Zur Beachtung! Aenderungen und Berichtigungen für die nächste Auflage dieses Adreßbuches müssen im Laufe des Jahres, spätestens jedoch bis zum 1. November, unter Benützung dieses Blattes der städtischen Meldestelle (Burggraben Nr. 3) mitgeteilt werden. Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt der Verlag sowie die Druckerei keine Verantwortung. An die Städtische Meldestelle Innsbruck Burggraben Nr. 3 Ich ersuche im Adreßbuch neu aufzunehmen — zu ändern: Innsbruck, am #ne esnesessesn 1931 Unterschrift: Wohnung: