Stempel Skalen. I. Für Wechsel und Anweisungen bis auf langstens 6 Monate. mehr, wobei ein Restbetrag unter 3000 K als voll anzunehmen ist. II. Für Rechtsurkunden, wie Qnittungen u. dgl. und so fort von je 800 K um K 2.50 mehr, wobei ein Restbetrag von weniger als 800 K als voll anzu¬ nehmen ist. III. Für Perzentnal-Gebühren. und so fort von'je 400 K um K 2.50 mehr, wobei ein Restbetrag unter 400 K als voll anzunehmen ist.