Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Mullabfuhr. — Armenfondsgebühren=Tarif.
71
II. vom 16. Dezember 1909, betreffend Mullabfuhr.
Der Stadtgemeinde wird freigestellt, die Kehricht= dort untergebrachten Betriebe an die Abfuhr zu
abfuhr aus Häusern die zu entlegen sind oder wegen starke Anforderungen stellen würden, auch abzulehnen.
Armenfondsgebühren=Tarif.
I. Statthalterei-Kundmachung vom 22. Juni 1915, E.-G.-Bl. Dr. 52, betreffend die Sin¬
bebung von Lultbarkeitsauflagen in der Landeshauptltadt Innsbruck.
Carif, giltig für die Jahre
1. Für jede Tanzunterhaltung
in öffentlichen Lokalen K 4
2. Für Theatervorstellungen
pro Vorstellung:
a) im Stadttheater K 10
b) in anderen Lokalen je nach Größe des
Lokales und Bedeutung des Unternehmens K 4—8
3. für Variete=Vorstellungen
je nach Größe des Lokales und Bedeutung
des Unternehmens pro Vorstellung K 6—12
4. für Konzerte und andere Pro¬
duktionen in öffentlichen Lokalen
a) gegen Eintrittsgeld, Sammlung
oder Enthebungskarten K 4
b) ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder
Enthebungskarten K 1.20
5. für Musik und andere Pro¬
duktionen im Umherziehen von
Lokal zu Lokal pro Tag:
a) bei höchstens zwei Personen K 1
b) für jede Person mehr K 0.30
6. für Produktionen u. Schau¬
stellungen von Wanderunter¬
1918 bis einschließlich 1919.
nehmungen im Freien o der in eigenen
Buden, Zelten usw. pro Tag:
a) von größerer Bedeutung als: größere
Menagerien, Zirkusse, Rutschbahnen,
Hippodrome usw. K 6—12
b) von geringer Bedeutung, als: Schie߬
buden. Ringelspiele. Vivarien, Schau¬
stellungen von Abnormitäten und Kurio¬
sitäten aller Art, Guckkästen, Wachs¬
figurenkabinette, Ball= und Plattenwurf
Tiervorstellungen, Schiffschaukeln usw. K 1—6
je nach Größe des Unternehmens, An¬
zahl der Vorstellungen usw.
7. für ständige Schaustellungs¬
unternehmungen, als: Panoramen
und ähnlich Unternehmungen je nach Größe
und Bedeutung des Unternehmens pro Tag K 1—2
8. für Bestkegelschieben pro Tag K 4
9. für V.ranstaltung von Feuerwer¬
werken gegen Entgelt K 10
10. für den entgeltlichen Betrieb
von stän digen Musikautomaten
in öffentlichen Lokalen pro Kalendermonat K 2
Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werden dem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen.
II. Gebühren für Dolizeistunde-Verlängerungen.
(Erlaß des Tiroler Landesausschußes vom 25. April 1910, Zl. 293/III/3.)
Für jede Polizeistunde=Verlängerung .. 4 K
Monatslizenzen a) bis 2 Uhr früh . .. 60 K
Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh . . . 90 K
Stadtmagistrat Innsbruck.
Stadtsaal=Tarif.
1. Großer und kleiner Saal mit
sämtlichen Nebenräumen im Parterre, im
I. Stock mit Ausnahme des Kasino und
der vermieteten Räume K 200
2. Großer Saal und Musik=Zim¬
mer mit Benützung der Gallerien, des
großen Saales für Konzerte und andere
Unterhaltungen usw. ohne Benützung
dieser Räume zu Restauration . .. „ 100
3. Großer Saal und Musik=Zim¬
merusw. wie oben, jedoch mit Benützung
dieser Räume auch zu Restauration
oder Tanz „ 120
4. Großer Saal und Musik=Zim¬
mer usw. wie oben mit Benutzung
zu Restauration und Tanz . . . .. „ 130
5. Kleiner Saal mit nordwärts ge¬
legenem Zimmer zu Konzerten und an¬
deren Unterhaltungen ohne Benützung
dieser Räume zu Restauration . .. „ 50
6. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬
genem Zimmer und Entreezimmer zu
Konzerten usw. mit Benützung der
Räume auch zu Restauration oder Tanz: „ 60
7. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬
genem Zimmer wie oben mit Restaura¬
tion und Benützung zum Tanz. ... „ 70
8. Kleiner Saal wie oben ad 7 mit
Benützung des Rauchzimmers und der
Gallerie „ 80
9. Adlersaal allein zu Konzerten, Vor¬
lesungen usw. ohne Restauration . . . „ 20
10. Adlersaal wie oben mit Benützung
desselben au chzu Restauration oder Tanz „ 24
11. Adlersaal wie oben mit Benützung
desselben zu Restauration und Tanz „ 30
12. Adlersaal wie ad 11 mit Benützung
des Rauchzimmers „ 40
13. Benützung eines einzelnen Zimmers mit
Ausnahme des großen und kleinen Saa¬
les und Adlersaales ...... „ 10