Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. 221 Carif der Fiaker und Lohnkutscher für die Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung.*) (Die Preise sind in Kronenwährung ausgedrückt und ist das Trinkgeld für den Kutscher bei allen Fahrten mit inbegriffen.) I. Direkte Fahrten: (das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur Hinfahrt, also ohne Rückfahrt und ohne Aufenthalt während der Fahrt) innerhalb Umgebung bis: > 7 1 von einem Standplatze aus des Stadtgebietes oder in die nächste Berg Isel (zum Fuße) Pension Kaiser Ferrarihof Friedhof städtischer) Hötting (Stamserwirt) Hohlweg (zum Fuße) Kettenbrücke Peterbründl Pradl (Dorf Schwimmschule (städtische) Sillbrücke bei der Gasfabrik Sillbrücke beim Sillfalle und umgekehrt. Für größere Gepäckstücke, welche nicht des Wagens untergebracht werden können, ist eine Ge¬ bühr von 20 Hellern per Stück zu bezahlen. Anderes Gepäck frei. 5 8 60 9 im Innern Anmerkung: Die Taxe für diese Fahrten ist nur für die Hin¬ fahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahrgast während der Fahrt irgendwo Aufenthalt zu nehmen, oder will derselbe den Wagen innerhalb des sub I bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt be¬ nützen, so tritt vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens an der nach¬ stehende Zeittarif in Wirksamkeit. II. Zeitfahrten innerhalb des Stadtgebietes und des unter I bezeichne¬ ten Umkreises von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers oder einem andern von demselben be¬ zeichneten Orte aus: Ein= Zwei¬ spänner für die erste ½ Stunde .... 1.20 2.— für jede weitere ¼ Stunde . . .. —.40 —.60 Anmerkung: Jede angefangene ¼ Stunde wird als voll berechnet. III. Fahrten mit bestellten Wägen innerhalb des Stadtgebietes oder der sub I aufgeführ¬ ten nächsten Umgebung mit besonderem Tarife Bahnhof=, Theater=, Konzert= und Ball¬ Fahrten. Für nachstehende Fahrten, wenn dieselben mit be¬ stellten Wägen ausgeführt werden, gilt ausschließlich folgender Tarif: Ein= Zwei¬ Von oder zum Bahnhofe: spänner a) bei Tag........ 1.60 2.60 b) bei Nacht......... 2.20 3.80 Fahrten ins Theater oder zu Konzerten: a) einmalige Fahrt ....... 1.40 2.— b) Hin= und Rückfahrt.... . . 2.60 4.— Ballfahrten . . ... .. . . .. 1.— 1.60 IV. Fahrten in die weitere Umgebung von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte aus, und zwar für die Hin= und Rückfahrt mit ent¬ sprechendem Ausenthalte. Hiebei steht es dem Fahr¬ gaste in allen Fällen frei, zu bestimmen, wo der Wagen nach Beendigung der Fahrt anzuhalten hat. Ein= Zwei¬ spänner *) Tarif vom 24. August 1898.