haben den Fahrzeugbesitzern, welche um die
27.
Kennzeichen in schrift¬
Kennzeichen angesucht haben, die
Auslande kommenden
Der Führer eines aus
dem
licher, mit dem
Amts
sehener Ausfertigung
Er¬
der Verpflichtung
Kraftfahrzeuges ist von
Diese
hinauszugeben.
Ausfertigung ist auf den nach
vorgeschriebenen Führerscheine
wirkung des im §
22
beziehungsweise 19 ausgestellten Zertifikaten,
dann befreit, went
iona¬
einen
gültigen internat
beziehungsweise Bescheinigungen einzutragen.
in dem er als zur Führung
38),
len Fahrausweis (§
Jede Evidenzbehörde hat je ein
berechtigt eingetragen ist, besitzt
des Kraftfahrzeuges
abgesondert für Automobile und für Motorräder zu
wel¬
Unter
den gleichen
Voraussetzungen, unter
führen. In das Register ist bei jeder Ausfertigung
§ 26
Führerschein entzogen werden
chen nach
die Evidenznummer, der Name und die Wohnung
kann, kann jenen
Führern, die nach vorstehendem Ab
des Besitzers und der Standort des Fahrzeuges ein¬
satze von der Erwirkung eines Führerscheines befreit
zutragen.
beziehungsweise
Bezirks¬
32
jeweiligen Auf¬
landesfürstlichen Polizeibehörde ihres
Die Kennzeichen sind
enthaltsortes der Betrieb ihres Fahrzeuges im In¬
ßem Grunde in gut lesbaren Schriftzeichen auszu¬
lande untersagt werden.
führen. Die Anbringung von Verzierungen ist un¬
Trifft die im ersten Absatze bezeichnete Voraus¬
zulässig.
eines aus
Führer
dem
setzung nicht zu, so ist
Bei Automobilen sind die Kennzeichen vorne und
Kraftfahrzeuges, der keinen
Auslande kommenden
rückwärts, und zwar entweder auf der Wand des Wa¬
hierländischen Führerschein besitzt, den
Fall des
42,
verpflichtet, längstens bin¬
Alinea 2, ausgenommen,
haftem Material mit möglichst glatter Oberfläche her
Führerschein zu erwir
nen acht Tagen
gestellten, entsprechend befestigten Tafel, an einer leicht
dieser Frist ist ihm
das Fahrzeu
ken. Innerhalb
sind
sichtbaren Stelle anzubringen. An der Rückseite
selbständig zu lenken nur so lange gestattet, als ihm
die Kennzeichen so anzuordnen, daß der Buchstabe un
sicherheitpolizeilichen Rücksichten durch
dies
einer politischen Bezirks= oder lan¬
einem
Abstande von 2 Zentimeter die Evidenznummen
desfürstlichen Polizeibehörde untersagt wird.
mindestens 12 Zentimeter, ihre Stärke im Grundstriche
5. Abschnitt.
mindestens 2 Zentimeter zu betragen. An der Vor
Kennzeichen der Kraftfahrzeuge.
derseite können
die
Kennzeichen entweder in der¬
§ 28.
selben Anordnung wie
hori¬
an der Rückseite oder
Die Kraftfahrzeuge müssen mit den von der Be¬
zontal nebeneinander
Abstand des
Buchstabens, be¬
ten Falle hat der
hörde bestimmten Kennzeichen versehen sein
von der Evidenz¬
ziehungsweise der römischen Zahl
nummer mindestens
Besitzer jener Kraftfahrzeuge, welche ihren Standor
7
Zentimeter zu betragen. Die
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