220 Eiswerk. Brunnenzinse. — Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. Im Falle bezüglich Schätzung der Betriebsstunden zwischen dem Elektrizitätswerk Innsbruck und dem Konsumenten keine Einigung erzielt wird, so ist in den Stromkreis ein Stundenzähler einzuschalten; die Miete für einen solchen Zähler beträgt pro Monat Kronen 3.50 und ist die Miete für den Zähler so lange zu be¬ zahlen, als sich derselbe in der Anlage befindet, auch wenn er nicht mehr benützt werden sollte. Dem Elektrizitätswerk Innsbruck bleibt es unbe¬ nommen, jederzeit auf eigene Kosten einen solchen Stundenzähler zur Kontrolle zur Aufstellung zu bringen. Sollte das Ergebnis dieser Kontrolle eine bedeutende Ueberschreitung der pauschalierten Stundenzahl ergeben, so hat der Konsument den nach obigem Tarif entfallen¬ den Betrag nachzuzahlen. d) Elektrische Oefen. Zur Heizung von Wohnräumen werden folgende Typen elektrischer Oefen geführt, für welche der Strom im Monatspauschale abgegeben wird. Die entsprechenden Oesen können auch vom Elet¬ trizitätswerk Innsbruck gegen Barzahlung oder gegen monatliche Raten, welche ohne Rücksicht auf die Benü¬ tzung des Apparates in 12—24 aufeinanderfolgenden Monaten, vom Tage der Uebernahme an gerechnet, zu entrichten sind, bezogen werden. Elektrizitätswerk Innsbruck. Carif für vom städtischen Eiswerke abgegebenes Kunsteis. ½ Block das ist 6¼ kg. Kunsteis 12 Heller Zustellgebühr 8 Heller 1 Block „ „ 12½ „ „ 22 „ „ 8 4 Block „ „50 „ „ 72 „ „ 32 „ Carif für Benützung der Kühlzellen-Anlage. für ganzjährige Benützung einer Zelle pro Quadratmeter jährlich. K 70.— für einmaliges Einhängen von Fleisch auf einem fixen Haken pro Tag . . . ... „ —.20 für Benützen eines beweglichen Hakens (Höchstgewicht 20 Kilogramm) pro Tag . . . . „ —.10 Tarif für die Brunnenzinse. Wassermesser. Die Wassermesser werden von stellungspreises jährlich in vierteljährlichen Raten mit der Stadt angeschafft und unterhalten. An Mietzins dem Wasserzins zu bezahlen. für die Wassermesser hat die Partei 10% des Her¬