Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Städtischer Sanitätsdienst. — Rettungsdienst und Krankentransporte.
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3.
Das Arbeitsamt entfernt von der Wohnungstafel
alle Ankündigungen von Wohnungen usw., bezüg¬
lich deren die erfolgte Vermietung gemeldet oder
sonst konstatiert und der Vermieter vom Kautions¬
verfall verständigt wurde.
Ebenso werden alle Ankündigungen, die schon ein
halbes Jahr angekündigt sind oder bezüglich welcher
der angegebene Vermittlungstermin verstrichen ist,
von amtswegen entfernt.
4.
Alle Geschäfte der Wohnungsnachweisstelle werden
von den Angestellten des städt. Arbeitsamtes in den
für dasselbe festgesetzten Geschäftsstunden unter Lei¬
tung und Aufsicht des Stadtmagistrates geführt.
Städtischer Sanitätsdienst.
Stadt=Physikat: Rathaus 3. Stock. Sprechstunde von 10 bis 11 Uhr vormittags. Telephon Nr. 583.
Stadtphysikus: Dr. Franz Hörtnagl, Bezirksarzt;
Dr. Viktor Tschamler, San.=Konzipist; Dr. Hans
Reitmayr, San.=Assistent.
Armenärztliche Bebandlung.
1. Bezirk: Innere Stadt am rechten Innufer
bis Viadukt=Maximilianstraße und Stadtteil am
linken Innufer (Mariahilf und St. Nikolaus): Stadt¬
arzt Dr. Köllensperger, Karl Ludwigpl. 6.
(146)
2. Ehemaliges Gemeindegebiet Wilten: Stadtarzt
Dr Mader, Leopoldstraße 20. (441)
3. Bezirk: Dreiheiligen (von der Viaduktstraße
ostwärts), Kohlstadt und Pradl: Stadtarzt Dr.
Hirn, Rudolfstraße 4. (243)
Cotenbeschau.
Todesfälle sind ehestens im Stadtphysikate, Rat¬
haus, 3. St., während der Amtsstunden von 8—12
und 2—6 Uhr anzuzeigen, von wo aus der zu¬
ständige Beschauarzt verständigt wird.
1. Bezirk: Innere Stadt an beiden Ufern bis zur
Viadukt=Maximilianstraße: Dr. Köllensperger.
2. Bezirk: Ehemaliges Gemeindegebiet Wilten:
Dr. Mader.
3. Bezirk: Dreiheiligen (vom Viaduktbogen ost¬
wärts), Kohlstatt und Pradl: Dr. Hirn.
An Sonn und Feiertagen versorgt abwechselnd
ein Stadtarzt den Dienst. Liste hierüber liegt in den
Polizeiwachstuben auf.
Rettungsdienst und
Rettungsdienst.
Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr
Innsbruck leistet bei Unfällen auf der Straße, in
öffentlichen Lokalen, Werkstätten, Fabriken und dergl.
die erste Hilfe, sie besorgt den Transport in zweck¬
mäßiger Weise und ist bestrebt, baldmöglichste ärzt¬
liche Hilfe zu verschaffen. Die erste Hilfe bei Un¬
fällen ist kostenlos.
Meldungen sind mündlich, schriftlich oder tele¬
phonisch (Nr. 300) an die ständige Rettungsstation,
Rathaus zu richten. Jeder Wachmann besitzt einen
Schlüssel zu den Feuermeldern und können auch von
denselben aus telephonische Meldungen erstattet
werden.
Zum Zwecke einer möglichst raschen Hilfe sind
während der Nacht, sowie an Sonn= und Feiertagen
stets zwei Mitglieder in der Rettungs=Station (Rat¬
haus, rückwärtiger Hof) anwesend. An den Wochen¬
tagen halten 2 angestellte Sanitätsmänner ständi¬
gen Dienst, so daß also stets, Tag und Nacht, erste
Hilfe sofort zu haben ist.
Bei größeren Festen, Versammlungen und dgl.
wird über Ansuchen eine Sanitätswache beigestellt.
Das Wirkungsgebiet erstreckt sich auf die Stadt
Innsbruck und ihre nächste Umgebung, nur in dringen¬
den Fällen, bei Katastrophen, Eisenbahnunfällen und
dergleichen auch darüber hinaus.
Krankentransport.
Die Rettungsabteilung besorgt auch Transporte
von Kranken sowohl im Stadtgebiete, als auch in der
Krankentransporte.
näheren Umgebung. Zu diesem Behufe stehen zwei
Krankentransportwagen, sowie Räderbahren zur Ver¬
fügung.
Krankentransporte werden nur gegen eine vom
behandelnden Arzte ausgefertigte Bestätigung, daß
der Kranke transportfähig ist und an keiner Infek¬
tionskrankheit leidet, ausgeführt, und wird hiefür
eine Gebühr eingehoben, welche bei Unbemittelten
auf die eigenen Kosten erniedrigt wird. Krankentrans¬
porte werden auch in weiter entlegenen Orten oder
Städten übernommen und von und nach allen Rich¬
tungeln ausgeführt. Im allgemeinen sollen sie minde¬
stens 1 bis 2 Stunden vorher bei der Rettungs¬
Abteilung angemeldet werden, weitere Transporte
entsprechend früher.
Vom Transporte sind Infektionskranke vollstän¬
dig ausgeschlossen.
Cransportmittel in den Dolizeiwachstuben.
Räderbahren befinden sich in der Hauptwache
(Rathaus) und in den Polizeistationen Wilten, Leo¬
poldstraße 15 und Pradl, Egerdachstraße 13. Trag¬
bahren in dem Wachzimmer Innstraße und Saggen
(Viaduktstraße).
Diese Transportmittel können unter Beibringung
der erforderlichen zwei Träger (Dienstmänner) mit¬
telst einer Bestätigung des behandelnden Arztes, daß
eine infektiöse Erkrankung ausgeschlossen, beansprucht
werden. Die Partei haftet für die richtige Zurück¬
lieferung der Bahre.
15. XII.
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