Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften.
138
16 und 17 mit der
Maßgabe
Anwendung, daß die
f) die Zahl und Art der Bremsvorrichtungen sowie
geforderte kotierte Zeichnung durch eine
das Uebersetzungsverhältnis derselben
schematische Zeichnung oder durch eine entsprechend
g) die Beleuchtungs= und Signalvorrichtungen;
überdies bei Automobilen
deutliche Photographie des Fahrzeuges ersetzt werden
kann
die größte Länge, Breite und Höhe des Wagens.
h
§ 20.
den Radstand, die Spurweite das Wagengewicht
und den Felgenbelag, bei Lastwagen auch die
Die
Mitglieder der Prüfungskommission erhalten
Felgenbreite und die Tragfähigkeit
für ihre Mühewaltung eine Entschädigung (Prüfungs¬
die
Zahl und das Abhäsionsgewicht der ge¬
taxe), deren Höhe von der politischen Landesbehörde
bremsten Näder.
festgesetzt wird.
Die Prüfungstaxe ist von dem
Prüfungswerber
16.
zu entrichten und bei der Ueberreichung des Gesuches
Die Entscheidung über
die
Zulassung einer Type
zu erlegen.
steht der Landesbehörde zu.
21
Vor der Entscheidung ist im Wege einer Prüfung
Die dem Militärärare gehörigen Kraftfahrzeuge
festzustellen, ob die vorgelegte
Type zur Zulassung
sind von den vorstehenden Bestimmungen über die
für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.
Be¬
hufs Vornahme dieser Prüfung haben die politischen
Prüfung und Genehmigung der Kraftfahrzeuge aus¬
genommen.
Landesbehörden eine oder nach Bedarf mehrere aus
bestehende Kommissionen zu bestellen
Fachmännern
4, Abschnitt.
Die Kommission erstattet ihr Gutachten auf Grund
der vorgelegten Beschreibungen und Zeichnungen und
Führung der Kraftfahrzeuge.
Probefahrt, welche mit einem der
auf Grund einer
22.
8
Beschreibung und
Zeichnung entsprechenden Fahrzeuge
Von
selbständigen Führung von Kraftfahr¬
vorzunehmen ist.
sind
zeugen
solche Personen ausgeschlossen, die nicht
§ 17.
mindestens 18
Jahre alt sind.
Wenn der
Type Bedenken
der
Zulassung
nicht
selbständige Führung
Die
eines mehr als einspu¬
politische Landesbehörde
die
ist
rigen Kraftfahrzeuges
demjenigen gestattet,
dem Gesuchsteller über
Genehmigung der
die
Type
Ausweise
der nach erbrachtem
seiner fachlichen Be¬
welche
eine amtliche Bescheinigung auszufertigen,
fähigung die behördliche Bewil
igung hierzu (Führer¬
Namen und Wohnsitz des Erzeugers und die im § 15,
schein) erlangt hat
Bewilligung kann ver
Diese
Punkt 2, bezeichneten Daten, ferner eine schematische
solche
Tatsachen vorliegen, die
Zeichnung des Fahrzeuges und das behördliche Ty¬
ie Annahme rechtfert
igen
der Bewerber zum
daß
Andernfalls ist das An¬
penzeichen zu enthalten hat.
Führen
Kraftfahrzeugen
ungeeignet ist (zum
suchen unter Angabe der Gründe abzuweisen.
körperliche
Beispie
Mängel,
sucht,
schwere Delikte
gegen
die
körperliche Sicherheit
18.
und die Sicherheit des Eigentums).
Der Erzeuger der genehmigten Type, beziehungs¬
weise der inländische Vertreter desselben, hat bei
der
23.
entsprechenden Fahr¬
Ablieferung eines der
Die fachliche Befähigung zur
Führung eines Kraft¬
der amtlichen
Be¬
Abschrift
zeuges dem Käufer eine
fahrzeuges ist durch eine
Prüfung darzutun.
und derselber
die Angab
Von der Ablegung dieser Prüfung sind die Füh¬
wie eine Be¬
der fortlaufenden Erzeugungsnummer,
rer der dem
Militärärar gehörigen Kraftfahrzeuge
darüber
ügen,
beizu
daß
stätigung
dann befreit, wenn sie sich über ihre Befähigung durch
Sicherheitseinrichtun¬
Bezug au
den maschinellen und
ein Zeugnis des Leiters des Automobilwesens im
vollständig überein¬
der genehmigten Type
gen mit
k. u. k. Heere ausweisen.
der Bestätigung ist der
die Richtigkeit
timmt
Für
§
beziehungsweise sein Vertreter verant¬
24.
wortlich
Zur Vornahme der Führerprüfung bestellt die po¬
solche Zertifikat muß mit dem
Jedes
litische Landesbehörd
Prüfungskommissäre in
der
Bezirks= beziehungsweise landesfürstlichen
politischen
erforderlichen Anzahl
und bestimmt die Stelle, wo
sein, in deren Bezirke oden
Polizeibehörde versehen
um die Zulassung der Prüfung anzusuchen ist. Jeder
Nayon die Erzeugungsstätte oder der Aufenthaltsort
Gesuchsteller hat anzugeben,
für welche Gattung, be¬
des inländischen Vertreters des ausländischen Erzeu¬
ziehungsweise Gattungen von Kraftfahrzeugen er die
gers gelegen ist
Prüfung ablegen will.
Im Falle eines späteren Wechsels im Besitze des
Die Prüfung hat sich auf den Nachweis der Kennt¬
Fahrzeuges hat der Verkäufer dem Besitznachfolger
nis der für den Führer
das Zertifikat zu übergeben. Die Ueberlassung des
gebenden gesetzlichen und
polizeilichen Vorschriften und
Zertifikates an den Besitzer eines anderen Fahrzeuges
jener Kenntnisse
der maschinellen Einrichtungen von
ist unstatthaft.
zu erstrecken, welche zur sicheren Führ¬
Kraftfahrzeugen
19.
ung eines Fahrzeuges der vom Gesuchsteller bezeich¬
deren
Uebereinstimmung mi
Für Kraftfahrzeuge
derlich sind.
Außerdem ist im Wege einer Probefahrt
bezeichnete Zertifikat nachgewiesen ist, dann für solche
die praktische
Fähigkeit
zur Führung eines solcher
Fahrzeuges
Fahrzeuge, welche infolge nachträglicher konstruktiver
nachzuweisen
Aenderungen an wesentlichen Bestandteilen des Be¬
Der Prüfungswerber
hat, falls die Landesbe¬
triebsmechanismus der genehmigten Type nicht mehr
hörde nichts anderes bestimmt, das zur Vornahme der
Probefahrten
dienende Fahrzeug beizustellen. Fahr
die in
zeuge,
im öffentlichen Verkehre die Genehmigung
Fahrzeuges
olge ihrer Konstruktion oder infolg
mangelhafter
zu erwirken.
Instandhaltung eine sichere Beurteilung
Einschreitens,
Hinsichtlich des
der praktische
der
Prüfun
und
1 Kenntnisse des Prüfungswerbers nicht
Genehmigung finden die Bestimmungen der §§ 15,
ermöglichen, sind zurückzuweisen
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