Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Kaminfeger=Gebühren. — Armenfondsgebühren=Tarif.
347
Wenn eine Reinigung zu einer ganz bestimmten Tageszeit oder zur Nachtzeit, d. i. von 6 Uhr abends bis
6 Uhr früh, beansprucht wird, erhöhen sich die vorstehenden Tarifsätze um 75%.
Ueber alle in diesem Tarife nicht angeführten Arbeiten ist mit den Kaminfegermeistern eine besondere Ver¬
einbarung zu tressen.
Die Fortschaffung des Rußes aus Dachböden, Kellern u. dgl. ist im vorstehenden Tarife nicht enthalten.
Armenfondsgebühren-Carif.
1. Statthalterei=Kundmachung vom 10. April 1910, L.=G.=Bl. Nr. 33, betreffend die Einhebung städt.
Auflagen für Theatervorstellungen und verschiedene öffentliche Veranstaltungen und Vorführungen
in der Landeshauptstadt Innsbruck.
1. Für jede Tanzunterhaltung in
öffentlichen Lokalen. K 4
2. Für Theatervorstellungen
pro Vorstellung:
a) im Stadtheater
b) in anderen Lotalen je nach Größe des
Lokales und Bedeutung des Unter¬
nehmens
3. für Varieté=Vorstellungen
je nach Größe des Lokales und Be¬
deutung des Unternehmens pro Vor¬
stellung......
4. für Konzerte und andere Produk¬
tionen in öffentlichen Lokalen pro
Vorstellung:
a) gegen Eintrittsgeld, Sammlung oder
Enthebungskarten
b) ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder
Enthebungskarten
5. für Musik und andere Pro¬
duktionen im Umherziehen
von Lokal zu Lokal pro Tag:
a) bei höchstens zwei Personen ...
b) für jede Person mehr .....
6. für Produktionen und Schau¬
stellungen von Wanderun¬
ternehmungen im Freien oder
in eigenen Buden, Zelten usw. pro
Tag:
a) von größerer Bedeutung, als grö¬
ßere Menagerien und Zirkusse, Kine¬
mathographen, Rutschbahnen, Hippo¬
drome usw. K. 6—12
b) von geringerer Bedeutung, als:
Schießbuden, Ringelspiele, Vivarien,
Schaustellungen von Abnormitäten
und Kuriositäten aller Art, Guckkä¬
sten, Wachsfigurenkabinette, Ball¬
und Plattenwurf, Tiervorstellungen,
Schiffschaukeln usw. K 1—6
je nach Größe des Unternehmens, An¬
zahl der Vorstellungen usw.
7. für ständige Schaustellungs¬
unternehmungen, als: Pano¬
ramen, Kinemathographen und ähn¬
liche Unternehmungen je nach Größe
und Bedeutung des Unternehmuns
pro Tag..... K 1—2
8. für Bestkegelschieben pro Tag K 4
9. für Veranstaltung von Feuerwer¬
ken gegen Entgelt ...... K 10
K 10
K 4—8
K 6—-12
K 4
K 1.20
K 1
K 0.30
Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werden dem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen.
2. Gebühren für Polizeistunde=Verlängerungen.
(Erlaß des Tiroler Landesausschusses vom 25. April 1910 Zl. 293/III/3.)
Für jede Polizeistunde=Verlängerung.. 4 K
Monatslizenzen a) bis 2 Uhr früh . .. 60 K
Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh . . . 90 K
Stadtmagistrat Innsbruck.