Zur Beachtung! Aenderungen und Berichtigungen für die nächste Auflage dieses Adreßbuches müssen ii Laufe des Jahres, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober, unter Benützung dieses Blattes der städtischen Meldestelle (Burggraben Nr. 3) mitgeteilt werden. Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt der Verlag sowie die Druckerei keine Verantwortung. An die Städtische Meldestelle Innsbruck Burggraben Nr. 3 Ich ersuche im Adreßbuch neu aufzunehmen — zu ändern: Innsbruck, am 933 Unterschrift u.##e eenseeeeen e e e e 4 Wohnung 1