Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Tarif der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren.
Preis=Tarif.
Stadtmagistrat Innsbruck, den 15. Mai 1914.
Der Bürgermeister: W. Greil, m. p.
Tarif
der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren für Schlacht= und Stechvieh, Fleisch
und elschenen d5 . Mnder 10ld.
Waggebühren: a) Im Schlachthofe:
In der Großvieh=Schlachthalle kostet jede Wägung auf
der Gleiswage von Großvieh 20 h
Schlachthofwage (Zentimal=) per Wägung . 20 h
von Kleinvieh 10 h
Auf der Zentimalwage koster jede Wägung . 20 K
Für lebende Schweine per Wägung . 10 h
b) Im Fleischbankgebäude, Innrain 4:
Zentimalwage für je 100 kg Bruttogewicht. 5 h
Dezimalwage per Wägung.. 10 h
Wage am Markte bis 20 kg.. 2 h
über 20 „ 4 h
Stallgebühren: In der Viehmarktstallung:
Für Großvieh per Stück und Tag .. 40 h
Fur Kleinvieh per Stück und Tag ... 10 h
In der Schlachthausstallung:
Per Stück und Tag.. 20 h
Die Futterpreise werden nach Anhörung der Vieh¬
händler jedes Vierteljahr von der Schlachthaus=Kom¬
mission bestimmt.