Zur Kenntnisnahme für das Adreßbuch! Der Unterzeichnete bringt Nachstehendes zur Kenntnis behufs Benützung für die nächste Auflage: Innsbruck, am Name: Wohnung: Gefl. abzutrennen und längstens bis 31. Oktober l. Is. an die Redaktion des Adreßbuches, städt. Meldeamt (Magistrat) einzusenden Zusendungen ohne Namensunterschrift werden nicht berücksichtigt.