Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Tarif
der
Fiaker und Lohnkutscher
für die
Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung.)
(Die Preise sind in Kronenwährung ausgedrückt und ist das Trinkgeld für den Kutscher bei allen Fahrten
mit inbegriffen.)
Fahrten
Fahrten
Fahrten
S 5
S
2. 150
I. Direkte Fahrten:
das sind Fahrten mit Benützung des
Wagens nur zur Hinfahrt, also ohne Rück¬
fahrt und ohne Aufenthalt während der
Fahrt)
von einem Standplatze aus
innerhalb des Stadtgebietes oder in
die nächste Umgebung bis:
Berg Isel (zum Fusse)
Pension Kayser
Ferrarihof.... .
Friedhof (städtischer)
Hötting (Stamserwirt)
Hohlweg (zum Fusse)
Kettenbrücke
Peterbründl
Pradl (Dorf)
Schwimmschule (städtische)
Sillbrücke (b. d. Gasfabrik)
Sillbrücke (beim Sillfalle)
und umgekehrt..
Für grössere Gepäcksstücke, welche
nicht im Innern des Wagens unter¬
gebracht werden können, ist eine
Gebür von 20 Hellern per Stück zu
bezahlen. Anderes Gepäck frei.
Anmerkung. Die Taxe für diese
Fahrten ist nur für die Hinfahrt an ein be¬
stimmtes Ziel berechnet. Wünscht der Fahr¬
gast während der Fahrt irgendwo Aufent¬
halt zu nehmen, oder will derselbe den
Wagen innerhalb des sub I bezeichneten
Bezirkes zur Rückfahrt benützen, so tritt
vom Zeitpunkt der Benützung des Wagens
an, der nachstehende Zeittarif in Wirk¬
samkeit.
II. Zeitfahrten
innerhalb des Stadtgebietes und des
unter I bezeichneten Umkreises von
den Standplätzen, der Wohnung des
Bestellers, oder einem anderen von
demselben bezeichneten Orte aus:
M. In¬
spänner spänner
für die erste ½ Stunde 1.20 2.—
für jede weitere ¼ Stde. —.40 —.60
Anmerkung: Jede angefangene ¼
Stunde wird als voll berechnet.
III. Fahrten mit bestellten Wägen
innerhalb des Stadtgebietes oder der
sub I aufgeführten nächsten Um¬
gebung mit besonderem Tarife
Bahnhof-, Theater-, Konzert¬
und Ball-Fahrten).
Für nachstehende Fahrten, wenn
dieselben mit bestellten Wägen aus¬
geführt werden, gilt ausschliesslich
folgender Tarif: Ein¬
spänner spänner
Von oder zum Bahnhofe:
a) bei Tag. . . . 1.60 2.60
b) bei Nacht . . . . 2.20 3.80
Fahrten ins Theater oder
zu Konzerten:
a) einmalige Fahrt. 1.40 2.—
b) Hin- u. Rückfahrt 2.60 4.—
Ballfahrten . . . 1.— 1.60
IV. Fahrten in die weitere Umgebung
von den Standplätzen, der Wohnung
des Bestellers oder einem anderen von
demselben bezeichneten Orte aus, u.
zw. für die Hin- u. Rückfahrt mit
entsprechendem Aufenthalte. Hiebei
steht es dem Fahrgaste in allen Fällen
frei, zu bestimmen, wo der Wagen
nach Beendigung der Fahrt anzu¬
halten hat.
Ein. Zuei¬
spänner spänner
Absam .. . . . 6.— 10.—
Absam über die Dörfer 8.40 12.60
*) Tarif vom 24. August 1898.