242 Stempel=Skalen. 2. Der Vermieter erlegt für jede zur Ankündigung gebrachte Wohnung bezw. jedes Geschäftslokal beim Arbeitsamte gegen Empfangsbestätigung eine Kau¬ tion von 2 Kr., welche verfällt, falls der Vermieter seiner Verpflichtung, die erfolgte Vermietung jeder zur Ankündigung gebrachten Wohnung oder Geschäfts¬ lokales binnen 24 Stunden dem Arbeitsamte zu mel¬ den, nicht nachkommt. Ueber rechtzeitige Anmeldung wird die Kaution gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung zurücker¬ stattet. 3. Das Arbeitsamt entfernt von der Wohnungstafel alle Ankündigungen von Wohnungen ec., bezüglich deren die erfolgte Vermietung gemeldet oder sonst konstatiert und der Vermieter vom Kautionsverfall verständigt wurde. Ebenso werden alle Ankündigungen, die schon ein halbes Jahr angekündigt sind oder bezüglich welcher der angegebene Vermittlungstermin verstrichen ist, von amtswegen entfernt. 4. Alle Geschäfte der Wohnungsnachweisstelle werden von den Angestellten des städt. Arbeitsamtes in den für dasselbe festgesetzten Geschäftsstunden unter Lei¬ tung und Aufsicht des Stadtmagistrates geführt. Wlessiper=Braten.