Städtisches Schwimmbad für Frauen. 65 wiesen, dessen Inanspruchnahme für höchstens zwei Stunden freisteht. 4. Jeder Badegast begibt sich vorerst in den Reinigungsraum zur Waschung oder Abbrausung. Das Reinigungsbad darf nicht länger beansprucht werden, als es seinem Zwecke entspricht. 5. Die Bekleidung mit Schwimmhose ist auch für das Sonnenbad vorgeschrieben. 6. Jede Verunreinigung und Beschädigung der Räume, der Einrichtung und der Gebrauchsgegen¬ stände verpflichtet zu Ersatz. 7. Das Mitnehmen von Hunden in die Anstalt, der Gebrauch von Seife, sowie das Waschen und Ausringen von Badewäsche ist im Schwimmbade un¬ tersagt. Für das Ausspucken dienen Spucknäpfe und die seitlichen Ausflußöffnungen des Baderaumes. 8. Personen, welche wegen sichtlicher Krankheit oder aus anderen Gründen die Mitbadenden voraus¬ sichtlich belästigen, gefährden oder Eckel erregen wür¬ den, sind vom Bade auszuschließen. 9. Für den Badegästen abhanden gekommene Ge¬ genstände wird seitens der Anstalt kein Ersatz gelei¬ stet; Wertsachen können gegen Gebühr an der Kassa hinterlegt werden. 10. Der Schwimmeister ist für Wahrung des An¬ standes und die Aufrechthaltung der Ordnung in der ganzen Anstalt verantwortlich; er und alle An¬ gestellten haben sich gegenüber den Badegästen stets höflich und zuvorkommend zu benehmen; andererseits haben alle Besucher der Anstalt den Anordnungen des Schwimmeisters bei sonstiger Verweisung aus der Anstalt unweigerlich Folge zu leisten. Allfällige Beschwerden sind in das bei der Kassa aufliegende Beschwerdebuch einzutragen oder beim Stadtmagistrate vorzubringen. Preis=Tarif. Städtisches Schwimmbad für Frauen in der Museumstraße 39, außerhalb des Südbahnviaduktes. Bade=Ordnung. 1. Das Schwimmbad ist an Werktagen von 6 Uhr früh bis zum Einbruch der Dämmerung an Sonn¬ und Feiertagen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr mit¬ tags geöffnet. 2. Der Eintritt ist nur gegen Vorweisung einer Dauer= oder Abgabe einer Einzelkarte gestattet. 3. Die Benützungszeit für eine Zelle beschränkt sich auf eine Stunde. Die Tür hat beim Ver¬ lassen der Zelle geöffnet zu bleiben und soll nasse Wäsche nicht auf den Fußboden geworfen werden. 4. Jeder Badegast begibt sich vorerst in den Reinigungsraum zur Waschung oder Abbrausung. Das Reinigungsbad darf nicht länger beansprucht werden, als es seinem Zwecke entspricht. 5. Die Bekleidung mit einem Schwimmanzug ist auch für das Sonnenbad vorgeschrieben. 6. Jede Verunreinigung und Beschädigung der Räume, der Einrichtung und der Gebrauchsgegen¬ stände verpflichtet zu Ersatz. 7. Das Mitnehmen von Hunden in die Anstalt, der Gebrauch von Seife, sowie das Waschen und Ausringen von Badewäsche ist im Bassin untersagt. Für das Ausspucken dienen Spucknäpfe und die seit¬ lichen Ausflußöffnungen des Baderaumes. 8. Personen, welche wegen sichtlicher Krankheit oder aus anderen Gründen die Mitbadenden vor¬ aussichtlich belästigen, gefährden oder Ekel erregen würden, sind vom Bade auszuschließen. 9. Für Badegästen abhanden gekommene Gegen¬ stände wird seitens der Anstalt kein Ersatz geleistet; Wertsachen können gegen Gebühr bei der Kassa hinterlegt werden. 10. Der Schwimmeister ist für die Aufrechter¬ haltung der Ordnung in der ganzen Anstalt ver¬ antwortlich; er und alle Angestellten haben sich ge¬ genüber den Badegästen stets höflich und zuvor¬ kommend zu benehmen; anderseits haben alle Be¬ sucher der Anstalt den Anordnungen des Schwimm¬ meisters bei sonstiger Verweisung aus der Anstalt un¬ weigerlich Folge zu leisten. Allfällige Beschwerden sind in das bei der Kassa aufliegende Beschwerdebuch einzutragen oder beim Stadtmagistrate vorzubringen. E