Verhalten bei Brandausbruch, Unglücksfällen und Notständen Bei Ausbruch eines Brandes oder bei anderen Unglücksfällen (Explosion, Einsturz, Wasserrohrbruch, Überschwemmung, Ausströmen von Gas, Verkehrsunfall mit großem Sachschaden, der ein Verkehrshindernis hervorruft] und bei öffentlichen Notständen aller Art ist jedermann verpflichtet, das Wahrgenommene unverzüglich der städtischen Berufs¬ feuerwehr in der Fallmerayerstraße 1, Parterre rechts, mündlich oder durch Fernsprecher unter den Nummern 122 oder 42 4 11 oder 24 4 12 zu melden. Diese Meldung soll in folgender Reihenfolge gegeben werden: 1. Straße, Platz und Hausnummer der Unglücksstelle 2. Art und Umfang des Unglücksfalles 3. Ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind 4. Name und Anschrift des Meldenden Wichtig ist, daß der Meldende seine Angaben in deutlicher und klarer Sprache macht. Die Meldungen können unter den angeführten Telephonnummern zu jeder Tages- und Nachtzeit abgegeben werden. Es ist wünschenswert, daß die meldende Person die Berufsfeuerwehr, die in sehr kurzer Zeit eintreffen wird, am Ort des Unglücks auf der Straße (Weg] erwartet, um der Feuerwehr das schnelle Eingreifen zu erleichtern. Ferner können Meldungen über Brände und öffentliche Notstände bei jeder Dienststelle der Polizei erstattet werden. Straßenfeuermelder sind im Stadtgebiet Innsbruck nicht vorhanden. Verhaltensregeln bei Strom-, Gas- und Wasserstörungen T. Verhalten bei elektrischen Störungen Elektrizitätswerk: Tel. 24761 1. Überbrücke nie die Sicherungen, sie schützen dein Heim vor Brandgefahr. 2. Berühre nie herabhängende Drähte von elektrischen Leitungen; sie sind gefährlich, auch wenn sie am Boden liegen. 3. Elektrische Leitungsanlagen dürfen nur vom dazu befugten Fachmann errichtet werden. Laß selbst die Hände weg. Auch behelfsmäßige Leitungen, z. B. auf Baustellen, müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen; nur dann können Unfälle vermieden werden. 4. Sei besonders vorsichtig in feuchten Räumen (Küchen, Badezimmern, Waschküchen usw.), in Räumen mit Explosions¬ gefahr (Garagen, Tankstellen usw.] und Räumen mit Metallmassen (Wohnräumen mit Zentralheizungen, Metall¬ werkstätten usw.). 5. Rufe bei Störungen stets einen Fachmann zu Hilfe. Das Elektrizitätswerk hat hiefür einen zu jeder Zeit erreichbaren Störungsdienst eingerichtet: Hochhaus, 1. Stock, Ruf 24 7 61. II. Verhalten bei Gasrohrbruch Gaswerk: Tel. 92012 A. Bei Wahrnehmungen von Gasgeruch ist folgendes zu beachten: Der Gebrauch von offenen Flammen, wie Kerzen, Streichhölzern u. dgl., ist strengstens untersagt. 1. Bei Unfällen durch Einatmen von Leuchtgas sofort Arzt oder Rettungsgesellschaft verständigen. 2. In Räumen: Lüften durch öffnen von Türen und Fenstern, alle Gashähne schließen, den Tag und Nacht erreichbaren Wachdienst des Gaswerkes (Telephon-Nr. 92 0 12 Serie) verständigen unter Angabe der genauen Adresse und des Vorfalles, Nebenparteien und eventuell Hausmeister aufmerksam machen. Verwendung von offenen Flammen, das Anzünden von Zündmitteln, das Ein- und Ausschalten von elektrischen Lampen (Funkenbildung!) ist untersagt, die betroffenen Räume sind zu verlassen. Eintreffen des Monteurs abwarten. 3. Bei verschlossenen Räumen: Gaswerk verständigen (wie oben), Polizei und Hausmeister benachrichtigen, wenn not¬ wendig, Treppenhaus lüften. 4. Bei Eindringen von Gas ins Haus von der Straße her: Gaswerk und Hausmeister verständigen, Kellerräume lüften durch öffnen der Türen und Fenster. B. Gasanlagen dürfen nur vom dazu befugten Fachmann repariert werden. III. Verhalten bei Wasserrohrbruch Wasserwerk: Tel. 24761 Läßt sich ein Auslaufhahn (Zapfstelle) auf keine Weise schließen oder ist an dem Leitungssystem innerhalb des Hauses ein Schaden aufgetreten, so ist der „Haupthahn“ im Hause (Keller oder Schacht), das ist das in der Fließrichtung nach dem Wasserzähler angebrachte Absperrventil, in neueren Objekten das Absperrventil in der Wohnung, zu schließen. Insbesondere ist zu beachten, daß das Ventil (Hahn) langsam nach rechts, also im Sinne des Uhrzeigers, zu drehen ist. Bei schnellem Schließen des Ventils kann durch den in der Leitung auftretenden sogenannten Stoßdruck ein größerer Schaden im Leitungssystem oder eine Beschädigung der Armaturen verursacht werden. Nach der Absperrung verständige man den nächstliegenden konzess. Wasserleitungsinstallateur zur Behebung des Schadens. Gelingt die Absperrung aus irgendeinem Grunde nicht, rufe man den Stördienst des Wasserwerkes, von 7 Uhr früh bis 17 Uhr Tel.-Nr. 23 9 64, bei Nacht das Stördienstlokal Badhaus Mühlau bei der neuen Mühlauer Brücke, Tel.-Nr. 86 32, an. Von den Hauseigentümern und Hausbewohnern ist darauf zu achten, daß der Zugang zur Wasserzähler-Anlage stets frei bleibt, um im Falle eines auftretenden Schadens sofort die Absperrung vornehmen zu können.