Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften. 138 16 und 17 mit der Maßgabe Anwendung, daß die f) die Zahl und Art der Bremsvorrichtungen sowie geforderte kotierte Zeichnung durch eine das Uebersetzungsverhältnis derselben schematische Zeichnung oder durch eine entsprechend g) die Beleuchtungs= und Signalvorrichtungen; überdies bei Automobilen deutliche Photographie des Fahrzeuges ersetzt werden kann die größte Länge, Breite und Höhe des Wagens. h § 20. den Radstand, die Spurweite das Wagengewicht und den Felgenbelag, bei Lastwagen auch die Die Mitglieder der Prüfungskommission erhalten Felgenbreite und die Tragfähigkeit für ihre Mühewaltung eine Entschädigung (Prüfungs¬ die Zahl und das Abhäsionsgewicht der ge¬ taxe), deren Höhe von der politischen Landesbehörde bremsten Näder. festgesetzt wird. Die Prüfungstaxe ist von dem Prüfungswerber 16. zu entrichten und bei der Ueberreichung des Gesuches Die Entscheidung über die Zulassung einer Type zu erlegen. steht der Landesbehörde zu. 21 Vor der Entscheidung ist im Wege einer Prüfung Die dem Militärärare gehörigen Kraftfahrzeuge festzustellen, ob die vorgelegte Type zur Zulassung sind von den vorstehenden Bestimmungen über die für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Be¬ hufs Vornahme dieser Prüfung haben die politischen Prüfung und Genehmigung der Kraftfahrzeuge aus¬ genommen. Landesbehörden eine oder nach Bedarf mehrere aus bestehende Kommissionen zu bestellen Fachmännern 4, Abschnitt. Die Kommission erstattet ihr Gutachten auf Grund der vorgelegten Beschreibungen und Zeichnungen und Führung der Kraftfahrzeuge. Probefahrt, welche mit einem der auf Grund einer 22. 8 Beschreibung und Zeichnung entsprechenden Fahrzeuge Von selbständigen Führung von Kraftfahr¬ vorzunehmen ist. sind zeugen solche Personen ausgeschlossen, die nicht § 17. mindestens 18 Jahre alt sind. Wenn der Type Bedenken der Zulassung nicht selbständige Führung Die eines mehr als einspu¬ politische Landesbehörde die ist rigen Kraftfahrzeuges demjenigen gestattet, dem Gesuchsteller über Genehmigung der die Type Ausweise der nach erbrachtem seiner fachlichen Be¬ welche eine amtliche Bescheinigung auszufertigen, fähigung die behördliche Bewil igung hierzu (Führer¬ Namen und Wohnsitz des Erzeugers und die im § 15, schein) erlangt hat Bewilligung kann ver Diese Punkt 2, bezeichneten Daten, ferner eine schematische solche Tatsachen vorliegen, die Zeichnung des Fahrzeuges und das behördliche Ty¬ ie Annahme rechtfert igen der Bewerber zum daß Andernfalls ist das An¬ penzeichen zu enthalten hat. Führen Kraftfahrzeugen ungeeignet ist (zum suchen unter Angabe der Gründe abzuweisen. körperliche Beispie Mängel, sucht, schwere Delikte gegen die körperliche Sicherheit 18. und die Sicherheit des Eigentums). Der Erzeuger der genehmigten Type, beziehungs¬ weise der inländische Vertreter desselben, hat bei der 23. entsprechenden Fahr¬ Ablieferung eines der Die fachliche Befähigung zur Führung eines Kraft¬ der amtlichen Be¬ Abschrift zeuges dem Käufer eine fahrzeuges ist durch eine Prüfung darzutun. und derselber die Angab Von der Ablegung dieser Prüfung sind die Füh¬ wie eine Be¬ der fortlaufenden Erzeugungsnummer, rer der dem Militärärar gehörigen Kraftfahrzeuge darüber ügen, beizu daß stätigung dann befreit, wenn sie sich über ihre Befähigung durch Sicherheitseinrichtun¬ Bezug au den maschinellen und ein Zeugnis des Leiters des Automobilwesens im vollständig überein¬ der genehmigten Type gen mit k. u. k. Heere ausweisen. der Bestätigung ist der die Richtigkeit timmt Für § beziehungsweise sein Vertreter verant¬ 24. wortlich Zur Vornahme der Führerprüfung bestellt die po¬ solche Zertifikat muß mit dem Jedes litische Landesbehörd Prüfungskommissäre in der Bezirks= beziehungsweise landesfürstlichen politischen erforderlichen Anzahl und bestimmt die Stelle, wo sein, in deren Bezirke oden Polizeibehörde versehen um die Zulassung der Prüfung anzusuchen ist. Jeder Nayon die Erzeugungsstätte oder der Aufenthaltsort Gesuchsteller hat anzugeben, für welche Gattung, be¬ des inländischen Vertreters des ausländischen Erzeu¬ ziehungsweise Gattungen von Kraftfahrzeugen er die gers gelegen ist Prüfung ablegen will. Im Falle eines späteren Wechsels im Besitze des Die Prüfung hat sich auf den Nachweis der Kennt¬ Fahrzeuges hat der Verkäufer dem Besitznachfolger nis der für den Führer das Zertifikat zu übergeben. Die Ueberlassung des gebenden gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften und Zertifikates an den Besitzer eines anderen Fahrzeuges jener Kenntnisse der maschinellen Einrichtungen von ist unstatthaft. zu erstrecken, welche zur sicheren Führ¬ Kraftfahrzeugen 19. ung eines Fahrzeuges der vom Gesuchsteller bezeich¬ deren Uebereinstimmung mi Für Kraftfahrzeuge derlich sind. Außerdem ist im Wege einer Probefahrt bezeichnete Zertifikat nachgewiesen ist, dann für solche die praktische Fähigkeit zur Führung eines solcher Fahrzeuges Fahrzeuge, welche infolge nachträglicher konstruktiver nachzuweisen Aenderungen an wesentlichen Bestandteilen des Be¬ Der Prüfungswerber hat, falls die Landesbe¬ triebsmechanismus der genehmigten Type nicht mehr hörde nichts anderes bestimmt, das zur Vornahme der Probefahrten dienende Fahrzeug beizustellen. Fahr die in zeuge, im öffentlichen Verkehre die Genehmigung Fahrzeuges olge ihrer Konstruktion oder infolg mangelhafter zu erwirken. Instandhaltung eine sichere Beurteilung Einschreitens, Hinsichtlich des der praktische der Prüfun und 1 Kenntnisse des Prüfungswerbers nicht Genehmigung finden die Bestimmungen der §§ 15, ermöglichen, sind zurückzuweisen ugvlsgauch rous obsgr un in ubarohnst. Jul Hiftoa iun = lndlasch nohlshack lognogis ochiftacktat an unden uogrean zöbsom 0 au
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