Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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322
Wohnungs=Desinfektion. — Verpflegsgebühren im allg. Krankenhause.
Cransport bei ansteckenden Krankheiten.
Die Ueberführung derartiger Kranken ist nur nach
dem Krankenhause (Infektionsabteilung) gestattet und
hat ausschließlich mit dem Infektionswagen oder der
Infektionsräderbahre zu geschehen, welche in der
Aufnahmskanzlei des allg. Krankenhauses (Telephon
Nr. 99) unter Angabe der Krankheit zu beanspruchen
sind. Die Ueberführung wird nach dem Fiakertarife
berechnet.
Im Falle, daß zum Transporte derartiger Kranker
andere Wägen zur Benützung gelangen, werden diese
behufs Desinfektion für ungefähr 12 Stunden im
Krankenhause zurückbehalten und stehen dem Wagen¬
besitzer keine Schadenersatzansprüche an die Stadt¬
gemeinde zu.
Wobnungs-Desinfektion.
Der Einwohnerschaft ist Gelegenheit gegeben, die
von ansteckenden Kranken benützten Räume und Ge¬
genstände durch städtische Organe desinfizieren zu
lassen. Die Wahl des im einzelnen Fall anzuwen¬
den Desinfektionsverfahrens richtet sich nach der
Krankheit. Das Institut der Wohnungsdesinfektion
steht unter der Oberaufsicht des Stadtphysikates.
1. Bei den meisten Krankheiten erfolgt die Des¬
infektion des Zimmers mittels Entwicklung von For¬
malingasdämpfen. Bei diesem Verfahren verbleiben
Gebrauchsgegenstände jeglicher Art im Zimmer und
unter dem desinfizierenden Einflusse des Formalin¬
gases. Insbesondere werden Kleider, Betten usw.
im Zimmer aufgehängt. Nur Pflanzen und lebende
Tiere müssen entfernt werden.
2. Die Formalingasdesinfektion allein findet An¬
wendung bei Fällen von Diphtherie, Scharlach, Ma¬
sern, Tuberkulose, Influenza und Keuchhusten.
3. Bei Kindbettfieber und Wundkrankheiten („sep¬
tische Krankheiten“) ferner bei Pocken und Pest ist
neben der Formalindesfektion die Desinfektion der
Betten und Kleider im Dampfapparat des städtischen
Krankenhauses erforderlich. Nur bei Typhus, (ebenso
Cholera und Ruhr) ist in erster Linie die Dampfdes¬
infektion der Betten, Wäsche, Kleider und Abwaschun¬
gen des Bodens usw. mit desinfizierenden Lösungen
unentbehrlich.
4. Es wird daher empfohlen, nicht etwa nur ein¬
zelne Gegenstände, Betten usw. zur Desinfektion weg¬
zugeben, sondern stets die Desinfektion des ganzen
Zimmers zu beantragen. Wo bei beweglichen Gegen¬
ständen die Vornahme der Dampfinfektion, welche
in der Desinfektionsanstalt des städtischen Kranken¬
hauses stattfindet, angezeigt oder gewünscht wird,
werden dieselben stets von dem städtischen Personal
im Desinfektionswagen abgeholt und nach der Desin¬
fektion nach der Wohnung zurückgebracht. Die Ein¬
lieferung von infizierten Sachen in die Desinfektions¬
anstalt durch die Interessenten selbst ist aus hygie¬
nischen Gründen unstatthaft; ebenso sollten aus den
zu desinfizierenden Zimmern vor der Desinfektion
keinerlei Gegenstände entfernt, vielmehr die Zimmer
in der Zwischenzeit unter Verschluß gehalten werden.
5. Anmeldungen zur Desinfektion haben schriftlich
mittels eigener den praktischen Aerzten zugeteilter
Formulare oder auch mündlich beim Stadtphysikate,
Rathaus III. Stock, allenfalls auch telephonisch
(Nr. 583) gegen nachträgliche Einsendungen des
unterfertigten Formulares zu erfolgen.
6. Die Desinfektionen werden nach Möglichkeit
noch am gleichen Tage oder spätestens am folgenden
ausgeführt, sie können aber auch einige Tage vor¬
ausbestellt werden.
7. Die Kosten belaufen sich für ein Zimmer je nach
Größe auf 7—14 Kronen und werden vom Stadt¬
magistrate nachträglich eingefordert. Für eventuelle
Benützung der Dampfdesinfektionsanstalt im Kran¬
kenhaus für Kleider (Effekten usw.) wird eine dem
Kostenaufwande entsprechende Gebühr eingehoben.
Die Kosten der über Anordnung des Stadtphysikates
bei Unbemittelten vorgenommenen Desinfektionen
werden vom Stadtmagistrate übernommen.
8. Die Desinfektion in jeder Form wird in der
sorgsamsten und schonendsten Weise ausgeführt. Doch
kann für etwa vorkommende Beschädigungen kein
Ersatz geleistet werden.
Verzeichnis der Verpflegsgebühren.
Im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Innsbruck.
Zahlstock=Abteilung
9
Allgemeine Abteilung, pro Tag
2 K 50 h
12 K
10 K
8 K
6 K
In dieser Gebühr ist inbegriffen: Wohnung, normale= Ver¬
pflegung u. Wartung, Beleuchtung Aerztliche Behandlung,
Medikamente, Verbandzeug, Beheizung, Bäder, geistige Ge¬
tränke sind in nebenstehender Gebühr nicht inbegriffen),
Im Kaiser Franz Joseph=Jubiläums=Greisenasyl.
pro Tag 1 K 20 h.
Im Kapferer'schen Männerversorgungshause.
pro Tag 1 K 20 h.
Im Kaiser Franz Josef=Jubiläums=Siechenhaus.
pro Tag 3 K.