Tarif der Fiaker und Lohnkutscher. III Fahrten Fahrten Fahrten Mieders den ganzen Tag Mühlau (zum Coreth oder zur Pension Edelweiss) Mutters Natters Neustift Patsch Rinn Rinn den ganzen Tag Rothenbrunn über Ke¬ maten.. Salzberg über Hall Schönberg.... Schönberg den ganzen Tag..... Seefeld samt Vorspann Sistrans Sistrans den ganzen Tag Stefansbrücke Telfs Vill Völs Volders Wattens Weiherburg (Schloss). Zirl Zirl über Kematen spänner spänner 13.60 22.— 4.60 6.60 6.20 10.20 5.— 8.— 20.— 33.— 9.20 16.— 9.20 15.60 13.60 22.— 11.60 18.— —.— 39.— 10.40 16.— 13.60 22.— 10.60 13.60 6.— 13.60 4.80 4.80 8.40 9.20 4.60 7.— 9.20 22.— 35.— 16.— 22.— 9.20 22.— 7.20 7.20 12.60 14.60 6.60 12.— 13.60 inr. 16l. Spänner spänner Rundfahrten über die Kettenbrücke nach Schloss Amras und Berg Isel... 7.80 11.20 über Amras u. Lans nach Igls oder umgekehrt. 8.80 13.60 über Egerdach, Ampass, Aldrans und Amras nach Innsbruck . . . 9.20 15.60 Bei diesen Fahrten tritt, wenn der Wagen blos zur Hinfahrt gemietet wurde; ein Nachlass von 10% der Fahrtaxe ein. V. Erhöhung der Fahrtaxe und des Trinkgeldes für Fahrten während der Nachtzeit. Fällt bei den unter I und II an¬ geführten Fahrten die ganze Dauer der Wagenbenützung in die Nacht¬ zeit, so ist die Fahrtaxe und das Trinkgeld um die Hälfte zu erhöhen. Als Nachtzeit gilt in den Monaten Mai bis Ende September die Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh und in den übrigen Monaten die Zeit von 9 Uhr abends bis 7 Uhr früh. Findet die Wagenbenützung nur teilweise in der Nachtzeit statt, so ist die Entlohnung für die ganze Zeit der Wagenbenützung nach jener Periode zu leisten, zu welcher der grössere Teil der Wagenbenützung gehört. VI. Sondertarif für Fahrten zum Landeshauptschiesstand und zurück. Ein. Zwei¬ spänner spänner Von jedem Punkte der Stadt Innsbruck zum Landes-Hauptschiess¬ stande 4.— 6.— Vom Landeshauptschiess¬ stande nach jedem Punkte der Stadt Inns¬ bruck . . 4.— 6.— Zuschläge zu den Preisen obiger Fahrten für: a) jede Viertel-Stunde Aufenthalt vor oder während der Fahrt .. . . . . —.40 —.60 b) Nacht-Fahrten (von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh)*) . . 2.— 3.— *) Findet die Wagenbenützung nur teil¬ weise in der Nachtzeit statt, so ist die Entlohnung für die ganze Zeit der Wagen¬ benützung nach jener Periode zu leisten, zu welcher der grössere Teil der Wagen¬ benützung gehört. Vorstehender Tarif wurde von der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg auf Grund des § 51 der G.-Odg. mit den Erlässen vom 27. August 1898, Z. 31161 und 23. März 1901, Z. 12365, als Maximaltarif für das Fiaker- und Lohnkutschergewerbe in Innsbruck festgesetzt. Packträger-Tarif. Die Dienstmänner, Packträger und Kommissionäre sind berechtigt zu fordern: A. Für einfache Gänge, Bestellungen etc. oder gewöhnliche leichte Dienstleistungen. 1. Ohne Gerätschaften für jeden Gang mit Last bis zu 10 Kilogramm od. kurze leichte Dienstleistungen: a) im Innern der Stadt und Wilten bis zur Staatsbahnlinie 20 h b) nach den nahen Ortschaften, als Hötting, Pradi. 40 c) nach Wilten oberhalb der Kirche, der Staats¬ bahnlinie, Mühlau ...... . . . 40 „ 2. mit Gerätschaften oder Lasten über 10 bis 50 Kilogramm: a) im Stadtbezirke, in Wilten bis zur Staats¬ bahnlinie 10 bis 20 Kilogramm ... .. 40 h 20 bis 50 Kilogramm . . . . . . . . 60 „, b) nach Mühlau, Hötting, Pradl, Wilten ober¬ halb der Staatsbahnlinie mit Lasten von 10 bis 20 Kilogramm . . . . . . . . 60 „ von 20 bis 50 Kilogramm.. . . 80 „ Für bestimmte Zeitdauer: ohne Gerätschaften für jede Stunde per Mann 40,, mit denselben .......... 50 „ B. Transporte bei Wohnungswechsel: a) die Stunde per Mann mit den nötigen Ge¬ räten und der Verpflichtung im Bedarfsfalle 10 Stunden zu arbeiten.... . .. 25 „ b) nach Uebereinkommen auch im Akkord. C. Für Transporte vom und zum Bahnhofe: 1. für Gepäcksstücke bis zu 20 Kilogramm Ge¬ samtgewicht