Packträger=Tarif. 77 Lohn=Tarif für die öffentlichen Platzdiener (Packträger, Dienstmänner, Kommissionäre und Klavierträger) in Innsbruck. (Giltig für das zusammenhängend verbaute Gebiet von Innsbruck und das zusammenhängend verbaute, ebene Gebiet der Nachbargemeinden Hötting und Mühlau.) A. Für Gänge Bestellungen oder gewöhnliche leichte Dienskleistungen. 1. Für Gänge mit mündlichen Aufträ¬ gen, Briefen oder Gegenständen bis zum Gewichte von 1 kg a) bis zu 1 Kilometer Entfernung (¼ Stunde Gehzeit) K —.30 b) für weitere Entfernungen innerhalb der zusammenhängend verbauten Ge¬ meindegebiete von Innsbruck, Hötting und Mühlau K —.60 2. Für Gänge oder Bestellungen mit Gerätschaften oder Lasten im Gewichte von 1 bis 10 Kilogramm a) bis zu 1 Kilometer Entfernung (¼ Stunde Gehzeit) K —.40 b) für weitere Entfernungen innerhalb der zusammenhängend verbauten Ge¬ meindegebiete von Innsbruck, Höt¬ ting und Mühlau K —.80 3. Für Gänge oder Bestellungen mit Lasten über 10 bis 50 Kilogramm Ge¬ samtgewicht a) bis zu 1 Kilometer Entfernung (¼ Stunde Gehzeit) K —.80 b) für weitere Entfernungen innerhalb der zusammenhängend verbauten ebe¬ nen Gemeindegebiete von Innsbruck, Hötting und Mühlau K 1.20 Für Gänge und Bestellungen außerhalb des sub b bezeichneten Gebietes bezw. mit Lasten über 50 Kilogramm gilt freie Vereinbarung. B. Zeitlohn. Ohne Gerätschaften für jede Stunde per Mann K —.70 Mit Gerätschaften für jede Stunde per Mann K —.80 C. Transporte bei Wohnungswechsel. a) die Stunde per Mann mit den nöti¬ gen Gerätschaften und der Verpflich¬ tung, im Bedarfsfalle zehn Stunden zu arbeiten K 1.20 b) nach Uebereinkommen in Akkord. D. Für verschiedene Leistungen. 1. Als Führer von Fremden Hand¬ lungsreisenden, Kranken o. dgl. für die Stunde. a) mit Lasten bis zu 20 Kilogramm K —.80 b) mit Lasten von 20 bis 100 Kilogramm K 1.— 2. Als Wächter oder Wärter für die Stunde. a) bei Tag K —.70 b) bei Nacht K 1.— 3. Klaviertransport: a) Pianino oder kleinere Flügel bis 1 Kilometer Entfernung K 4.— für weitere Entfernungen K 6.— b) größere und schwerere Instrumente, zu deren Uebertragung 3 Mann nötig sind, bis 1 Kilometer Entfernung pro Mann K 2.— für weitere Entfernung pro Mann K 3.— c) für das Uebertragen eines Klaviers innerhalb der Wohnung pro Mann K 1.— innerhalb des Hauses pro Mann K 1.50 4. Dem Uebereinkommen von Fall zu zu Fall bleibt vorbehalten: a) die Uebertragung wertvoller oder leicht zerbrechlicher Sachen, als: feine Glaswaren, Kunstgemälde, wertvolle Instrumente u. dgl. b) das Austragen von Partezetteln, Rechnungen u. dgl. c) das Einlassen und Wichsen von Fußböden, Teppichklopfen, Trottoir¬ reinigen u. dgl. 5. Für das Aus= und Einhängen von Fenstern und Jalousien: a) mit Tragen vom Dachboden, Brun¬ nen oder dgl. in die Wohnug per Fensterstock K —.30 b) ohne Tragen für den Fensterstock K —.15 E. Holzschneiden. Der Schnitt für einen Raummeter har¬ tes Holz 2% K —.50 Der Schnitt für einen Raummeter wei¬ ches Holz K —.40 F. Holzspalten. I. Hartes Holz (für Ofenheizung.) II. Weiches Holz (für Ofenheizung.) III. Kurzesoder Bauernholz.