Verkehrs= und straßenpolizeiliche Vorschriften. 142 § 54. § 47. Wettfahrten mit Kraftfahrzeugen sind nur mit Bei Fahrten in geschlossenen Ortschaften muß de Bewilligung der politischen Landesbehörde gestattet Auspuff durch einen Schalldämpfer ins Freie gelei¬ welche die beteiligten Lokalbehörden einzuvernehmen tet werden. 48. hat. ist im Bedarfsfalle stets Das Warnungszeichen rechtzeitig zu geben. 8. Abschnitt. Außerhalb geschlossener Ortschaften können außer Schlußbestimmungen. Signalhuppe auch andere Sig¬ der vorgeschriebenen lvorrichtungen (Fanfarentrompete, Signalpfeife, § 55. irene u. dgl.) verwendet werden. Verord¬ Vorschriften dieser Uebertretungen der Das Abgeben von Warnungszeichen, die Aehnlich¬ nung sind, insoferne sie nicht das allgemeine keit mit militärischen oder mit Feuersignalen haben, Ministerialverordnung Strafgesetz ist verboten. 30. September 1857, R. G. Bl. Nr. 198, zu 49. bestrafen Unterscheidungszeichen au § 56. in gutem Zustande und gut sind den Kraftfahrzeugen Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1910 in Kraft dürfen während der Fahr lesbar zu erhalten. Sie Im gleichen Zeitpunkte tritt die Ministerialver¬ ganz noch teilweise verdeckt werden. Nötigen¬ weder ordnung vom 27. September 1905, R. G. Bl. Num¬ sind sie während der Fahrt öfter vom Staub falls mer 156, außer Kraft. oder Straßenschmutz zu reinigen. 57. § 50. Die vor Erlassung dieser Verordnung auf Grund und Motorzügen an der auf Automobilen Die Vorschriften angestellten Fahrlizen¬ der bisherigen Kennzeichen und Unterschei¬ Rückseite angebrachten zen zur selbstständigen Lenkung von Kraftfahr¬ sich das Fahrzeug zur Nacht¬ dungszeichen sind, wenn zeugen und Zertifikate über die Prüfung und Ge¬ zeit auf öffentlichen Verkehrswegen befindet, hell zu nehmigung von Kraftfahrzeugen behalten auch wei¬ beleuchten oder durch eine transparente Aufschrift terhin ihre Gültigkeit. gilt für Motorräder dann, wenn sie an Dasselbe 58. der mit dem Kennzeichen versehen sein Rückseite müssen (§ 32, Alinea 4, und 36). Die nach den bisherigen Vorschriften zum öffent¬ Die Beleuchtung hat derart zu erfolgen, daß alle lichen Verkehre sind zugelassenen Kraftfahrzeuge Zeichen deutlich sichtbar sind, daß keine Blendung des binnen drei Monaten vom Tage des Inkrafttretens Lampe, welche mit Beschauers erfolgt und daß die dieser Verordnung mit den im § 12 vorgeschriebenen farblosen Gläsern zu versehen ist, gleichzeitig auch als Schildern zu versehen. Deckungslicht dient. § 51. § 59. Der Führer darf das Fahrzeug nicht verlassen, bevor er die Maschine abgestellt, die Bremse ange Straßenpolizei enthaltenen Bestimmungen auf Kraft¬ zogen und Vorsorge getroffen hat, daß das Fahr¬ fahrzeuge sowie die Anwendung der Vorschriften über zeug nicht von Unberufenen in Bewegung gesetzt die Erprobung und periodische Untersuchung von werden kann. Dampfkesseln, über die Sicherheitsvorkehrungen gegen ke selexplosionen und über den Nachweis der 52. Befähigung zur Bedienung und Ueberwachung vor Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat das amt¬ Dampfkesseln und Dampfmaschinen wird durch die liche Zertifikat über die Genehmigung seines Fahr¬ gegenwärtige Verordnung nicht berührt zeuges, beziehungsweise der Type (§§ 43), seinen Führerschein und die die Kennzeichen ent¬ haltende Ausfertigung, beziehungsweise den inter¬ is 1, Verze nationalen Fahrausweis ( 38) oder die behördliche der Kennzeichenbuchstaben (ad § 30). 42 Erlaubnis (§ Fahrt stets mit sich zu führen und über behördliches Verlangen vorzuweisen Polizeirayon Wiener A Auf Verlangen der Sicherheits= oder Straßen¬ Niederösterreich mit Ausnahme des Wiener aufsichtsorgane ist der Führer verpflichtet, sofort an¬ Polizeirayons zuhalten, desgleichen auch bei einem durch sein Fahr¬ Oberösterreich hergerufenen Unfalle oder bei einer durch das¬ Salzburg sele herbeigeführten Sachbeschädigung. irol Ist bei einem derartigen Unfalle eine Verletzung Kärnten einer Person eingetreten, so hat der Führer für die teiermark nötige Hilfe nach Möglichkeit Sorge zu tragen. Küstenland § 53. Dalmatien * Die Besitzer von Kraftfahrzeugen haben für die Prager Polizeirayon sicheren entsprechende Instandhaltung der für den Böhmen mit Ausnahme des Prager Polizei¬ Betrieb des Fahrzeuges wichtigen Bestandteile Sorge rayons zu jähren 2 * Sie sind dafür verantwortlich, daß ihre Fahr¬ chlesien geführt werden zeuge nur von solchen Personen Galizien lchen dies nach den Bestimmungen dieser Ver¬ Bukowina ordnung gestattet ist. Vorarlberg 2 *