Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Monatl. Stromkosten der elektr. Heilwasserspeicher
Im Sinne der Arbeitsbeschaffung gewährt das EWI bei An¬
schaffung eines Heisswasserspeichers bis auf weiteres nach¬
stehende Beiträge zu den Kosten der Zuleitung:
1. S 50.— bei einem Heisswasserspeicher von über 501 Inh.
2. S 30.— bei einem Heisswasserspeicher für 501 Inhalt.
3. S 20.— bei einem Heisswasserspeicher für 30 1 Inhalt.
Diese Zuschüsse werden bei Anmeldung des Gerätes geleistet,
gleichgültig ob dieses vom EWI oder von einem
Elektro-Installateur bezogen wurde.