Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Tarif der Fiaker und Lohnkutscher.
III
Fahrten
Fahrten
Fahrten
Mieders den ganzen Tag
Mühlau (zum Coreth oder
zur Pension Edelweiss)
Mutters
Natters
Neustift
Patsch
Rinn
Rinn den ganzen Tag
Rothenbrunn über Ke¬
maten..
Salzberg über Hall
Schönberg....
Schönberg den ganzen
Tag.....
Seefeld samt Vorspann
Sistrans
Sistrans den ganzen Tag
Stefansbrücke
Telfs
Vill
Völs
Volders
Wattens
Weiherburg (Schloss).
Zirl
Zirl über Kematen
spänner spänner
13.60 22.—
4.60 6.60
6.20 10.20
5.— 8.—
20.— 33.—
9.20 16.—
9.20 15.60
13.60 22.—
11.60 18.—
—.— 39.—
10.40 16.—
13.60
22.—
10.60
13.60
6.—
13.60
4.80
4.80
8.40
9.20
4.60
7.—
9.20
22.—
35.—
16.—
22.—
9.20
22.—
7.20
7.20
12.60
14.60
6.60
12.—
13.60
inr. 16l.
Spänner spänner
Rundfahrten
über die Kettenbrücke
nach Schloss Amras
und Berg Isel... 7.80 11.20
über Amras u. Lans nach
Igls oder umgekehrt. 8.80 13.60
über Egerdach, Ampass,
Aldrans und Amras
nach Innsbruck . . . 9.20 15.60
Bei diesen Fahrten tritt, wenn der
Wagen blos zur Hinfahrt gemietet wurde;
ein Nachlass von 10% der Fahrtaxe ein.
V. Erhöhung der Fahrtaxe und des
Trinkgeldes für Fahrten während
der Nachtzeit.
Fällt bei den unter I und II an¬
geführten Fahrten die ganze Dauer
der Wagenbenützung in die Nacht¬
zeit, so ist die Fahrtaxe und das
Trinkgeld um die Hälfte zu erhöhen.
Als Nachtzeit gilt in den Monaten
Mai bis Ende September die Zeit von
10 Uhr abends bis 6 Uhr früh und in
den übrigen Monaten die Zeit von
9 Uhr abends bis 7 Uhr früh. Findet
die Wagenbenützung nur teilweise
in der Nachtzeit statt, so ist die
Entlohnung für die ganze Zeit der
Wagenbenützung nach jener Periode
zu leisten, zu welcher der grössere
Teil der Wagenbenützung gehört.
VI. Sondertarif für Fahrten zum
Landeshauptschiesstand und zurück.
Ein. Zwei¬
spänner spänner
Von jedem Punkte der
Stadt Innsbruck zum
Landes-Hauptschiess¬
stande 4.— 6.—
Vom Landeshauptschiess¬
stande nach jedem
Punkte der Stadt Inns¬
bruck . . 4.— 6.—
Zuschläge zu den Preisen
obiger Fahrten für:
a) jede Viertel-Stunde
Aufenthalt vor
oder während der
Fahrt .. . . . . —.40 —.60
b) Nacht-Fahrten (von
10 Uhr abends bis
6 Uhr früh)*) . . 2.— 3.—
*) Findet die Wagenbenützung nur teil¬
weise in der Nachtzeit statt, so ist die
Entlohnung für die ganze Zeit der Wagen¬
benützung nach jener Periode zu leisten,
zu welcher der grössere Teil der Wagen¬
benützung gehört.
Vorstehender Tarif wurde von der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg auf Grund des § 51 der
G.-Odg. mit den Erlässen vom 27. August 1898, Z. 31161 und 23. März 1901, Z. 12365, als Maximaltarif für das
Fiaker- und Lohnkutschergewerbe in Innsbruck festgesetzt.
Packträger-Tarif.
Die Dienstmänner, Packträger und Kommissionäre
sind berechtigt zu fordern:
A. Für einfache Gänge, Bestellungen etc. oder
gewöhnliche leichte Dienstleistungen.
1. Ohne Gerätschaften für jeden Gang mit Last bis zu
10 Kilogramm od. kurze leichte Dienstleistungen:
a) im Innern der Stadt und Wilten bis zur
Staatsbahnlinie 20 h
b) nach den nahen Ortschaften, als Hötting,
Pradi. 40
c) nach Wilten oberhalb der Kirche, der Staats¬
bahnlinie, Mühlau ...... . . . 40 „
2. mit Gerätschaften oder Lasten über 10 bis
50 Kilogramm:
a) im Stadtbezirke, in Wilten bis zur Staats¬
bahnlinie
10 bis 20 Kilogramm ... .. 40 h
20 bis 50 Kilogramm . . . . . . . . 60 „,
b) nach Mühlau, Hötting, Pradl, Wilten ober¬
halb der Staatsbahnlinie mit Lasten von
10 bis 20 Kilogramm . . . . . . . . 60 „
von 20 bis 50 Kilogramm.. . . 80 „
Für bestimmte Zeitdauer:
ohne Gerätschaften für jede Stunde per Mann 40,,
mit denselben .......... 50 „
B. Transporte bei Wohnungswechsel:
a) die Stunde per Mann mit den nötigen Ge¬
räten und der Verpflichtung im Bedarfsfalle
10 Stunden zu arbeiten.... . .. 25 „
b) nach Uebereinkommen auch im Akkord.
C. Für Transporte vom und zum Bahnhofe:
1. für Gepäcksstücke bis zu 20 Kilogramm Ge¬
samtgewicht