Stadtsaal=Tarif. 85 6. für Produktionen und Schau¬ stellungen von Wanderun¬ ternehmungen im Freien oder in eigenen Buden, Zelten usw. pro Tag: a) von größerer Bedeutung, als grö¬ ßere Menagerien und Zirkusse, Kine¬ mathographen, Rutschbahnen, Hippo¬ drome usw. K 6—12 b) von geringerer Bedeutung, als: Schießbuden, Ringelspiele, Vivarien, Schaustellungen von Abnormitäten und Kuriositäten aller Art, Guckkä¬ sten, Wachsfigurenkabinette, Ball¬ und Plattenwurf, Tiervorstellungen, Schiffschaukeln usw. K 1—6 Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werde je nach Größe des Unternehmens, An¬ zahl der Vorstellungen usw. 7. für ständige Schaustellungs¬ unternehmungen, als: Pano¬ ramen, Kinemathographen*) und ähn¬ liche Unternehmungen je nach Größe und Bedeutung des Unternehmens pro Tag......... K 1—2 8. für Bestkegelschieben pro Tag K 4 9. für Veranstaltung von Feuerwer¬ ken gegen Entgelt .. .. .. K 10 *) An Stelle dieser Abgabe ist die selbständige Kinematographensteuer nach Punkt 2 getreten. dem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen. z. Kinematographensteuer. Auf Grund des mit Allerhöchster Entschließung gegen Entgeld stattfindenden Kinematographenvor¬ vom 15. Juli 1912 genehmigten Beschlusses des stellungen eine selbständige Gemeindeabgabe in der Tiroler Landesausschusses vom 23. März 1912 wird Höhe von 15% der Eintrittsgebühren eingehoben. bei allen im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck 3. Dulikautomatensteuer. Auf Grund der mit Allerhöchster Entschließung per Kalendermonat für den entgeltlichen Betrieb von vom 15. Juni 1912 genehmigten Beschlüsse des ständigen Musikautomaten in öffentlichen Lokalen ein¬ Tiroler Landesausschusses vom 23. März und 13. gehoben. April 1912 wird eine städtische Auflage von Kr. 2.— 4. Gebühren für Dolizeistunde-Verlängerungen. (Erlaß des Tiroler Landesausschusses vom 25. April 1910 Zl. 293/III/3.) Für jede Polizeistunde=Verlängerung . . 4 K Monatslizenzen a) bis 2 Uhr früh . .. 60 K Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh . . . 90 K Stadtmagistrat Innsbruck. Stadtsaal=Tarif. 1. Großer und kleiner Saal mit sämtlichen Nebenräumen im Parterre, im I. Stock mit Ausnahme des Kasino und der vermieteten Räume K 200 2. Großer Saal und Musik=Zim¬ mer mit Benützung der Gallerien, des großen Saales für Konzerte und andere Unterhaltungen usw. ohne Benützung dieser Räume zu Restauration . . . „ 100 3. Großer Saal und Musik=Zim¬ merusw. wie oben, jedoch mit Benützung dieser Räume auch zu Restauration oder Tanz „ 120 4. Großer Saal und Musik=Zim¬ mer usw. wie oben mit Benützung zu Restauration und Tanz . . ... „ 130 5. Kleiner Saal mit nordwärts ge¬ legenem Zimmer zu Konzerten und an¬ deren Unterhaltungen ohne Benützung dieser Räume zu Restauration . .. „ 50 6. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬ genem Zimmer und Entreezimmer zu Konzerten usw. mit Benützung der Räume auch zu Restauration oder Tanz. „ 60 7. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬ genem Zimmer wie oben mit Restaura¬ tion und Benützung zum Tanz. . .. „ 70 8. Kleiner Saal wie oben ad 7 mit Benützung des Rauchzimmers und der Gallerie „ 80 9. Adlersaal allein zu Konzerten, Vor¬ lesungen usw. ohne Restauration . . . „ 20 10. Adlersaal wie oben mit Benützung desselben au chzu Restauration oder Tanz „ 24 11. Adlersaal wie oben mit Benützung desselben zu Restauration und Tanz „ 30 12. Adlersaal wie ad 11 mit Benützung des Rauchzimmers „ 40 13. Benützung eines einzelnen Zimmers mit Ausnahme des großen und kleinen Saa¬ les und Adlersaales ...... „ 10