straßenpolizeiliche Vorschriften. Verkehrs= und 133 Viertel¬ Bei Zeitfahrten wird jede begonnene § 35. stunde des Fahrens oder Wartens für voll gerechnet Zurückerstattung des Fahrgeldes. und es ist die Zeit der Rückfahrt ebenfalls zu ver¬ Wird eine Fahrt durch die Schuld des Kutschers güten. Person oder an seinem durch einen an seiner Bei Bestellungen zum Hause wird der Beginn Fuhrwerke sich ereignenden Zufall unterbrochen und der Fahrt von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Fiaker zu erscheinen beordert wurde bereits zurückgelegte Fahrt auf ein Fahrgeld keinen und erschienen ist. Anspruch, oder hat das bereits erhaltene Fahrgeld § 50 zurückzuersetzen. Fahrpreise. § 36. Für alle Fahrten innerhalb des Stadtbezirkes ür nicht ausgeführte Entschädigung und die im Tarife bezeichneten Ortschaften der Fahrten. gebung von Innsbruck werden die Fahrpreise durch durch Kommt ein zum Abholen bestellter Wagen den Tarif festgesetzt. die Schuld des Fahrgastes oder eine in dessen Per¬ Die Fahrtaren gelten ohne Ausnahme für alle sich ereignende Veranlassung nicht zur Fahrt son Tage (auch Sonn= und Feiertage), für jede Jahres¬ so gebührt dem Fiaker als Entschädigung die Hälfte zeit und Witterung und bleiben dieselben, gleich¬ der für die bedungene Fahrt entfallenden Tare. viel, ob eine oder mehrere Personen fahren. S 37. § 51 Verlangen nach langsamen Fahren. Verbot der Forderung höherer Fahr¬ preise. Der Fahrgast kann nur bei Zeitfahrten ver¬ langsam gefahren zu werden, welchen Be¬ langen, Höhere Fahrpreise, als nach der Tarifbestim¬ mungen festgesetzt ind, oder ein höheres, als das im Fahren bei Tourenfahrten vom Kutscher stets Folge Trinkgeld, dürfen von den Fiakern Tarife ausgesetzte zu leisten ist. unter keinem wie immer gearteten Vorwande ge¬ 45. fordert werden und gelten solche Forderungen als Tax=Ueberschreitungen. Futterstunden während der Fahrten. § 52. Bei Fahrten für den ganzen Tag sind mittags mindestens zwei Futterstunden zu gestatten und es Freies Uebereinkommen bei weiteren darf überhaupt keine Fahrt unausgesetzt über mehr Fahrten. als drei Stunden ohne Abwässerung oder Abfüt¬ Für andere im Fahrtarife nicht benannte Fahrten terung der Pferde verlangt werden. oder Fälle bleibt die Feststellung des Fahrpreises dem freien Uebereinkommen überlassen; es können § 46. jedoch auch für die im Tarife bezeichneten Zeit¬ Zeit= und Tourfahrten. und Tourfahrten zwischen dem Fahrgaste und dem Die von den Fiakern im Fahrbezirke zu leisten¬ Fiaker niedrigere Fahrpreise vereinbart werden. den Fahrten sind entweder Zeitfahrten, bei welchen 8 53. das Fahrgeld (Fahrtaxe und Trinkgeld) nach de Verköstigung der Pferde und des Kut¬ Zeitdauer der Fahrt berechnet wird, oder Tour¬ chers, Wagenbeleuchtung ec. fahrten, für welche es nach der Entfernung be¬ messen ist. allen Fahrten hat der Fiaker, den Fall Be § 47. eines besonderen Uebereinkommens ausgenommen, die Verköstigung der Pferde und des Kutschers, dann Wahl der Zeit= oder Tourfahrten. die Beleuchtung des Wagens aus Eigenem und ohne Anspruch auf eine Vergütung zu bestreiten. der Entfernung bezahlt werden soll, steht, insoferne der Tarif eine solche zuläßt, dem Fahrgaste zu. 2 Standplätze der Hutomobilfiaker Bei Fahrten in auswärtige Orte ist der Kutscher Au den Grund des § 54 Gew.=Ordg. werden bis an das letzte Haus zu fahren verpflichtet. Automobilfiakern nachstehende Standplätze zuge¬ wiesen 48. In der Maria Theresienstraße: 1. Fahrt von einer Ortschaft zur andern Der gepflasterte Straßenteil a) längs des Bür¬ Wird ein Lohnwagen ohne besonderes Ueberein¬ gersteiges vor den Häusern Zelger, Tschoner kommen zu Fahrten nach mehr als einer der im Kreditanstalt und Tarife benannten Ortschaften der Umgebung auf¬ Der gepflasterte Straßenteil vor dem Wa b genommen oder benützt, so ist der Fahrpreis für die renhause Schwarz Dieser Stand¬ entfernteste Ortschaft nach dem Tourtarife zu be¬ platz Automobile bestimmt und ist für zwei zahlen, für die Fahrt zu den anderen Ortschaften nur Zeit von 8 Uhr abends darf der diesfälligen Route aber dann, wenn sie außer bis benützt werden der zu diesen Abweichungen verwen¬ liegen, nach Am Platz westlich von der der Bahnhofplatze II. deten Zeit, nach dem Tarife für Zeitfahrten (Zeit¬ bei der gedeckten nörd¬ Rettungsinse kleinen tarif) besonders zu vergüten. lichen für 3 Automobile. Ausgangshalle den die Automobilfiaker bei Außerdem dürfen III. 49 beim Stadt= und Löwen¬ Bahnhöfen, übrigen Zeitfahrten und deren Modalitäten und anderen Un¬ Stadtsälen haustheater, den Rau¬ Maßgabe des Bei Zeitfahrten hat der Fiaker durch Vorweisung terhaltungslokalen nach Po¬ und unter Beobachtung mes der Uhr den Fahrgast beim Ein= und Aussteigen mit lizei bestimmten Aufstellungsmodalitäten auf die Zeit aufmerksam zu machen, widrigens bei behufs Erlangung von Automobiler ihrer Streitigkeiten den Angaben des Fahrgastes voller Fahrgästen Aufstellung nehmen. Glaube beigemessen würde. Gang u#rpfljvgauls . Un Shpicloqugve 5a u durolalut 4651 (jal Usarda jjaveog Bunuasliuc oicheerel epftns imen ustadbilsznor jod Hozgng loutot gjobugog und Inv 1agv9 obojobpnane 811313g 1018 00 600 M