342 Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. *) Anmerkung. Die Martezeit vor Antritt der Fahrt bei Bestellung zum Haufe, welche vom Zeitpunkte an gerechnet wird, an welchem der Fiaker zu erscheinen beordert und erschienen ist, lowie die Zeit des Hufenthaltes während der Fahrt bezw. zwilchen der Hin- und Rückfahrt, sind zu¬ lammen mit 7o h (für den Zweispänner) und zo h (für den Einspänner) pro ¼ Stunde zu vergüten, wobei jede angefangene ¼ Stunde als volle berechnet wird. Bei den Fahrten 2, 3 und 4 ist im Fahrpreise die Vergütung für den Bufenthalt von 1 bezw. ½ bezw. 1½ St. inbegriffen. Gepäck: Kleine Gepäckstücke, wenn sie im Magen untergebracht werden, sind frei; für größere Gepäcksstücke und Gepäck, welches auf dem Bocke untergebracht wird, ist eine Gebühr von 4o h pro Stück zu entrichten.