V Erkerire Ö IM BEKEICHB DEK OSTEKREICTI. BUNDESBAHNEN IN TRROL UND VORARLBERG I. Werbung auf Bahnstationen Klasse 1. Reine Verkehrswerbung und enthält alle Aushänge, die vornehmlich allgemeinen Interessen dienen, wie Landschaftsbilder und Ortsbilder. Als Beschriftung darf nur ein orientierender Text auf¬ scheinen. Für die Anbringung stehen bevorzugte Wandflächen zur Verfügung; die Bildersind in einfachen, glatten, dunklen Rahmen, mit Aufhängevorrichtung versehen, zu liefern. Die Mietgebühr beträgt für jeden angefangenen halben Quadratmeter und Station S 1.— für 1 Monat Klasse 2. Zusammengesetzte Werbung, also Land¬ schafts- oder Ortsbilder mit Anzeigen. Für diese Aushänge stehen ebenfalls bevorzugte Wandflächen zur Verfügung und sind die Reklametafeln in einfachen, glatten, dunklen Rahmen zu liefern. Die Mietgebühr beträgt für jeden angefangenen halben Quadratmeter und Station S 1.— für 1 Monat für das allgemeine Bild. Die Anzeigen werden nach Klasse 3 berechnet Klasse 3. Geschäftliche Werbung, also Plakate jeder Art. Für die Anbringung stehen die an gut sichtbarer Stelle befindlichen Holztafeln zur Verfügung und be¬ tragen die Mietgebühren für Station und Plakat: Bei langfristigen Anschlägen Bei kurzfristigen Anschlägen Für 1 Woche bis zu 1 Quadratmeter ... .. S 1.— Für 1 Woche über 1 Quadratmeter .... .. S 1.50 Für 2 Wochen bis zu 1 Quadratmeter S 1.50 Für 2 Wochen über 1 Quadratmeter . S 2.— Klasse 4. Werbung auf Tafeln aus Holz oder Blech, flach an der Wand hängend. Die Mietgebühr beträgt für jeden angefangenen halben Quadratmeter S 9.40 für 6 Monate Die Anbringungskosten sind vom Besteller zu tragen, dem schriftlichen Auftrage ist eine Skizze über Ort und Art der Anbringung beizuschließen. Werbung auf freistehenden oder freihängenden Tafeln nach Ueber¬ einkommen. II. Werbung in Zügen Wagenplakate, Anbringung unter Glas und in vor¬ nehmen Rahmen, im Wagenpark des innerösterrei¬ chischen Verkehrs. Wagenanhängeplakate aus Karton, höchstzulässige Größe 20X35 cm, zum Aufhängen auf den Gepäcks¬ trägern, per Stück S —.50 Einlegen von Broschüren und Reklamezetteln in zu bestimmende Züge an zu bestimmenden Tagen und Orten. Für je 1000 Stück S 20.— III. Besondere Werbungen 1. Leuchtreklame oder sonstige Spezialreklame, nach Uebereinkommen 2. Vitrinen oder Kasten mit auswechselbarem Inhalt, nach Uebereinkommen 3. Tafeln zum Anbringen von auswechselbaren Pro¬ grammen von Theatern und Kinos, für jeden an¬ gefangenen Quadratmeter und Station, für jeden Monat................. S 5.— 4. Aufdruck von Reklamen auf der Rückseite von Fahrkarten, für je 100.000 Stück S 100.— Zuschlag für Innsbruck-Hauptbahnhof 100 Prozent. In einzelnen Orten erhöhen sich die Mietgebühren um die ortsüblichen Steuerzuschläge Alleinberechtigtes Unternehmen zur Durchführung von Reklame aller Art auf den österr. Bundesbahnen Osterreichische Verkehrswerbung, Ges. m. b. F. pronanandastelle der österreich. Bundesbahnen Geschäftsstelle für Tirol: Tiroler Landes-Verkehrszentrale REGISTRIERTE GENOSSENSCHAFT MIT BESCHRANKTER HAFTUNG, INNSBRUCK