Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Stempel=Skalen.
2.
Der Vermieter erlegt für jede zur Ankündigung
gebrachte Wohnung bezw. jedes Geschäftslokal beim
Arbeitsamte gegen Empfangsbestätigung eine Kau¬
tion von 2 Kr., welche verfällt, falls der Vermieter
seiner Verpflichtung, die erfolgte Vermietung jeder
zur Ankündigung gebrachten Wohnung oder Geschäfts¬
lokales binnen 24 Stunden dem Arbeitsamte zu mel¬
den, nicht nachkommt.
Ueber rechtzeitige Anmeldung wird die Kaution
gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung zurücker¬
stattet.
3.
Das Arbeitsamt entfernt von der Wohnungstafel
alle Ankündigungen von Wohnungen ec., bezüglich
deren die erfolgte Vermietung gemeldet oder sonst
konstatiert und der Vermieter vom Kautionsverfall
verständigt wurde.
Ebenso werden alle Ankündigungen, die schon ein
halbes Jahr angekündigt sind oder bezüglich welcher der
angegebene Vermittlungstermin verstrichen ist, von
amtswegen entfernt.
4.
Alle Geschäfte der Wohnungsnachweisstelle werden
von den Angestellten des städt. Arbeitsamtes in den
für dasselbe festgesetzten Geschäftsstunden unter Lei¬
tung und Aufsicht des Stadtmagistrates geführt.
Wlessiper=Braten.