328 Tarif der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren. höflich und zuvorkommend zu benehmen; andererseits haben ause Besucher der Aunstalt den Anordungen der Schwimmeisters bei sonstiger Verweisung aus der Anstalt unweigerlich Folge zu leisten. Allfällige Beschwerden sind in das bei der Kassa aufiegende Beschwverdeduch eiungntragen oder beimn Stadtmagistrate vorzubringen. Dreis-Carif. Carif der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren für Schlacht= und Stechvieh, Fleisch und (Pligcewaren ab 1. Jinne 19l0, Waggebühren: In der Großvieh=Schlachthalle kostet ichebähgreng auf der Gletovagevon Groholch 10 h. von Kleinvieh 10 h Auf beinogeht alwage im Schlachthofe kostet jede f der Zentimalwage lostel jede Stallgebühren: Für Großvieh per Stück und Tag 40 h Für Kleinvieh per Stück und Tag 10 h Die Futterpreise werden nach Anhörung der Vieh¬ händler jedes Vierteljahr von der Schlachhaus=Kom¬ mission bestimmt.