Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Stempel Skalen.
I.
Für Wechsel und Anweisungen
bis auf langstens 6 Monate.
mehr, wobei ein Restbetrag unter
3000 K als voll anzunehmen ist.
II.
Für Rechtsurkunden, wie
Qnittungen u. dgl.
und so fort von je 800 K um K 2.50
mehr, wobei ein Restbetrag von
weniger als 800 K als voll anzu¬
nehmen ist.
III.
Für Perzentnal-Gebühren.
und so fort von'je 400 K um K 2.50
mehr, wobei ein Restbetrag unter
400 K als voll anzunehmen ist.