Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

vorhergehende ||| nächste Seite 411 Buch 1915
   
Neue Suche:
   


Volltext dieser Seite

Stadtsaal=Tarif.
85
6. für Produktionen und Schau¬
stellungen von Wanderun¬
ternehmungen im Freien oder
in eigenen Buden, Zelten usw. pro
Tag:
a) von größerer Bedeutung, als grö¬
ßere Menagerien und Zirkusse, Kine¬
mathographen, Rutschbahnen, Hippo¬
drome usw. K 6—12
b) von geringerer Bedeutung, als:
Schießbuden, Ringelspiele, Vivarien,
Schaustellungen von Abnormitäten
und Kuriositäten aller Art, Guckkä¬
sten, Wachsfigurenkabinette, Ball¬
und Plattenwurf, Tiervorstellungen,
Schiffschaukeln usw. K 1—6
Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werde
je nach Größe des Unternehmens, An¬
zahl der Vorstellungen usw.
7. für ständige Schaustellungs¬
unternehmungen, als: Pano¬
ramen, Kinemathographen*) und ähn¬
liche Unternehmungen je nach Größe
und Bedeutung des Unternehmens
pro Tag......... K 1—2
8. für Bestkegelschieben pro Tag K 4
9. für Veranstaltung von Feuerwer¬
ken gegen Entgelt .. .. .. K 10
*) An Stelle dieser Abgabe ist die selbständige
Kinematographensteuer nach Punkt 2 getreten.
dem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen.
z. Kinematographensteuer.
Auf Grund des mit Allerhöchster Entschließung gegen Entgeld stattfindenden Kinematographenvor¬
vom 15. Juli 1912 genehmigten Beschlusses des stellungen eine selbständige Gemeindeabgabe in der
Tiroler Landesausschusses vom 23. März 1912 wird Höhe von 15% der Eintrittsgebühren eingehoben.
bei allen im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck
3. Dulikautomatensteuer.
Auf Grund der mit Allerhöchster Entschließung per Kalendermonat für den entgeltlichen Betrieb von
vom 15. Juni 1912 genehmigten Beschlüsse des ständigen Musikautomaten in öffentlichen Lokalen ein¬
Tiroler Landesausschusses vom 23. März und 13. gehoben.
April 1912 wird eine städtische Auflage von Kr. 2.—
4. Gebühren für Dolizeistunde-Verlängerungen.
(Erlaß des Tiroler Landesausschusses vom 25. April 1910 Zl. 293/III/3.)
Für jede Polizeistunde=Verlängerung . . 4 K
Monatslizenzen a) bis 2 Uhr früh . .. 60 K
Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh . . . 90 K
Stadtmagistrat Innsbruck.
Stadtsaal=Tarif.
1. Großer und kleiner Saal mit
sämtlichen Nebenräumen im Parterre, im
I. Stock mit Ausnahme des Kasino und
der vermieteten Räume K 200
2. Großer Saal und Musik=Zim¬
mer mit Benützung der Gallerien, des
großen Saales für Konzerte und andere
Unterhaltungen usw. ohne Benützung
dieser Räume zu Restauration . . . „ 100
3. Großer Saal und Musik=Zim¬
merusw. wie oben, jedoch mit Benützung
dieser Räume auch zu Restauration
oder Tanz „ 120
4. Großer Saal und Musik=Zim¬
mer usw. wie oben mit Benützung
zu Restauration und Tanz . . ... „ 130
5. Kleiner Saal mit nordwärts ge¬
legenem Zimmer zu Konzerten und an¬
deren Unterhaltungen ohne Benützung
dieser Räume zu Restauration . .. „ 50
6. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬
genem Zimmer und Entreezimmer zu
Konzerten usw. mit Benützung der
Räume auch zu Restauration oder Tanz. „ 60
7. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬
genem Zimmer wie oben mit Restaura¬
tion und Benützung zum Tanz. . .. „ 70
8. Kleiner Saal wie oben ad 7 mit
Benützung des Rauchzimmers und der
Gallerie „ 80
9. Adlersaal allein zu Konzerten, Vor¬
lesungen usw. ohne Restauration . . . „ 20
10. Adlersaal wie oben mit Benützung
desselben au chzu Restauration oder Tanz „ 24
11. Adlersaal wie oben mit Benützung
desselben zu Restauration und Tanz „ 30
12. Adlersaal wie ad 11 mit Benützung
des Rauchzimmers „ 40
13. Benützung eines einzelnen Zimmers mit
Ausnahme des großen und kleinen Saa¬
les und Adlersaales ...... „ 10