Kaminfeger=Gebühren. — Armenfondsgebühren=Tarif. 347 Wenn eine Reinigung zu einer ganz bestimmten Tageszeit oder zur Nachtzeit, d. i. von 6 Uhr abends bis 6 Uhr früh, beansprucht wird, erhöhen sich die vorstehenden Tarifsätze um 75%. Ueber alle in diesem Tarife nicht angeführten Arbeiten ist mit den Kaminfegermeistern eine besondere Ver¬ einbarung zu tressen. Die Fortschaffung des Rußes aus Dachböden, Kellern u. dgl. ist im vorstehenden Tarife nicht enthalten. Armenfondsgebühren-Carif. 1. Statthalterei=Kundmachung vom 10. April 1910, L.=G.=Bl. Nr. 33, betreffend die Einhebung städt. Auflagen für Theatervorstellungen und verschiedene öffentliche Veranstaltungen und Vorführungen in der Landeshauptstadt Innsbruck. 1. Für jede Tanzunterhaltung in öffentlichen Lokalen. K 4 2. Für Theatervorstellungen pro Vorstellung: a) im Stadtheater b) in anderen Lotalen je nach Größe des Lokales und Bedeutung des Unter¬ nehmens 3. für Varieté=Vorstellungen je nach Größe des Lokales und Be¬ deutung des Unternehmens pro Vor¬ stellung...... 4. für Konzerte und andere Produk¬ tionen in öffentlichen Lokalen pro Vorstellung: a) gegen Eintrittsgeld, Sammlung oder Enthebungskarten b) ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder Enthebungskarten 5. für Musik und andere Pro¬ duktionen im Umherziehen von Lokal zu Lokal pro Tag: a) bei höchstens zwei Personen ... b) für jede Person mehr ..... 6. für Produktionen und Schau¬ stellungen von Wanderun¬ ternehmungen im Freien oder in eigenen Buden, Zelten usw. pro Tag: a) von größerer Bedeutung, als grö¬ ßere Menagerien und Zirkusse, Kine¬ mathographen, Rutschbahnen, Hippo¬ drome usw. K. 6—12 b) von geringerer Bedeutung, als: Schießbuden, Ringelspiele, Vivarien, Schaustellungen von Abnormitäten und Kuriositäten aller Art, Guckkä¬ sten, Wachsfigurenkabinette, Ball¬ und Plattenwurf, Tiervorstellungen, Schiffschaukeln usw. K 1—6 je nach Größe des Unternehmens, An¬ zahl der Vorstellungen usw. 7. für ständige Schaustellungs¬ unternehmungen, als: Pano¬ ramen, Kinemathographen und ähn¬ liche Unternehmungen je nach Größe und Bedeutung des Unternehmuns pro Tag..... K 1—2 8. für Bestkegelschieben pro Tag K 4 9. für Veranstaltung von Feuerwer¬ ken gegen Entgelt ...... K 10 K 10 K 4—8 K 6—-12 K 4 K 1.20 K 1 K 0.30 Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werden dem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen. 2. Gebühren für Polizeistunde=Verlängerungen. (Erlaß des Tiroler Landesausschusses vom 25. April 1910 Zl. 293/III/3.) Für jede Polizeistunde=Verlängerung.. 4 K Monatslizenzen a) bis 2 Uhr früh . .. 60 K Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh . . . 90 K Stadtmagistrat Innsbruck.