Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Kundmachung
betreffend die Eisgewinnung.
Die Eisgewinnung an dem rechten Innufer, 20 Meter oberhalb des
Einflusses der Spitalritsche angefangen bis zum Löwenhause, und am
linken Innufer, 20 Meter oberhalb des Einflusses des Höttingerbaches
bis zur Innbrücke, ist bei Strafe von 1 fl. bis 50fl. oder Arrest von 6 Stunden
bis 14 Tagen verboten.
Dieses Verbot wird auf Grund Gemeinderaths-Beschlusses vom
17. d. Mts. hiemit verlautbart.
Innsbruck, am 20. Jänner 1896.
Der Bürgermeister:
Dr. F. Mörz.
Kundmachung
betreffend Verletzungen durch Hundebisse.
Um den vielfachen Verletzungen durch Hundebisse zu begegnen,
hat der Gemeinderath der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung
am 17. Jänner 1896 beschlossen, dass Hunde, von welchen constatirt
ist, dass dieselben ungereizt Jemanden gebissen haben, vom Stadt
thierarzte aber auf Grund der vorgenommenen Beobachtung und Unter¬
suchung als gesund, jedoch bösartig erklärt werden, in Hinkunft vom
Eigenthümer mit einem sicheren Maulkorbe versehen werden müssen.
Uebertretungen dieser Verordnung werden in Gemässheit der
kaiserl. Verordnung vom 30. September 1857, R.-G.-B. Nr. 198, bestraft.
Der Bürgermeister:
Innsbruck, am 23. Jänner 1896.
Dr. F. Mörz.
Kundmachung
betreffend das Radfahren.
Auf Grund des Gemeinderathsbeschlusses vom 7. Mai 1896 wird
Folgendes angeordnet:
1. Radfahrer dürfen im Stadtgebiete von Innsbruck nur mit
mässiger Geschwindigkeit fahren. An Strassenkreuzungen, sowie überall
da, wo Fuhrwerken das Fahren nur im Schritte gestattet ist, dürfen auch
Radfahrer nur im Schritte fahren.
2. Bei eintretender Dunkelheit, d. i. vom Beginne der Strassen¬
beleuchtung bis Anbruch des Tages, dürfen Radfahrer im Stadtgebiete¬
nur mit beleuchteten Fahrrädern verkehren (Verordnung der hohen
k. k. Statthalterei vom 21. December 1895, Z. 32.243).