Monatl. Stromkosten der elektr. Heilwasserspeicher Im Sinne der Arbeitsbeschaffung gewährt das EWI bei An¬ schaffung eines Heisswasserspeichers bis auf weiteres nach¬ stehende Beiträge zu den Kosten der Zuleitung: 1. S 50.— bei einem Heisswasserspeicher von über 501 Inh. 2. S 30.— bei einem Heisswasserspeicher für 501 Inhalt. 3. S 20.— bei einem Heisswasserspeicher für 30 1 Inhalt. Diese Zuschüsse werden bei Anmeldung des Gerätes geleistet, gleichgültig ob dieses vom EWI oder von einem Elektro-Installateur bezogen wurde.