Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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328
Tarif der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren.
höflich und zuvorkommend zu benehmen; andererseits
haben ause Besucher der Aunstalt den Anordungen der
Schwimmeisters bei sonstiger Verweisung aus der
Anstalt unweigerlich Folge zu leisten.
Allfällige Beschwerden sind in das bei der Kassa
aufiegende Beschwverdeduch eiungntragen oder beimn
Stadtmagistrate vorzubringen.
Dreis-Carif.
Carif
der staatl. Verzehrungssteuer, des städt. Aufschlages und der Schlachtgebühren für Schlacht= und Stechvieh, Fleisch
und (Pligcewaren ab 1. Jinne 19l0,
Waggebühren: In der Großvieh=Schlachthalle kostet
ichebähgreng auf der Gletovagevon Groholch 10 h.
von Kleinvieh 10 h
Auf beinogeht alwage im Schlachthofe kostet jede
f der Zentimalwage lostel jede
Stallgebühren: Für Großvieh per Stück und Tag 40 h
Für Kleinvieh per Stück und Tag 10 h
Die Futterpreise werden nach Anhörung der Vieh¬
händler jedes Vierteljahr von der Schlachhaus=Kom¬
mission bestimmt.