Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Tarif der Fiaker und Lohnkutscher.
221
Carif der Fiaker und Lohnkutscher
für die Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung.*)
(Die Preise sind in Kronenwährung ausgedrückt und ist das Trinkgeld für den Kutscher bei allen Fahrten mit
inbegriffen.)
I. Direkte Fahrten:
(das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur Hinfahrt, also
ohne Rückfahrt und ohne Aufenthalt während der Fahrt)
innerhalb
Umgebung bis:
>
7 1
von einem Standplatze aus
des Stadtgebietes oder in die nächste
Berg Isel (zum Fuße)
Pension Kaiser
Ferrarihof
Friedhof städtischer)
Hötting (Stamserwirt)
Hohlweg (zum Fuße)
Kettenbrücke
Peterbründl
Pradl (Dorf
Schwimmschule (städtische)
Sillbrücke bei der Gasfabrik
Sillbrücke beim Sillfalle
und umgekehrt.
Für größere Gepäckstücke, welche nicht
des Wagens untergebracht werden können, ist eine Ge¬
bühr von 20 Hellern per Stück zu bezahlen. Anderes
Gepäck frei.
5
8
60
9
im Innern
Anmerkung: Die Taxe für diese Fahrten ist nur für die Hin¬
fahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahrgast während
der Fahrt irgendwo Aufenthalt zu nehmen, oder will derselbe den
Wagen innerhalb des sub I bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrt be¬
nützen, so tritt vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens an der nach¬
stehende Zeittarif in Wirksamkeit.
II. Zeitfahrten
innerhalb des Stadtgebietes und des unter I bezeichne¬
ten Umkreises von den Standplätzen, der Wohnung
des Bestellers oder einem andern von demselben be¬
zeichneten Orte aus: Ein= Zwei¬
spänner
für die erste ½ Stunde .... 1.20 2.—
für jede weitere ¼ Stunde . . .. —.40 —.60
Anmerkung: Jede angefangene ¼ Stunde wird als voll berechnet.
III. Fahrten mit bestellten Wägen
innerhalb des Stadtgebietes oder der sub I aufgeführ¬
ten nächsten Umgebung mit besonderem Tarife
Bahnhof=, Theater=, Konzert= und Ball¬
Fahrten.
Für nachstehende Fahrten, wenn dieselben mit be¬
stellten Wägen ausgeführt werden, gilt ausschließlich
folgender Tarif: Ein= Zwei¬
Von oder zum Bahnhofe: spänner
a) bei Tag........ 1.60 2.60
b) bei Nacht......... 2.20 3.80
Fahrten ins Theater oder zu Konzerten:
a) einmalige Fahrt ....... 1.40 2.—
b) Hin= und Rückfahrt.... . . 2.60 4.—
Ballfahrten . . ... .. . . .. 1.— 1.60
IV. Fahrten in die weitere Umgebung
von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers
oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte
aus, und zwar für die Hin= und Rückfahrt mit ent¬
sprechendem Ausenthalte. Hiebei steht es dem Fahr¬
gaste in allen Fällen frei, zu bestimmen, wo der Wagen
nach Beendigung der Fahrt anzuhalten hat.
Ein= Zwei¬
spänner
*) Tarif vom 24. August 1898.