66 Tarif der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren. Preis=Tarif. Stadtmagistrat Innsbruck, den 15. Mai 1914. Der Bürgermeister: W. Greil, m. p. Tarif der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren für Schlacht= und Stechvieh, Fleisch und elschenen d5 . Mnder 10ld. Waggebühren: a) Im Schlachthofe: In der Großvieh=Schlachthalle kostet jede Wägung auf der Gleiswage von Großvieh 20 h Schlachthofwage (Zentimal=) per Wägung . 20 h von Kleinvieh 10 h Auf der Zentimalwage koster jede Wägung . 20 K Für lebende Schweine per Wägung . 10 h b) Im Fleischbankgebäude, Innrain 4: Zentimalwage für je 100 kg Bruttogewicht. 5 h Dezimalwage per Wägung.. 10 h Wage am Markte bis 20 kg.. 2 h über 20 „ 4 h Stallgebühren: In der Viehmarktstallung: Für Großvieh per Stück und Tag .. 40 h Fur Kleinvieh per Stück und Tag ... 10 h In der Schlachthausstallung: Per Stück und Tag.. 20 h Die Futterpreise werden nach Anhörung der Vieh¬ händler jedes Vierteljahr von der Schlachthaus=Kom¬ mission bestimmt.