340 Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. Carif der Fiaker und Lohnkutscher für die Landeshauptltadt Innsbruck und Umgebung. *) Anmerkung. Die Care für diese Fahrten ist nur für die Hinfahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Münscht der Fahrgaft während der Fahrt irgendwo Hufenthalt zu nehmen oder will derselbe den Magen innerhalb des unter I bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt benützen, so tritt vom Zeitpunkte der Benützung des Magens an, der nachstehende Zeit -Carif in Wirklamkeit. **) Anmerkung. Bei Bestellung zum Hause wird der Beginn der Fahrt vom Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Fiaker zu erscheinen beordert wurde und erschienen ist. Jede begonnene ¼ Stunde des Fahrens oder Martens wird als volle berechnet. Die für die leere Rückfahrt zum Husgangspunkte notwendige Zeit ist ebenfalls zu vergüten, es darf aber für dieselbe nie mehr als ¼ Stunde angerechnet werden.