Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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V Erkerire Ö
IM BEKEICHB DEK OSTEKREICTI. BUNDESBAHNEN
IN TRROL UND VORARLBERG
I. Werbung auf Bahnstationen
Klasse 1. Reine Verkehrswerbung und enthält alle
Aushänge, die vornehmlich allgemeinen Interessen
dienen, wie Landschaftsbilder und Ortsbilder. Als
Beschriftung darf nur ein orientierender Text auf¬
scheinen. Für die Anbringung stehen bevorzugte
Wandflächen zur Verfügung; die Bildersind in einfachen,
glatten, dunklen Rahmen, mit Aufhängevorrichtung
versehen, zu liefern. Die Mietgebühr beträgt für jeden
angefangenen halben Quadratmeter und Station
S 1.— für 1 Monat
Klasse 2. Zusammengesetzte Werbung, also Land¬
schafts- oder Ortsbilder mit Anzeigen. Für diese
Aushänge stehen ebenfalls bevorzugte Wandflächen
zur Verfügung und sind die Reklametafeln in einfachen,
glatten, dunklen Rahmen zu liefern. Die Mietgebühr
beträgt für jeden angefangenen halben Quadratmeter
und Station
S 1.— für 1 Monat
für das allgemeine Bild. Die Anzeigen werden nach
Klasse 3 berechnet
Klasse 3. Geschäftliche Werbung, also Plakate jeder
Art. Für die Anbringung stehen die an gut sichtbarer
Stelle befindlichen Holztafeln zur Verfügung und be¬
tragen die Mietgebühren für Station und Plakat:
Bei langfristigen Anschlägen
Bei kurzfristigen Anschlägen
Für 1 Woche bis zu 1 Quadratmeter ... .. S 1.—
Für 1 Woche über 1 Quadratmeter .... .. S 1.50
Für 2 Wochen bis zu 1 Quadratmeter S 1.50
Für 2 Wochen über 1 Quadratmeter . S 2.—
Klasse 4. Werbung auf Tafeln aus Holz oder Blech,
flach an der Wand hängend. Die Mietgebühr beträgt
für jeden angefangenen halben Quadratmeter
S 9.40 für 6 Monate
Die Anbringungskosten sind vom Besteller zu tragen,
dem schriftlichen Auftrage ist eine Skizze über Ort
und Art der Anbringung beizuschließen. Werbung auf
freistehenden oder freihängenden Tafeln nach Ueber¬
einkommen.
II. Werbung in Zügen
Wagenplakate, Anbringung unter Glas und in vor¬
nehmen Rahmen, im Wagenpark des innerösterrei¬
chischen Verkehrs.
Wagenanhängeplakate aus Karton, höchstzulässige
Größe 20X35 cm, zum Aufhängen auf den Gepäcks¬
trägern, per Stück S —.50
Einlegen von Broschüren und Reklamezetteln in zu
bestimmende Züge an zu bestimmenden Tagen und
Orten. Für je 1000 Stück S 20.—
III. Besondere Werbungen
1. Leuchtreklame oder sonstige Spezialreklame, nach
Uebereinkommen
2. Vitrinen oder Kasten mit auswechselbarem Inhalt,
nach Uebereinkommen
3. Tafeln zum Anbringen von auswechselbaren Pro¬
grammen von Theatern und Kinos, für jeden an¬
gefangenen Quadratmeter und Station, für jeden
Monat................. S 5.—
4. Aufdruck von Reklamen auf der Rückseite von
Fahrkarten, für je 100.000 Stück S 100.—
Zuschlag für Innsbruck-Hauptbahnhof 100 Prozent. In einzelnen Orten erhöhen sich die Mietgebühren um die
ortsüblichen Steuerzuschläge
Alleinberechtigtes Unternehmen zur Durchführung von Reklame aller Art auf den österr. Bundesbahnen
Osterreichische Verkehrswerbung, Ges. m. b. F. pronanandastelle der österreich. Bundesbahnen
Geschäftsstelle für Tirol: Tiroler Landes-Verkehrszentrale
REGISTRIERTE GENOSSENSCHAFT MIT BESCHRANKTER HAFTUNG, INNSBRUCK