Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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straßenpolizeiliche Vorschriften.
Verkehrs= und
133
Viertel¬
Bei Zeitfahrten wird jede begonnene
§
35.
stunde des Fahrens oder Wartens für voll gerechnet
Zurückerstattung des Fahrgeldes.
und es ist die Zeit der Rückfahrt ebenfalls zu ver¬
Wird eine Fahrt durch die Schuld des Kutschers
güten.
Person oder an seinem
durch einen an seiner
Bei
Bestellungen zum
Hause wird der Beginn
Fuhrwerke sich ereignenden Zufall unterbrochen und
der
Fahrt von dem Zeitpunkte an gerechnet, an
welchem der
Fiaker zu erscheinen beordert wurde
bereits zurückgelegte Fahrt auf ein Fahrgeld keinen
und erschienen ist.
Anspruch, oder hat das bereits erhaltene Fahrgeld
§ 50
zurückzuersetzen.
Fahrpreise.
§ 36.
Für alle Fahrten innerhalb des Stadtbezirkes
ür nicht ausgeführte
Entschädigung
und die im Tarife bezeichneten Ortschaften der
Fahrten.
gebung von Innsbruck werden die Fahrpreise durch
durch
Kommt ein zum Abholen bestellter Wagen
den Tarif festgesetzt.
die Schuld des Fahrgastes oder eine in dessen
Per¬
Die Fahrtaren gelten ohne Ausnahme für alle
sich ereignende Veranlassung nicht zur Fahrt
son
Tage (auch Sonn= und Feiertage), für jede Jahres¬
so gebührt dem Fiaker als Entschädigung die Hälfte
zeit und Witterung und bleiben dieselben, gleich¬
der für die bedungene Fahrt entfallenden Tare.
viel, ob eine oder mehrere Personen fahren.
S 37.
§ 51
Verlangen nach langsamen Fahren.
Verbot der Forderung höherer Fahr¬
preise.
Der Fahrgast kann nur bei Zeitfahrten
ver¬
langsam gefahren zu werden, welchen Be¬
langen,
Höhere Fahrpreise, als nach der Tarifbestim¬
mungen festgesetzt
ind, oder ein höheres, als das im
Fahren bei Tourenfahrten vom Kutscher stets Folge
Trinkgeld, dürfen von den Fiakern
Tarife ausgesetzte
zu leisten ist.
unter keinem wie immer gearteten Vorwande ge¬
45.
fordert werden und gelten solche Forderungen als
Tax=Ueberschreitungen.
Futterstunden während der Fahrten.
§ 52.
Bei Fahrten für den ganzen Tag sind mittags
mindestens zwei Futterstunden zu gestatten und es
Freies Uebereinkommen bei weiteren
darf überhaupt keine Fahrt unausgesetzt über mehr
Fahrten.
als drei Stunden ohne Abwässerung oder Abfüt¬
Für andere im Fahrtarife nicht benannte Fahrten
terung der Pferde verlangt werden.
oder Fälle bleibt die Feststellung des Fahrpreises
dem freien Uebereinkommen überlassen; es können
§ 46.
jedoch auch für die im Tarife bezeichneten Zeit¬
Zeit= und Tourfahrten.
und Tourfahrten zwischen dem Fahrgaste und dem
Die von den Fiakern im
Fahrbezirke zu leisten¬
Fiaker niedrigere Fahrpreise vereinbart werden.
den Fahrten sind entweder Zeitfahrten, bei welchen
8
53.
das Fahrgeld (Fahrtaxe und Trinkgeld) nach
de
Verköstigung der Pferde und des Kut¬
Zeitdauer der
Fahrt berechnet wird, oder Tour¬
chers, Wagenbeleuchtung ec.
fahrten, für welche es nach der Entfernung be¬
messen ist.
allen Fahrten hat der Fiaker, den Fall
Be
§ 47.
eines besonderen Uebereinkommens ausgenommen, die
Verköstigung der Pferde und des Kutschers, dann
Wahl der Zeit= oder
Tourfahrten.
die Beleuchtung des
Wagens aus Eigenem und
ohne
Anspruch auf eine
Vergütung zu bestreiten.
der Entfernung bezahlt werden soll, steht, insoferne
der
Tarif eine
solche zuläßt, dem Fahrgaste zu.
2
Standplätze der Hutomobilfiaker
Bei Fahrten in auswärtige Orte ist der Kutscher
Au
den
Grund des § 54 Gew.=Ordg. werden
bis an das letzte Haus zu fahren verpflichtet.
Automobilfiakern nachstehende Standplätze zuge¬
wiesen
48.
In der Maria Theresienstraße:
1.
Fahrt von einer Ortschaft zur andern
Der gepflasterte Straßenteil
a)
längs des Bür¬
Wird ein Lohnwagen ohne besonderes Ueberein¬
gersteiges vor den Häusern Zelger, Tschoner
kommen zu Fahrten nach mehr als einer der im
Kreditanstalt
und
Tarife benannten Ortschaften der Umgebung auf¬
Der gepflasterte
Straßenteil vor dem Wa
b
genommen oder benützt, so ist der Fahrpreis für die
renhause Schwarz
Dieser Stand¬
entfernteste Ortschaft nach dem Tourtarife zu be¬
platz
Automobile bestimmt und
ist für zwei
zahlen, für die Fahrt zu den anderen Ortschaften
nur
Zeit von 8 Uhr abends
darf
der diesfälligen Route
aber dann, wenn sie außer
bis
benützt werden
der zu diesen Abweichungen verwen¬
liegen,
nach
Am
Platz westlich von der
der
Bahnhofplatze
II.
deten Zeit, nach dem Tarife
für Zeitfahrten (Zeit¬
bei
der gedeckten nörd¬
Rettungsinse
kleinen
tarif) besonders zu vergüten.
lichen
für
3 Automobile.
Ausgangshalle
den
die
Automobilfiaker bei
Außerdem dürfen
III.
49
beim Stadt= und Löwen¬
Bahnhöfen,
übrigen
Zeitfahrten und deren Modalitäten
und anderen Un¬
Stadtsälen
haustheater, den
Rau¬
Maßgabe des
Bei Zeitfahrten hat der Fiaker durch Vorweisung
terhaltungslokalen nach
Po¬
und unter Beobachtung
mes
der Uhr den Fahrgast beim Ein= und Aussteigen
mit
lizei
bestimmten Aufstellungsmodalitäten
auf die Zeit aufmerksam zu machen, widrigens bei
behufs Erlangung
von
Automobiler
ihrer
Streitigkeiten den Angaben des Fahrgastes voller
Fahrgästen Aufstellung nehmen.
Glaube beigemessen würde.
Gang
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