Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Packträger=Tarif.
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Lohn=Tarif
für die öffentlichen Platzdiener (Packträger, Dienstmänner, Kommissionäre und
Klavierträger) in Innsbruck.
(Giltig für das zusammenhängend verbaute Gebiet von Innsbruck und das zusammenhängend verbaute, ebene
Gebiet der Nachbargemeinden Hötting und Mühlau.)
A. Für Gänge Bestellungen oder gewöhnliche leichte
Dienskleistungen.
1. Für Gänge mit mündlichen Aufträ¬
gen, Briefen oder Gegenständen bis
zum Gewichte von 1 kg
a) bis zu 1 Kilometer Entfernung
(¼ Stunde Gehzeit) K —.30
b) für weitere Entfernungen innerhalb
der zusammenhängend verbauten Ge¬
meindegebiete von Innsbruck, Hötting
und Mühlau K —.60
2. Für Gänge oder Bestellungen mit
Gerätschaften oder Lasten im Gewichte
von 1 bis 10 Kilogramm
a) bis zu 1 Kilometer Entfernung
(¼ Stunde Gehzeit) K —.40
b) für weitere Entfernungen innerhalb
der zusammenhängend verbauten Ge¬
meindegebiete von Innsbruck, Höt¬
ting und Mühlau K —.80
3. Für Gänge oder Bestellungen mit
Lasten über 10 bis 50 Kilogramm Ge¬
samtgewicht
a) bis zu 1 Kilometer Entfernung
(¼ Stunde Gehzeit) K —.80
b) für weitere Entfernungen innerhalb
der zusammenhängend verbauten ebe¬
nen Gemeindegebiete von Innsbruck,
Hötting und Mühlau K 1.20
Für Gänge und Bestellungen außerhalb
des sub b bezeichneten Gebietes bezw.
mit Lasten über 50 Kilogramm gilt freie
Vereinbarung.
B. Zeitlohn.
Ohne Gerätschaften für jede Stunde per
Mann K —.70
Mit Gerätschaften für jede Stunde per
Mann K —.80
C. Transporte bei Wohnungswechsel.
a) die Stunde per Mann mit den nöti¬
gen Gerätschaften und der Verpflich¬
tung, im Bedarfsfalle zehn Stunden
zu arbeiten K 1.20
b) nach Uebereinkommen in Akkord.
D. Für verschiedene Leistungen.
1. Als Führer von Fremden Hand¬
lungsreisenden, Kranken o. dgl. für
die Stunde.
a) mit Lasten bis zu 20 Kilogramm K —.80
b) mit Lasten von 20 bis 100 Kilogramm K 1.—
2. Als Wächter oder Wärter für die
Stunde.
a) bei Tag K —.70
b) bei Nacht K 1.—
3. Klaviertransport:
a) Pianino oder kleinere Flügel bis
1 Kilometer Entfernung K 4.—
für weitere Entfernungen K 6.—
b) größere und schwerere Instrumente,
zu deren Uebertragung 3 Mann nötig
sind,
bis 1 Kilometer Entfernung pro
Mann K 2.—
für weitere Entfernung pro Mann K 3.—
c) für das Uebertragen eines Klaviers
innerhalb der Wohnung pro Mann K 1.—
innerhalb des Hauses pro Mann K 1.50
4. Dem Uebereinkommen von Fall zu
zu Fall bleibt vorbehalten:
a) die Uebertragung wertvoller oder
leicht zerbrechlicher Sachen, als: feine
Glaswaren, Kunstgemälde, wertvolle
Instrumente u. dgl.
b) das Austragen von Partezetteln,
Rechnungen u. dgl.
c) das Einlassen und Wichsen von
Fußböden, Teppichklopfen, Trottoir¬
reinigen u. dgl.
5. Für das Aus= und Einhängen von
Fenstern und Jalousien:
a) mit Tragen vom Dachboden, Brun¬
nen oder dgl. in die Wohnug per
Fensterstock K —.30
b) ohne Tragen für den Fensterstock K —.15
E. Holzschneiden.
Der Schnitt für einen Raummeter har¬
tes Holz 2% K —.50
Der Schnitt für einen Raummeter wei¬
ches Holz K —.40
F. Holzspalten.
I. Hartes Holz (für Ofenheizung.)
II. Weiches Holz (für Ofenheizung.)
III. Kurzesoder Bauernholz.