Das Städtische Gaswerk Innsbruck berät Sie vollständig unverbindlich in allen einschlägigen Angelegenheiten und liefert: Gas für alle Zwecke des Haushaltes und alle technischen Bedürfnisse Die Verwendung von Gas ist unübertroffen in Preis und Bequemlichkeit in der Küche bei normalen Arbeiten, bei Backen, Braten, Grillen, bei automatischem Kochen und bei der Warmwasserbereitung Einrichtungen von Warmwasseranlagen für die Zwecke des Haushaltes, im Preis sehr niedrig, Funktion vollständig automatisch ohne jede Wartung; keinerlei Gasverbrauch bei Nichtentnahme des Wassers, keinerlei Wärmeverluste durch Speicherung, beliebige dauernde Verwendbarkeit, jeden Augenblick und für jede Zeit mit der Volleistung arbeitend Gas-Speicher=Thermen n jenen Fällen, in welchen im Interesse des Abnehmers eine Speicherung erwünscht wird Gasheizung hygienisch und ästhetisch unerreicht, wirtschaftlich ausgezeichnet, vollständig auto¬ matisch. Verlangen Sie Rat und Kostenanschlag. Gas-Dampfheizung für Etagen etc., alle Radiatoren von einer Stelle aus und vollständig automatisch beheizt Einrichtungen für alle Zwecke werden vom Gaswerk unter Garantie erstellt und sind auf Wunsch in billigen Mieten und Raten abzuzahlen Kammerofen=Koks aus bester Ruhrkohle für Füll- und Dauerbrandöfen, Zentralheizungen und alle anderen Heizungsarten Steinkohlen-Teer für Zwecke der Konservierung, Entstaubung und Asphaltierung in vorzüglicher Quali¬ tät billigst Ammoniumsulfat für Blumenzucht, Garten und landwirtschaftliche Düngung, sowie für technische Zwecke HALLENBAD DES STADTISCHEN GASWERKES Komfortablestes und elegantestes Schwimmhad, Schwimmunterricht und Sportsbetrieb. Ausgedehnteste Sonnen- und Luftbäder, Einrichtung für Wannen- und Brausebäder, ausgezeichnetes Bufett Direktion und Stadtgeschäft: Verwaltungsgebäude am Bismarkplatz, 2. Stock. Laden im gleichen Gebäude Eingang 2, Salurnerstraße. Schauräume Ecke Fallmerayer-Anichstr. Lager gewerblicher Gasapparate: Fallmerayerstraße 6, im Stöcklgebäude. Fabriken: Amraserstraße Nr. 3 und 5. Telephon-Nummer 195 und 811 (Besichtigung nach vorhergehender Verständigung mit der Direktion) 1