Aufbahrungskosten im städt. Leichenhaus — Bade=Ordnung in den städt. Volksbrausebädern. 57 Aufbahrungskosten für das städtische Leichenhaus. Bade=Ordnung für die städtischen Volksbrausebäder in der Jahnstraße und in der Schulstraße. 1. Die eine Männer= und Frauen=Abteilung ent¬ haltenden städtischen Volks=Brausebäder stehen zur Benützung offen und zwar: Vom 1. April bis 30. September von 6 Uhr früh bis halb 1 Uhr mittags und von 3 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends (an den Vorabenden der Sonn= und Feiertage bis halb 9 Uhr abends); vom 1. Oktober bis 31. März von 8 Uhr früh bis halb 1 Uhr mittags und von 3 Uhr nach¬ mittags bis 8 Uhr abends. An Sonn= und Feiertagen des ganzen Jahres mit Ausnahme des Christtages, des Oster= und des Pfingstsonntages, sowie des Neujahrsfestes ist das Bad von 8 Uhr früh bis 1 Uhr mittags geöffnet. 2. Der Eintritt in die städtischen Volks=Brause¬ bäder ist nur gegen Vorweis einer Badekarte, welche vom Bademeister durchlocht wird, gestattet. Beim Verlassen des Bades ist die Karte dem Bademeister zu übergeben. Die jeweiligen Verkaufstellen der Badekarten für die Volksbrausebäder werden vom Stadtmagistrate bestimmt. Für das Bad in der Jahnstraße (Drei¬ heiligen) bei Christian Pfisterer, Dreiheiligenstraße Nr. 11; für das Bad in der Schulstraße (Wilten) bei Konditor Telfser, Leopoldstraße 13. 3. Die Preise für die Bäder wurden mit Beschluß des Gemeinderates vom 16. Dezember 1903 folgendermaßen festgesetzt: Für ein Brausebad an Werktagen während der ganzen Badezeit 20 Heller, an den Sonn= und Feiertagen und an den Vorabenden der Sonn= und Feiertage von 4 Uhr nachmittags angefangen 12 Heller; für ein Wannenbad ohne Brause 40 Heller; für ein Wannenbad mit Brause 50 Heller. Für das Brausebad wird jedem Badegast ein Handtuch verabfolgt. Für ein Wannenbad wird dem Badegast ein Lein¬ tuch verabreicht. Wird noch weitere Wäsche gewünscht, so ist hiefür eine besondere Gebühr zu entrichten und zwar: Für ein Handtuch 4 Heller, für ein Leintuch 8 Heller. Seife wird zum Selbstkostenpreise vom Bademeister verkauft. 4. Kindern unter 6 Jahren ist das Baden nur in Begleitung von erwachsenen Personen ge¬ stattet. Für diese Kinder ist im Wannenbade keine Ge¬ bühr zu entrichten. Die Dauer der Benützung eines Brausebades darf einschließlich der zum Aus¬ und Ankleiden notwendigen Zeit 15 Minuten nicht übersteigen. Die Dauer der Benützung eines Wan¬ nenbades wird für Männer mit 30 Minuten, für Frauen mit 40 Minuten festgesetzt. 5. Der äußerliche Gebrauch von Medikamenten, sowie der Zusatz von solchen beim Gebrauche der Bäder ist verboten. 6. Die Badegäste sind befugt, unreine oder nasse Wäsche zurückzuweisen. Beim Verlassen des Bades sind die Wäschestücke dem Badediener (der Badedienerin) zu übergeben. Nach genommenem Bade haben die Badegäste die Anstalt sofort zu verlassen.