64 Ordnung in den städt. Volksbrausebädern. Städtisches Schwimmbad für Männer. ren, sind dem Stadtmagistrate für die Erfüllung dieser Friedhofordnung, sowie auch für die Bezah¬ lung aller darin vorgesehenen Gebühren haftbar. § 44. Mit dem Inkrafttreten dieser Friedhofordnung bezw. mit der Eröffnung des neuen Ostfriedhofes tritt zugleich die vollständige Schließung des bis¬ herigen Pradler Friedhofes für jede Beerdigung ein, jedoch wird derselbe auch weiterhin noch mindestens durch 15 Jahre als Friedhof aufrecht erhalten. Eine Uebertragung von Ansprüchen vom alten Friedhof auf den neuen findet nicht statt. Bade=Ordnung für die städtischen Volksbäder. Volksbad 1 in der Jahnstraße, Volksbad 2 in der Schulstraße und Volksbad 3 in der Badgasse. 1. Die eine Männer= und Frauen=Abteilung ent¬ haltenden städtischen Volksbäder stehen zur Benüt¬ zung offen und zwar: Vom 1. April bis 30. September von 6 Uhr früh bis 12 Uhr mittags und von ½ 3 Uhr nachmittags bis ½8 Uhr abends (an den Voraben¬ den der Sonn= und Feiertage bis 8 Uhr abends); vom 1. Oktober bis 31. März von halb 8 Uhr früh bis 12 Uhr mittags und von ½3 Uhr nachmittags bis ½8 Uhr abends. An Sonn= und Feiertagen des ganzen Jahres mit Ausnahme des Christtages, des Oster= und des Pfingstsonntages, sowie des Neujahrsfestes ist das Bad von 8 Uhr früh bis ½1 Uhr mittags geöffnet. 2. Der Eintritt in die städtischen Volksbäder ist nur gegen Vorweis einer Badekarte, welche vom Bedienungspersonal durchlocht wird, gestattet. Beim Verlassen des Bades ist die Karte dem Bedienungs¬ personal abzugeben. Die jeweiligen Verkaufstellen der Badekarten für die Volksbrausebäder werden vom Stadtmagistrate bestimmt. Für das Volksbad 1 in der Jahnstraße (Dreiheiligen) bei Christian Pfisterer, Dreiheiligen¬ straße Nr. 11; für das Volksbad 2 in der Schulstraße (Wilten) bei Konditor Telfser, Leopoldstraße 13. Die Badekarten für das Volksbad 3 werden an der im Bad befindlichen Kasse ausgegeben. 3. Die Preise für die Bäder wurden mit Beschluß des Gemeinderates vom 16. Dezember 1903 und 10. Juli 1913 folgendermaßen festgesetzt: Für ein Brausebad an Werktagen während der ganzen Badezeit .... K —.20 An Sonn= und Feiertagen und an den Vorabenden der Sonn= und Feiertage von 4 Uhr nachmittags angefangen . . K —.12 Für ein Wannenbad ohne Brause im Volksbad 1 und 2 ...... K —.40 Für ein Wannenbad mit Brause K —.50 Für ein Wannenbad in offener Zelle im Volksbad 3 K —.50 Für ein Wannenbad in geschlossener Zelle im Volksbad 3 K 1.— Für das Brausebad wird jedem Badegast ein Handtuch verabfolgt. Für ein Wannenbad wird dem Badegast ein Lein¬ tuch verabreicht. Wird noch weitere Wäsche gewünscht, so ist hiefür eine besondere Gebühr zu entrichten und zwar: Für ein Handtuch 4 Heller, für ein Leintuch 8 Heller. Seife wird zum Selbstkostenpreise vom Bedie¬ nungspersonal verkauft. 4. Kindern unter 6 Jahren ist das Baden nur in Begleitung von erwachsenen Personen ge¬ stattet. Für diese Kinder ist im Wannenbade keine Ge¬ bühr zu entrichten. Die Dauer der Benützung eines Brausebades darf einschließlich der zum Aus¬ und Ankleiden notwendigen Zeit 15 Minuten nicht übersteigen. Die Dauer der Benützung eines Wan¬ nenbades wird für Männer mit 30 Minuten, für Frauen mit 40 Minuten festgesetzt. 5. Der äußerliche Gebrauch von Medikamenten, sowie der Zusatz von solchen beim Gebrauche der Bäder ist verboten. 6. Die Badegäste sind befugt, unreine oder nasse Wäsche zurückzuweisen. Beim Verlassen des Bades sind die Wäschestücke dem Badediener (der Badedienerin) zu übergeben. Nach genommenem Bade haben die Badegäste die Anstalt sofort zu verlassen. 7. Das Rauchen, Lärmen, Singen und Schreien in den Räumen der Volksbäder ist strenge untersagt. Desgleichen ist das Mitnehmen von Hunden ver¬ boten. 8. Für jede Verunreinigung und Beschädigung der Räume, Einrichtungs= und Gebrauchsgegenstände ist Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen wer¬ den polizeilich bestraft. 9. Die Bediensteten der Badeanstalt müssen sich den Badegästen gegenüber mit Anstand und Be¬ flissenheit benehmen und dürfen bei Strafe der so¬ fortigen Entlassung kein Trinkgeld fordern. Die Badegäste haben den Weisungen bezüglich der Aufrechterhaltung der Ordnung nachzukommen. 10. Allfällige Beschwerden der Badegäste sind beim Stadtmagistrate vorzubringen. Städtisches Schwimmbad für Männer in der Museumstraße 34, außerhalb des Südbahnviaduktes. Bade=Ordnung. 1. Das Schwimmbad ist an Werktagen von 6 Uhr früh bis zum Einbruch der Dämmerung, an Sonn= und Feiertagen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr mittags geöffnet. 2. Der Eintritt ist nur gegen Vorweisung einer Dauer= oder Abgabe einer Einzelkarte gestattet. 3. Die Benützungszeit für eine Zelle beschränkt sich auf eine Stunde. Die Tür hat beim Ver¬ lassen der Zelle geöffnet zu bleiben und soll nasse Wäsche nicht auf den Fußboden geworfen werden. Knaben, die nicht in Begleitung Erwachsener erschei¬ nen, werden in den allgemeinen Auskleideraum ge¬