Zur gefl. Beachtung! Aenderungen und Berichtigungen für die nächste Auflage des Adreßbuches können im Laufe des Jahres, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober, unter Benützung dieses Blattes der städtischen Meldestelle (Burggraben Nr. 3) mitgeteilt werden. Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt der Verlag sowie die Druckerei keine Verantwortung. An die Städt. Meldestelle Innsbruck Burggraben Nr. 3 Ich bitte im Adreßbuch neu aufzunehmen — zu ändern: Innsbruck, am Unterschrift: Wohnung: 1