Stadtwerke Innsbruck □ Elektrizitätswerk Gaswerk Wasserwerk Nordkettenbahn Verhaltungsmaßregeln bei Störungen: Gärtnerei I. Verhalten bei elektrischen Störungen 1. Uberbrücke nie die Sicherungen, sie schützen Dein Heim vor Brandgefahr. 2. Berühre nie herabhängende Drähte von elektrischen Leitungen; sie sind gefährlich, auch wenn sie am Boden liegen. 3. Elektrische Leitungsanlagen dürfen nur vom dazu befugten Fachmann errichtet werden. Laß selbst die Hände weg. Auch behelfsmäßige Leitungen, z. B. auf Baustellen, müssen den Sicher¬ heitsvorschriften entsprechen; nur dann können Unfälle vermieden werden. 4. Sei besonders vorsichtig in feuchten Räumen, wie Badezimmer und Waschküchen, explosions¬ gefährlichen Räumen, wie Garagen, Tankstellen und Räumen mit Metallmassen, wie Zentral¬ heizungen, Metallwerkstätten und ähnlichen. 5. Rufe bei Störungen stets einen Fachmann zu Hilfe. Das Elektrizitätswerk hat hiefür einen zu jeder Zeit erreichbaren Störungsdienst eingerichtet: Hochhaus, 1. Stock, Ruf Nr. 6211. II. Verhalten bei Gasrohrbruch Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist folgendes zu beachten: 1. In Räumen: Lüften durch Offnen von Türen und Fenstern, alle Gashähne schließen, den Wachdienst (Tag und Nacht) des Gaswerkes (Telefon Nr. 47 12) verständigen und unter Angabe der genauen Adresse und des Vorfalles, Nebenparteien und eventuell Hausmeister aufmerksam machen, Verwendung von offenen Flammen, das Anzünden von Zündmitteln, das Ein- und Ausschalten von elektrischen Lampen (Funkenbildung) ist untersagt, die betroffe¬ nen Räume verlassen und Eintreffen des Monteurs abwarten. 2. Bei verschlossenen Räumen: Gaswerk verständigen (wie oben), Kriminalpolizei und Haus¬ meister benachrichtigen, wenn notwendig, Treppenhaus lüften. 3. Bei Eindringen von Gas ins Haus von der Straße her: Gaswerk und Hausmeister ver¬ ständigen (wie oben), Kellerräume lüften durch Offnen der Türen und der hofseitigen Fenster, straßenseitige Fenster geschlossen halten, die Fenster der Stockwerke sind straßenseitig ebenfalls geschlossen zu halten. 4. Bei Unfällen durch Einatmen von Leuchtgas sofort Arzt oder Rettungsgellschaft verständigen. In allen Fällen ist der Gebrauch von offenen Flammen, wie Kerzen, Streichhölzern und dgl., strengstens untersagt. III. Verhalten bei Wasserrohrbruch Läßt sich ein Auslaufhahn (Zapfstelle) auf keine Weise schließen, oder ist an dem Leitungs¬ system innerhalb des Hauses ein Schaden aufgetreten, so ist der „Haupthahn“ im Hause (Keller oder Schacht), das ist das in der Fließrichtung nach dem Wasserzähler angebrachte Absperr¬ ventil, in neueren Objekten das Absperrventil in der Wohnung, zu schließen. Insbesonders ist zu beachten, daß das Ventil (Hahn) langsam nach rechts, also im Sinne des Uhrzeigers zu drehen ist. Bei schnellem Schließen des Ventils kann durch den in der Leitung auftretenden sogenannten Stoßdruck ein größerer Schaden im Leitungssystem, oder eine Beschädigung der Armaturen verursacht werden. Nach der Absperrung verständige man den nächstliegenden konz. Wasserleitungsinstallateur zur Behebung des Schadens. Gelingt die Absperrung aus irgend einem Grunde nicht, rufe man das Wasserwerk (Stördienst) von 7 Uhr früh bis 17 Uhr, Telefon Nr. 3964, bei Nacht das Stördienstlokal Badhaus Mühlau bei der neuen Mühlauer Brücke, Telefon Nr. 2632 an. Von den Hauseigentümern und Hausbewohnern ist darauf zu achten, daß der Zugang zur Wasserzähler-Anlage stets frei bleibt, um im Falle eines auftretenden Schadens sofort die Absperrung vornehmen zu können.