Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Packträger=Tarif.
243
H. Holzspalte=Tarif:
I. Hartes Holz.
a) zu Ofenheizung:
für 1 Raum=Meter einmal abgeschnitten — K 60 ,
für 1 Raum=Meter zweimal abgeschnitten — „ 80 „
für 1 Raum=Meter dreimal abgeschnitten — „ 90 „
für 1 Raum=Meter viermal abgeschnitten 1 „ 20 „
b) zu Herdholz klein gespalten:
für 1 Raum=Meter einmal abgeschnitten — „ 70 „
für 1 Raum=Meter zweimal abgeschnitten — „ 90 „
für 1 Raum=Meter dreimal abgeschnitten 1 „ 10 „
für 1 Raum=Meter viermal abgeschnitten 1 „ 30 „
II. Weiches Holz.
a) zu Ofenheizung:
für 1 Raum=Meter einmal abgeschnitten — „ 50 „
für 1 Raum=Meter zweimal abgeschnitten — „ 64 „
für 1 Raum=Meter dreimal abgeschnitten — „ 76 „
für 1 Raum=Meter viermal abgeschnitten — „ 90 „
b) zu Herdholz klein gespalten:
für 1 Raum=Meter einmal geschnitten. . — „ 60 „
für 1 Raum=Meter zweimal geschnitten . — „ 80 „
für 1 Raum=Meter dreimal geschnitten . — „ 96 „
für 1 Raum=Meter viermal geschnitten . 1 „ 20 „
III. Kurzes oder Bauernholz.
Hartes als Ofenholz für 1 Meter 20
altes als Herdholz für 1 Meter 34
Weiches als Ofenholz für 1 Meter 16
Weiches als Herdholz für 1 Meter 28
I. Tarif für das Holztragen und Aufstocken:
a) 1 Meter mit 1 Schnitt und Aufstocken ... 24 „
1 Meter mit 1 Schnitt ohne Aufstocken .. 18 „
b) 1 Meter mit 2 Schnitt und Aufstocken . . 36 „
1 Meter mit 2 Schnitt ohne Aufstocken ... 24
c) 1 Meter mit 3 Schnitt mit Aufstocken .. 40 „
1 Meter mit 3 Schnitt ohne Aufstocken .. 30 „
d) für das Bauernholz: 1 Meter mit Aufstocken 20 „
für das Bauernholz: 1 Meter ohne Aufstocken 12 „
für jedes Stockwerk mehr:
ad a) um 12 „
ad b) um . . 20 „
ad c) um 24 „
ad d) um .... . . 10 „
Für das Einwerfen des Holzes von der Straße in
den Holzkeller per Raum=Meter..... 16 „
Sämtliche vorstehende Tarifsätze gelten für den Tages¬
dienst.
Für den Nachtdienst kommt die Hälfte der Tagestaxe
hinzuzurechnen.
Der Tagesdienst beginnt in den Sommermonaten, d. i.
von April bis inklusive September, um 5 Uhr früh. Der
Nachdienst um 8 Uhr abends. In den Wintermonaten,
d. i. von Oktober bis inklusive März der Tagesdienst um
7 Uhr früh und der Nachtdienst um 7 Uhr abends.
Bei Gängen mit gewünschter Rückantwort mit Aus¬
nahme der Botengänge ist die Hälfte der Taxe mehr zu
bezahlen.
Zur Uebernahme eines Auftrages hat der Beauftragte
nur 5 Minuten lang unentgeltlich zu warten; für einen
längeren Aufenthalt, wie überhaupt für jede Wartezeit,
sind für die Viertelstunde 10 Heller zu vergüten.
Sind 2 oder mehrere Männer zur Erledigung eines
Auftrages erforderlich, so ist jeder besonders nach dem
tarifmäßigen Satze zu bezahlen.
Alle im Tarife nicht vorgesehenen Fälle bedürfen
vorhergehender Uebereinkunft mit der Direktion.
K. Tarif für Ueberführen (Uebertragen) von
Kranken ins Stadtspital.
I. Im Stadtrayon:
a) bei Tag per Mann.. 1 K — h
b) bei Nacht ..... 1 „ 20 „
II. Aus Wilten, Pradl und Hötting:
a) bei Tag per Mann ..... 1 „ 32 „
b) bei Nacht ....... 1 „ 80 „
L. Botenlohn.
Für expresse Gänge über Land mit Gepäck bis zu
10 Kilogramm nach den Ortschaften:
(für jedes weitere Kilogramm 6 h)
Diese Gebühren verstehen sich bei Tag und sind für
Botengänge bei Nacht d. i. zwischen 8 Uhr abends und
6 Uhr früh noch 50% der vorstehenden Taxe zu ent¬
richten.